Justiz

Frauenanteil in der Justiz über 50 Prozent

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Richter im Landgericht Stuttgart

Eine Erhebung zum Weltfrauentag 2022 zeigt, dass der Frauenanteil bei den Staatsanwaltschaften und ordentlichen Gerichtsbarkeit in Baden-Württemberg über 50 Prozent liegt. Die Justiz setzt sich als familienfreundlicher und flexibler Arbeitgeber für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.

Erstmals liegt der Anteil an Frauen bei den Staatsanwaltschaften und ordentlichen Gerichtsbarkeit in der baden-württembergischen Justiz über 50 Prozent. Das gab Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges anlässlich des Internationalen Frauentag am 8. März 2022 bekannt. Der Anteil liegt nun bei 51 Prozent.

Während im vergangenen Jahr der Anteil an Frauen und Männern schon ausgewogen war, zeigt die jüngste Erhebung, dass von insgesamt rund 2.500 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Richterinnen und Richtern rund 1.300 Frauen sind. Damit überwiegt der Frauenanteil in diesem Bereich erstmals in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz.

Erfreulich ist auch, dass immer mehr Beförderungs- und Führungsämter in der Justiz mit Frauen besetzt werden. 
Allein von 2020 bis 2021 wuchs der Frauenanteil bei den Staatsanwaltschaften in R3-Beförderungsämtern von 17 Prozent auf 22 Prozent an – Stichtag war jeweils der 30. Juni. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit beträgt der aktuelle Frauenanteil auf R3-Positionen 22 Prozent im Vergleich zu 19 Prozent im vergangenen Jahr.

Justiz ist familienfreundlicher und flexibler Arbeitgeber

Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Die baden-württembergische Justiz ist ein familienfreundlicher und flexibler Arbeitgeber. Mit der Einführung der eAkte und der Digitalisierung des Arbeitsplatzes –etwa mit Webex- oder Skype for Business Lizenzen – haben wir unseren Beschäftigten ein Arbeiten außerhalb der Dienststelle ermöglicht. 

Das Ministerium für Justiz und Migration hat Ende vergangenen Jahres gemeinsam mit dem Landesrichter- und Staatsanwaltsrat sowie dem Hauptpersonalrat Dienstvereinbarungen zum Arbeiten im Homeoffice in der baden-württembergischen Justiz unterzeichnet.

Mit den Vereinbarungen haben die Beschäftigen der Justiz auch für die Zeit nach der Pandemie Planungssicherheit. Sie schreiben justizweit eine Tätigkeit außerhalb der Dienststelle, neben der Tätigkeit im Büro, als Bestandteil einer modernen und flexiblen Arbeitswelt fest. Mit den Vereinbarungen stärkt die Justiz ihre Position als attraktiver, moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber.

Darüber hinaus fördert das Ministerium der Justiz und für Migration den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kleinkinder mit Modellprojekten zur Kindertagesbetreuung in Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen, Freiburg, Heilbronn, Heidelberg, Bruchsal, Rottweil und Mannheim. Insgesamt gibt es derzeit rund 200 Betreuungsplätze für die Beschäftigten der Justiz im Land. „Wir werden uns hierauf aber nicht ausruhen, sondern versuchen, noch besser zu werden- für eine noch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern“, so Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges. 

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