Steuern

Geplante Steuerbefreiung bei Pflegeprämie soll auch rückwirkend gelten

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Pflegekraft in Schutzkleidung während der Schicht auf der Intensivstation

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz vorgelegt. Tritt das Gesetz in Kraft, so gilt die Steuerbefreiung auch nachträglich für Pflegeprämien, die ab dem 18. November 2021 ausgezahlt wurden.

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz vorgelegt. Danach sollen Pflegeprämien für Pflegekräfte, die aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen gewährt wurden, bis zu einer Höhe von insgesamt 3.000 Euro steuerfrei sein.

Das betrifft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten tätig sind. Damit soll ihr unermüdlicher Einsatz während der Corona-Pandemie gewürdigt werden. Sollte das Gesetz beschlossen werden, gilt die Steuerbefreiung auch nachträglich für Pflegeprämien, die ab dem 18. November 2021 ausgezahlt wurden.

Rückwirkende Steuerbefreiung bei Einkommensteuererklärung möglich

Wenn Pflegekräfte also bereits im Jahr 2021 eine lohnversteuerte Pflegeprämie erhalten haben, können sie eine rückwirkende Steuerbefreiung bei ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Gesetzgeber die Steuerbefreiung beschließt. Die Lohnsteuer, die auf die Pflegeprämie entfällt, wird dann zurückerstattet. Die Finanzverwaltung wird zeitnah entsprechende Informationen auf der Internetseite der Finanzämter bereitstellen. Das soll Betroffene beim Ausfüllen der Steuererklärung unterstützen. 

Das Finanzamt kann die Steuerbefreiung erst berücksichtigen, wenn sie gesetzlich geregelt ist. Sollte der Steuerbescheid bis dahin schon ergangen sein, müssen Betroffene Einspruch einlegen. Dann kann die Steuerbefreiung nachträglich noch berücksichtigt werden.

Auch Landes-Pflegeprämie ist begünstigt

Bei Pflegeprämien, die im Jahr 2022 ausbezahlt werden, ist der Vorgang einfacher: Dann beachtet der Arbeitgeber die Steuerbefreiung beim Lohnsteuerabzug. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen in diesem Fall nichts weiter tun.

Die von der Bundesregierung geplante Steuerbefreiung soll dabei auch Pflegeprämien einschließen, die aufgrund von Beschlüssen einer Landesregierung gezahlt werden. Somit wäre auch die Landes-Pflegeprämie in Baden-Württemberg begünstigt. Diese hatte die Landesregierung im November 2021 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Intensivstationen der Krankenhäuser im Land beschlossen.

Pflegeprämie des Landes Baden-Württemberg

Ende vergangenen Jahres hatten Finanzminister Dr. Danyal Bayaz und Gesundheitsminister Manne Lucha in einem Schreiben an die Bundesregierung darum gebeten, neben einer Pflegeprämie des Bundes auch Landes-Pflegeprämien steuerfrei zu stellen.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Masterplan Wasserversorgung

Beirat für sichere Wasserversorgung gegründet

von links nach rechts: Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Georg Kräusslich, Präsident der Heidelberger Akademie der Wissenschaften; Prof. Dr. Irena Kogan, Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung; Prof. Dr. Largus Angenent, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen; Wissenschaftsministerin Petra Olschowski und Prof. Dr. Robert Zeiser, Medizinische Fakultät der Universität Freiburg
Forschung

Landesforschungspreise 2026 in Stuttgart verliehen

ILA 2026
Luft- und Raumfahrt

Land setzt Zeichen für Innovation und Technologie

Logo von Start up BW
Gründungsprogramm

Starthilfe für junge Unternehmen

Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis in Deizisau im Landkreis Esslingen ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur. (Bild: dpa)
Gesundheitsreform

Nachbesserungen bei Kranken­versicherung-Reform gefordert

Ein Mitarbeiter montiert im Porsche Werk in Stuttgart-Zuffenhausen eine Vorderachse mit Elektromotor. (Foto: © dpa)
Automobilindustrie

Anpassungen bei EU-CO₂-Regulierung gefordert

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Bodenverunreinigungen

1,2 Millionen Euro für PFAS-Forschung

German Expo Pavilion / Hotaka Matsumura - German Pavilion - to download, click on "high-res download"
Kreislaufwirtschaft

Expo-Ausstellung aus Osaka kommt nach Stuttgart

Ministerpräsident Cem Özdemir spricht während des BMDS-Akademiegesprächs „Staatsmodernisierung mit Wirkung“.
Staatsmodernisierung

Schulterschluss für weniger Bürokratie

Ein selbstfahrendes Auto des Forschungszentrumes Informatik fährt während der Eröffnung des "Testfelds Autonomes Fahren" in Karlsruhe mit zwei Entwicklern autonom im Straßenverkehr. (Foto: © dpa)
Autonomes Fahren

Land gestaltet Europas Testfelder für autonomes Fahren mit

Das Bild ist in vier orangefarbene Kacheln unterteilt. Jede Kachel beinhaltet eine Empfehlung zum Umgang mit großer Hitze. Kachel eins: In der Mittagshitze Schatten aufsuchen und große Anstrengungen möglichst meiden. Kachel zwei: Ausreichend trinken, zum Beispiel Wasser oder Saftschorle. Koffein und Alkohol meiden. Kachel drei: Leichte Baumwollkleidung in hellen Farben tragen. Sonnenbrille und Mütze oder Hut aufsetzen. Kachel vier: Auf Menschen achten, die die Empfehlungen nicht selbst umsetzen können und ihnen helfen. Im Zentrum des Bildes ist ein Kreis in dem eine Sonne strahlt. Ein Thermometer zeigt eine Temperatur von 40 Grad Celsius.
Gesundheitsschutz

Wenn Hitze zur Gesundheitsgefahr wird

Eine Mitarbeiterin eines Pharmahändlers bestückt in Stuttgart-Münster in Baden-Württemberg eine Kommissioniermaschine.
Wirtschaft

Investitionen in Pharmaindustrie wandern ab

Promotionsfahrzeug Mehr Leben im Eigenheim
Wohnraumoffensive

Online-Dialog zu „Mehr Leben im Eigenheim“ am 25. Juni

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Verkehr

Bundesstraße 29 zwischen Urbach und Lorch saniert

Eine Frau arbeitet von zu Hause aus. (Bild: dpa)
Unternehmensgründungen

Pilotprojekt „Schneller Gründen“ gestartet