Corona-Regelungen

Fragen und Antworten zur Testpflicht und zum 2G-Optionsmodell

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Vor einem Veranstaltungsort steht ein 2G-Hinweisschild.

Die seit dem 15. Oktober 2021 geltende Corona-Verordnung des Landes bringt Änderungen wie mehr Testpflichten für Beschäftigte und mehr Freiheiten für Unternehmen und Dienstleister mit sich. Wir geben einen Überblick zur Testpflicht und zum 2G-Optionsmodell.

Die neue Corona-Verordnung, die seit dem 15. Oktober 2021 gilt, bringt einige Änderungen mit sich. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen sich nunmehr zweimal pro Woche testen. Und alle Anbieter von Dienstleistungen haben die Möglichkeit 2G einzuführen – und können in diesem Fall auf die Maske verzichten.

„Mit dem 2G-Optionsmodell ermöglichen wir mehr Freiheiten. Gastronomen, Dienstleister und Kulturveranstalter können individuelle Lösungen finden, die für sie passen. Stück für Stück zieht sich der Staat damit aus den kleinteiligen Regelungen zurück und ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Eigenverantwortung – das ist ein Zeichen von Normalität, nach der wir uns alle so sehnen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha heute in Stuttgart.

Was gilt genau? Wir geben einen kurzen Überblick zur Testpflicht und zum 2G-Optionsmodell.

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