Steuern

Geplante Steuerbefreiung bei Pflegeprämie soll auch rückwirkend gelten

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Pflegekraft in Schutzkleidung während der Schicht auf der Intensivstation

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz vorgelegt. Tritt das Gesetz in Kraft, so gilt die Steuerbefreiung auch nachträglich für Pflegeprämien, die ab dem 18. November 2021 ausgezahlt wurden.

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz vorgelegt. Danach sollen Pflegeprämien für Pflegekräfte, die aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen gewährt wurden, bis zu einer Höhe von insgesamt 3.000 Euro steuerfrei sein.

Das betrifft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten tätig sind. Damit soll ihr unermüdlicher Einsatz während der Corona-Pandemie gewürdigt werden. Sollte das Gesetz beschlossen werden, gilt die Steuerbefreiung auch nachträglich für Pflegeprämien, die ab dem 18. November 2021 ausgezahlt wurden.

Rückwirkende Steuerbefreiung bei Einkommensteuererklärung möglich

Wenn Pflegekräfte also bereits im Jahr 2021 eine lohnversteuerte Pflegeprämie erhalten haben, können sie eine rückwirkende Steuerbefreiung bei ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Gesetzgeber die Steuerbefreiung beschließt. Die Lohnsteuer, die auf die Pflegeprämie entfällt, wird dann zurückerstattet. Die Finanzverwaltung wird zeitnah entsprechende Informationen auf der Internetseite der Finanzämter bereitstellen. Das soll Betroffene beim Ausfüllen der Steuererklärung unterstützen. 

Das Finanzamt kann die Steuerbefreiung erst berücksichtigen, wenn sie gesetzlich geregelt ist. Sollte der Steuerbescheid bis dahin schon ergangen sein, müssen Betroffene Einspruch einlegen. Dann kann die Steuerbefreiung nachträglich noch berücksichtigt werden.

Auch Landes-Pflegeprämie ist begünstigt

Bei Pflegeprämien, die im Jahr 2022 ausbezahlt werden, ist der Vorgang einfacher: Dann beachtet der Arbeitgeber die Steuerbefreiung beim Lohnsteuerabzug. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen in diesem Fall nichts weiter tun.

Die von der Bundesregierung geplante Steuerbefreiung soll dabei auch Pflegeprämien einschließen, die aufgrund von Beschlüssen einer Landesregierung gezahlt werden. Somit wäre auch die Landes-Pflegeprämie in Baden-Württemberg begünstigt. Diese hatte die Landesregierung im November 2021 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Intensivstationen der Krankenhäuser im Land beschlossen.

Pflegeprämie des Landes Baden-Württemberg

Ende vergangenen Jahres hatten Finanzminister Dr. Danyal Bayaz und Gesundheitsminister Manne Lucha in einem Schreiben an die Bundesregierung darum gebeten, neben einer Pflegeprämie des Bundes auch Landes-Pflegeprämien steuerfrei zu stellen.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

IHK Heilbronn
Start-up BW

Krumm Engineering UG im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch“

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Jugend und Familie

Land setzt Schwerpunkte für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Gesundheitsschutz

Temperaturanstieg und hohe UV-Strahlung am Pfingstwochenende

IW JUNIOR Landeswettbewerb - Dorfgemeinschaftsladen
Start-up BW

Zwei Schülerfirmen beim Landeswettbewerb ausgezeichnet

ELR
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Neu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets.
Bauen

Fristen für Förderaufrufe verlängert

Der neue Vorstand des 21. Landeselternbeirats; von links: Jörg Vettermann und Susanne Balzer (beide stellvertretende Vorsitzende), Stephanie Wieland (stellvertretende Kassenwartin), Vanessa Scholz (Vorsitzende), Friedhelm Biene (Kassenwart), Chrissy Bach (Schriftführerin) und Georg Beier (stv. Vorsitzender).
Schule

Neuer Vorstand des Landeselternbeirats gewählt

Grünstempel
Bauen

Anerkennung als Prüfingenieur für Bautechnik beantragen

Mitarbeiterinnen des Malteser Hilfsdienstes stehen mit Lebensmitteln vor einer Haustür.
Ehrenamt

Bewerbung für Engagement-Preis gestartet

Ein Neubaugebiet von Weissach
Grundsteuer

Baden-württembergisches Grundsteuermodell bestätigt

Ein Ausbilder erklärt in einem Techniklabor jugendlichen Auszubildenden etwas.
Ausbildung

13 Millionen Euro für überbetriebliche Berufsausbildung

Euro-Banknoten
Steuerschätzung

Steuereinnahmen des Landes sinken nur leicht

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Europäischer Sozialfonds

Mehr Frauen mit Migrationserfahrung in Arbeit

Kleinkind auf Rutsche
Stadtentwicklung

Land fördert drei nichtinvestive Städtebauprojekte

Organspendeausweis
Organspende

Bundestag diskutiert über Wider­spruchsregelung bei Organspende