Steuern

Gesetz für mehr Steuergerechtigkeit im Onlinehandel wirkt

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Ein Mitarbeiter scannt den Barcode eines Artikels für den Paketversand. (Bild: © dpa)

Baden-Württemberg und Hessen ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerkriminalität gelungen. Rund 12.000 Onlinehändler mit Sitz in China, Hongkong und Taiwan haben sich seit Inkrafttreten des Gesetzes gegen Steuerbetrug im Onlinehandel steuerlich registrieren lassen.

Mit dem Gesetz gegen Steuerbetrug im Onlinehandel ist Baden-Württemberg und Hessen ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerkriminalität gelungen: Ab dem 1. März können nun Betreiber von Internetmarktplätzen in Haftung genommen werden, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen.

Das neue Gesetz, das Ende vergangenen Jahres vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrat verabschiedet wurde, geht auf eine gemeinsame Initiative von Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann und Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer zurück.

Das Gesetz trat zum 1. Januar 2019 in Kraft. Zu diesem Datum begannen die Aufzeichnungspflichten für Marktplatzbetreiber. Die Haftung der Betreiber für Umsatzsteuerausfälle – im Hinblick auf Händler, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum zugehörig sind – folgt ab dem 1. März. Für andere Händler greift die Haftung zum 1. Oktober dieses Jahres.

Gut für die Steuergerechtigkeit

„Dass ausländische Händler für ihre hier verkauften Waren keine Umsatzsteuer zahlen, ist für uns nicht hinnehmbar. Deshalb haben wir mit Nachdruck dieses Gesetz vorangetrieben, das die Besteuerung sicherstellt. Das ist gut für die Steuergerechtigkeit und ein Instrument gegen diejenigen, die beim Handel im Internet mit krimineller Energie die Umsatzsteuer umgehen. Damit ist nun Schluss“, sagten Sitzmann und Schäfer

„Der Steuerbetrug geht meist auf das Konto der Händler auf elektronischen Marktplätzen, nicht der Marktplatzbetreiber. Mit der neuen Haftungsregel haben die Marktplatzbetreiber aber ein klares Interesse daran, auf ihrem Marktplatz für Ordnung zu sorgen und ausschließlich ehrliche, also registrierte Händler zuzulassen“, sagte Sitzmann.

„Davon profitieren der Staat, die Marktplatzbetreiber, die ehrlichen Anbieter und am Ende auch die Kundinnen und Kunden, die sich viel sicherer sein können, dass alles mit rechten Dingen zugeht“, sagte Schäfer. „Nur so haben unsere ehrlichen Unternehmen gleiche Chancen. Marktplatzbetreiber werden zukünftig noch genauer hinsehen müssen, welche Aktivitäten ihre Internethändler auf der Plattform entfalten. Eine Befreiung von der Haftung ist nur möglich, wenn der Plattformbetreiber eine Bescheinigung für einen Händler vorweisen kann, dass dieser steuerlich geführt wird. Das bedeutet, dass bisher steuerlich nicht erfasste Händler sich beim Finanzamt registrieren lassen müssen.“

Registrierungen aus China sind um das 28-fache auf rund 12.000 gestiegen

Und das tun immer mehr. Die Zahl der beim zuständigen Extern: Finanzamt Berlin-Neukölln (Öffnet in neuem Fenster) registrierten Onlinehändler mit Sitz in China, Hongkong und Taiwan lag im Mai 2017 bei 430. Damals legten Baden-Württemberg und Hessen ihre Initiative vor. Seitdem steigt die Zahl der Registrierungen rapide. Dafür sorgte allein schon die Ankündigung eines verschärften Vorgehens. „Der Druck wirkte bereits, bevor das Gesetz zum 1. Januar in Kraft trat. Mittlerweile haben sich rund 12.000 Onlinehändler mit Sitz in China, Hongkong und Taiwan steuerlich registrieren lassen: Fast 28mal so viel wie zu Beginn der von uns angestoßenen Debatte! Das neue Gesetz wirkt, und es ist ein richtiger und überaus wichtiger Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit!“, berichteten Sitzmann und Schäfer.

„Auch wenn der asiatische Markt deutlich betrugsanfälliger beim Onlinehandel ist, so zeigt sich auch bei den Neuregistrierungen aus anderen Ländern die gleiche Tendenz“, so Hessens Finanzminister. Dies belegen etwa aktuelle Zahlen aus dem zuständigen Finanzamt Kassel II-Hofgeismar: „Seit 2018 haben sich 256 Händler aus den Ländern Spanien, Kroatien und Portugal steuerlich neu registrieren lassen. Zum Vergleich: In den Jahren 2015 bis 2017 zusammen waren es insgesamt gerade einmal 21. Auch hier wird klar: Es tut sich was“, erklärte Schäfer. „Wir schauen genau hin und setzen mit dem neuen Gesetz an den richtigen Stellen an, um Steuergerechtigkeit beim Onlinehandel stärker durchzusetzen.“

„Mit der in das Gesetz aufgenommenen Haftung der Online-Marktplatzbetreiber schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen. Wir sind es den inländischen, gesetzestreuen Einzelhändlern schuldig, für gleiche steuerliche Regeln zu sorgen. Das bringt mehr Steuergerechtigkeit, mehr Einnahmen für das Gemeinwesen und weniger Steuerkriminalität: Es wird sich auszahlen, dass wir nun Internetmarktplätze in die Pflicht nehmen, auf ihren Plattformen für Steuerehrlichkeit zu sorgen“, sagten Sitzmann und Schäfer.

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