Gesundheit

Mehr Rechte für Ehepartner bei medizinischen Notfällen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ärzte an OP-Tisch

Der Bundesrat hat den unter Federführung des Landes Baden-Württemberg erarbeiteten Gesetzesentwurf zur Verbesserung von Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten auf den Weg gebracht.

Der Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sprach im Bundesrat für die antragstellenden Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Wolf sagte: „Unsere Rechtsordnung kennt bislang keine automatische Vertretungsbefugnis naher Angehöriger für den Fall, dass ein Volljähriger beispielsweise nach einem Unfall nicht mehr selbst Entscheidungen über seine medizinische Behandlung treffen kann. Dabei gingen nach den Ergebnissen einer Umfrage 2014 65 Prozent der Befragten davon aus, dass in einem solchen Fall automatisch die nächsten Angehörigen für sie Entscheidungen treffen können. Bei der Altersgruppe 18 bis 29 waren es sogar 83 Prozent.“

„Die bei den Menschen vorherrschenden Vorstellungen und Wünsche sollen endlich Gesetz werden.“ Nach dem Gesetzentwurf gilt der nicht getrennt lebende Ehegatte oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft grundsätzlich als ermächtigt, für seinen handlungsunfähigen Partner Entscheidungen im Bereich der Gesundheitssorge und in damit zusammenhängenden Angelegenheiten zu treffen, wenn der Betroffene nicht selbst etwas anderes verfügt oder geäußert hat, dass er dies nicht will. So soll der Partner etwa in ärztliche Heilbehandlungen einwilligen, Behandlungsverträge mit Ärzten und Krankenhäusern schließen, eine notwendige Rehabilitation veranlassen oder Ansprüche seines Partners gegenüber der Krankenversicherung geltend machen können.

Minister Wolf führte aus: „Der Vorschlag soll in erster Linie dem Wunsch und der Vorstellung des Betroffenen Rechnung tragen, dass der eigene Partner zumindest in der ersten Zeit nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung ohne gerichtliches Betreuungsverfahren die mit dem Krankheitsfall zusammenhängenden Angelegenheiten regeln kann. Die von uns vorgeschlagene Regelung kann und soll das Instrument der Vorsorgevollmacht nicht ersetzen. Der Gesetzentwurf sieht daher auch nur für den begrenzten Bereich der Gesundheitssorge und für bestimmte damit eng zusammenhängende Angelegenheiten eine gesetzliche Annahme der Bevollmächtigung unter (nicht getrennt lebenden) Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern vor: Und dies auch nur für den Fall, dass der Vertretene weder durch eine ausdrückliche Vorsorgevollmacht etwas anderes bestimmt noch auf irgendeine Art und Weise einen entgegenstehenden Willen zum Ausdruck gebracht hat.“

Hintergrundinformationen

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ geht auf einen Auftrag der Justizministerkonferenz zurück. 2015 hatten sich die Justizminister der Länder unter Vorsitz Baden-Württembergs auf Eckpunkte verständigt und eine vom baden-württembergischen Justizministerium koordinierte Länderarbeitsgruppe gebeten, einen Regelungsvorschlag auszuarbeiten.

Weitere Meldungen

Visualisierung Heidelberg, Universitätsklinikum INF 220/221, ehem. Pathologie, Sanierung und Nachnutzung RM/HeiCINN, 1.BA
Vermögen und Bau

Sanierung am Universitätsklinikum Heidelberg beginnt

Eine Studentin der Hebammenwissenschaft hat während einer Übung in einer Vorlesung im Ausbildungszentrum DocLab des Universitätsklinikums Tübingen ein Kleidungsstück unter ihr Oberteil gestopft, um eine schwangere Frau darzustellen, damit eine Kommilitonin eine Betreuungsssituation mit ihr üben kann. (Bild: © dpa)
Studium

Erste Absolvierende der Hebammenwissenschaft feiern Abschluss

Aussenaufnahme der Justizvollzugsanstalt Heilbronn (Bild: © Franziska Kraufmann/dpa)
Vermögen und Bau

Generalsanierung der Justizvollzugsanstalt Heilbronn beginnt

Eine Frau isst in einer Kantine zum Mittag. (Foto: © dpa)
Ernährung

Modellprojekt für Bio-Verpflegung in Klinik-Kantinen

Jugendliche sitzen vor einem Laptop. (Foto: © dpa)
Jugendpolitik

Jugendstudie 2024 veröffentlicht

von links nach rechts: Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Dr. Hans-Eckhard Sommer und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Justiz

Mehr Rückführungen in 2024 auf Westbalkan

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 8. April 2025

Die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Barbara Bosch (links), und Prof. Dr. Bernd Kühlmuß (rechts) mit der Urkunde.
Auszeichnung

Bundesverdienstkreuz für Prof. Dr. Bernd Kühlmuß

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges auf dem Dienstpferd „Harro“ und Polizeioberkommissarin Rebecca Schneider, Stammreiterin des Pferdes.
Justiz

Gentges tauft Polizeipferd auf den Namen Harro

Schaubild beschreibt wie das Radon-Innenraummessprogramm funktioniert
Strahlenschutz

Neuauflage des erfolgreichen Radon-Messprogramms für Wohngebäude

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 1. April 2025

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Fachkräfte

Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften startet

Justitia links neben zwei Paragraphen
Justiz

Justiz baut Angebot von Commercial Courts weiter aus

Wachtmeisterin bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg Elke Mekdarasouk (links) und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (rechts)
Justiz

Elektronische Strafakte in Heidelberg und Mannheim eingeführt

Die Bewohnerin (r) einer Wohngemeinschaft für Senioren unterhält sich bei Kaffee und Kuchen mit ihren Gästen (Bild: © dpa).
Ältere Menschen

14. Deutscher Seniorentag in Mannheim