Tierschutz

Generalwildwegeplan hilft Wildunfälle zu vermeiden

Der Generalwildwegeplan stellt die Weichen für die Wiedervernetzung der Wildtierlebensräume in Baden-Württemberg.

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Ein Reh springt bei Bodnegg (Baden-Württemberg) über eine Wiese, auf der Löwenzahn blüht. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)

„Mit dem jährlichen Wechsel von Sommer- auf Winterzeit und umgekehrt werden wir daran erinnert, dass Wildtiere regelmäßig auf festgelegten Pfaden unterwegs sind, die ihre Lebensräume miteinander verbinden. Insbesondere in den Dämmerungszeiten ist nun wieder besondere Vorsicht im Straßenverkehr geboten, um Wildunfälle zu vermeiden. Zudem arbeiten wir an Strategien, die den Schutz von Wildtieren und ihre Lebensräume in den Mittelpunkt stellen. Ein wichtiger Baustein dabei ist auch der Generalwildwegeplan (GWP), der die wissenschaftliche Grundlage für den Verbund von waldgeprägten Wildtierlebensräumen in Baden-Württemberg bildet und der im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) sowie im Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes verankert ist. Ich appelliere an alle Akteure, den Generalwildwegeplan bei Infrastrukturprojekten intensiv zu berücksichtigen, um die Funktionalität der Wanderkorridore sowohl im Wald als auch im Offenland langfristig zu sichern. Damit kann es uns gelingen, nicht nur Wildunfallzahlen zu senken, sondern auch die Lebensräume von Wildtieren in Baden-Württemberg langfristig zu erhalten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der alle zehn Jahre turnusmäßigen Fortschreibung des Generalwildwegeplans.

Viele Wildtiere sind dämmerungs- und nachtaktiv. Durch die Zeitumstellung im Herbst fällt die Dämmerungsaktivität der Tiere mit dem Pendlerverkehr zusammen, was die Wahrscheinlichkeit für einen Wildunfall erhöht. Nach Zahlen der Deutschen Versicherer findet alle zwei Minuten auf deutschen Straßen ein Wildunfall statt.

Maßnahmen zur Reduktion von Wildunfällen

Im landesweiten Projekt „Modellregion Wildunfallprävention“ der Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) Baden-Württemberg werden verschiedene Maßnahmen an ausgewählten Wildunfallstrecken getestet. Hierzu gehört beispielsweise die Entnahme von Bewuchs an unübersichtlichen Stellen oder eine verstärkte Bejagung an Unfallschwerpunkten.

Hierzu zählt auch die Fortschreibung des Generalwildwegeplans durch die FVA Freiburg, die im Auftrag des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz den Generalwildwegeplan umfassend prüft und weiterentwickelt hat.

Der Generalwildwegeplan trägt dazu bei, dass die Lebensräume großräumig mobiler Wildtiere, wie Luchs, Wildkatze oder Rothirsch, dauerhaft gesichert und ihre Wanderungen sowie der genetische Austausch zwischen Populationen ermöglicht werden. Davon profitierten wiederum viele Kleintiere und Pflanzen.

Eine Veröffentlichung der Geodaten zum Generalwildwegeplan über Onlinekartendienste (Geoportal, UDO (LUBW), WNSinfo) ist in Vorbereitung.

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