Pflege

Gemeinsame Lösung für Mitwirkung in Pflegeheimen

Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sollen die Mitwirkung und Mitgestaltung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner weiter gewährleisten und fördern.

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Eine auf Demenzkranke spezialisierte Pflegerin begleitet eine ältere Frau.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg und der Landesseniorenrat haben sich in Bezug auf einen zentralen Aspekt der anstehenden Reform des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) verständigt: Ein gemeinsames Bekenntnis zur Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner über Heimbeiräte. Dies teilten Sozialminister Manne Lucha und der Vorsitzende des Landesseniorenrats Prof. Dr. Eckart Hammer mit.

Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen die Mitwirkungsrechte in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe modernisiert und entbürokratisiert werden. Nachdem dieser Aspekt in den vergangenen Wochen sowohl bei den Menschen in den Einrichtungen als auch bei Interessenvertretungen für Fragen und Informationsbedarf gesorgt hatte, stellen Sozialministerium und Landesseniorenrat jetzt gemeinsam klar: Die Einrichtungen sollen die Mitwirkung und Mitgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohner weiter gewährleisten und fördern sowie die Bildung von Mitwirkungsgremien unterstützen.

Sozialministerium und Landesseniorenrat ziehen an einem Strang

„Ich freue mich, dass wir in guten und konstruktiven Gesprächen mit dem Landesseniorenrat einen gemeinsamen Weg gefunden haben“, sagte Minister Lucha. „Wir wollen das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz und damit auch die Heimmitwirkung modernisieren und entbürokratisieren. Mitwirkung lebt vom Engagement der Menschen vor Ort. Die Einrichtungen, in denen sie leben, sollen sie dabei unterstützen. Wir wollen so viele Hürden wie möglich abbauen und komplizierte Regeln abschaffen. Wir setzen dabei ganz entschieden auf eine Kultur des Vertrauens und des Miteinanders.“

Prof. Dr. Hammer, Landesseniorenrat, sagte: „Wir vertrauen darauf, dass das Sozialministerium mit dem Landesseniorenrat tragfähige Modelle zur Partizipation, Demokratisierung und anwaltlichen Vertretung der Menschen in Heimen entwickelt. Dadurch sollen die Heimträger verbindlichere und wirkungsvollere Vorgaben zur Beteiligung von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern, ihren Angehörigen und bürgerschaftlichen Fürsprechern bekommen.“

Starkes Fundament für die Mitgestaltung

Um einen fachlich fundierten Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, hatte das Sozialministerium zunächst in einer Arbeitsgruppe Vertreterinnen und Vertreter der Verbände der Pflegeeinrichtungen, der Pflegekassen, der Kommunalen Landesverbände sowie der Betroffenenverbände frühzeitig in den Prozess einbezogen. Auf der Basis dieser Gespräche wird das Sozialministerium nun einen Gesetzentwurf erstellen, der vom Ministerrat beraten und für die offizielle Anhörung der Verbände freigegeben werden soll.

In der Praxis hatte sich gezeigt, dass es für viele Einrichtungen immer schwieriger wird, Personen zu finden, die Heimbeirat werden wollen. Die Reformpläne sehen deshalb nun vor, die bisherige Heimmitwirkungsverordnung durch eine klare gesetzliche Regelung zu ersetzen. Ergänzend wird eine praxisnahe Handreichung entwickelt, die die Einrichtungen bei der Umsetzung unterstützt. „Damit schaffen wir ein starkes Fundament für die Mitsprache und stärken das Vertrauen zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und den Einrichtungen“, betonte Lucha.

Beratung und Prüfung von Einrichtungen

Ein weiteres wichtiges Ziel der Reform ist die Entlastung der bisherigen Heimaufsichtsbehörden im Land. Künftig soll die Behörde gemäß ihren Aufgaben als Behörde für Beratung und Prüfung von Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe fungieren. Routinekontrollen sollen gezielt dort stattfinden, wo gehäuft Probleme und Beschwerden auftreten. Gut geführte Einrichtungen sollen dagegen weniger häufig geprüft werden. Anlassbezogene Kontrollen bleiben selbstverständlich erhalten. Mit dieser Reform setzt Baden-Württemberg ein klares Zeichen: Die Lebensqualität der Menschen mit Pflegebedarf oder mit Behinderungen steht im Mittelpunkt – durch Mitsprache, weniger Bürokratie und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Reform des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes

Mit dem Änderungsprozess des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) wird dem weit verbreiteten Wunsch Rechnung getragen, die bisherigen Regelungen zu entbürokratisieren und zu flexibilisieren, um die Heimaufsichtsbehörden, aber auch die Träger von gut geführten Einrichtungen zu entlasten sowie das Vertrauen in die Träger von Einrichtungen und Anbieter von ambulant betreuten Wohngemeinschaften zu stärken.

Die Beratungs- und Prüfbehörden sollen nach dem derzeitigen Sachstand ihre Kapazitäten zielgerichtet in Einrichtungen einsetzen, die Probleme oder Qualitätsmängel aufweisen und einer engen Begleitung bedürfen. Zudem soll der Beratungsauftrag stärker in den Fokus gerückt werden. Im Sinne einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit sollen die Träger der Einrichtungen und die Heimaufsicht bei Problemen eng zusammenarbeiten und gemeinsam Lösungen finden, um die Entstehung von Mängeln, die ein ordnungsrechtliches Eingreifen der Heimaufsicht erforderlich machen, schon im Vorfeld zu verhindern.

Ganz unabhängig davon wird und kann es auch weiterhin anlassbezogene Prüfungen geben.

Insgesamt verspricht sich das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration von den geplanten Änderungen einen zielgerichteteren und daher effektiveren und wirksameren Schutz der Menschen mit Pflegebedarf oder mit Behinderungen, einen effektiveren Personaleinsatz und eine Stärkung der Beratungstätigkeit bei den Heimaufsichtsbehörden sowie eine Entlastung gut geführter Einrichtungen von unnötigen Kontrollen.

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