Biologische Vielfalt

Gesetzesnovelle stärkt Biodiversität

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Eine Biene zieht Nektar aus einer gelben Wiesenblume.

Mit der Zustimmung des Landtags hat das Gesetzespaket zur Stärkung der Biodiversität die letzte Hürde genommen. Die Beschlussfassung geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück und ist im Einklang mit Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden erfolgt.

In seiner Sitzung am 22. Juli 2020 hat der baden-württembergische Landtag dem Extern: Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (Öffnet in neuem Fenster) zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die rechtlich verbindliche Stärkung der Biodiversität im Land.

Besonderer Tag für Naturschutz und Landwirtschaft

Für Umweltminister Franz Untersteller ist es ein besonderer Tag: „Im Einklang mit Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden haben wir heute ein Gesetzespaket beschlossen, das sich wirklich sehen lassen kann. Ich bin überzeugt, dass es nicht nur landesweit große Beachtung finden, sondern auch auf Bundesebene richtungsweisend sein wird.“

Er sei froh und auch stolz auf den erzielten gesamtgesellschaftlichen Konsens und die Bereitschaft aller Beteiligten, die Herausforderungen des Artensterbens im Dialog miteinander anzugehen, sagte Untersteller. „Doch es muss jedem klar sein, dass allein die Verabschiedung des Gesetzes die bestehende Situation nicht ändert“, betonte der Umweltminister. „Erst die tagtägliche praktische Umsetzung und Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen bewirkt eine Stärkung der Biodiversität in unserem Land.“ Auch wenn heute ein ganz wichtiges Etappenziel erreicht wurde, sei es für eine erfolgreiche Trendwende beim Artensterben immer noch erst der Anfang.

Hauk setzt bei Landwirtschaft stark auf Anreize und weniger auf Ordnungsrecht

„Der Landtag hat heute dem von der Landesregierung unter breiter gesellschaftlicher Beteiligung auf den Weg gebrachten Gesetzesänderungen zur Stärkung der Biologischen Vielfalt zugestimmt. Dabei bedanke ich mich vor allem bei unseren Bauern und ihren Berufsständen, die sich mit Engagement und guten Argumenten an dem Prozess beteiligt haben und nicht zuletzt mit ihrem Volksantrag wichtige Impulse geliefert haben“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, im Nachgang zur Plenarsitzung am Mittwoch (22. Juli) in Stuttgart.

Ein wichtiger Punkt der Gesetzesänderungen sei die Lastenverteilung auf praktisch alle gesellschaftlichen Bereiche. Es seien eben nicht nur die Landwirte, die einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt zu leisten hätten. Vielmehr sei jeder gefordert, sich einzubringen. „Mit Blick auf die Landwirtschaft arbeiten wir nicht mit Druck und Ordnungsrecht, sondern setzen gezielt Anreize, um die gesetzten Ziele zu erreichen“, erklärte Minister Hauk.

Vorbild für den Bund

Das gemeinsame Vorgehen von Landwirtschafts- und Umweltministerium in Baden-Württemberg sei bislang bundesweit einmalig. „Der Weg, wie wir unsere Ziele erreichen wollen, könnte auf Bundesebene ein Vorbild für Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium sein. Ich schlage dem Bund vor, unserem Beispiel zu folgen, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und gemeinsam nach tragfähigen Lösungen zu suchen, die auf gemeinsamen Zielvereinbarungen und nicht auf Geboten und Verboten beruhen“, betonte Minister Hauk.

„Mit Blick auf den Klimawandel steht die Gesellschaft und mit ihr die Landwirtschaft vor großen Herausforderungen. Fragen des 21. Jahrhunderts erfordern auch Antworten des 21. Jahrhunderts. Wir müssen weiter offen sein bei Fragen des integrierten Pflanzenschutzes, der Digitalisierung und der Forschung. Auch, wenn es um neue Züchtungstechniken geht, müssen wir die Chancen ausloten, die sich dort bieten“, betonte Hauk.

Wesentliche Punkte der Gesetzesnovellen

Das Gesetzespaket geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Extern: Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ (Öffnet in neuem Fenster) zurück. Die Landesregierung hat die Forderungen der Initiative in weiten Teilen übernommen und zusätzliche Maßnahmen für verschiedene Felder des gesellschaftlichen Lebens eingefügt. Wesentliche Punkte der Novellen sind:

  • Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030
  • Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030
  • Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten
  • Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030
  • Erhalt von Streuobstbeständen
  • Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken
  • Minimierung der Lichtverschmutzung
  • Schaffung von Refugialflächen auf zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen

Extern: Beteiligungsportal Baden-Württemberg: Stärkung der Biodiversität (Öffnet in neuem Fenster)

Extern: Umweltministerium: Stärkung der biologischen Vielfalt (Öffnet in neuem Fenster)

Extern: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Biodiversität und Landnutzung (Öffnet in neuem Fenster)

Pressemitteilung vom 19. Juni 2020: Naturschutz und Landwirtschaft miteinander versöhnt

„Ein besonderer Tag für Artenschutz und Demokratie“

Redebeitrag von Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Landtag am 22. Juli zu den Gesetzesänderungen.

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