Radverkehr

Fahrradfahren soll sicherer werden

Lesezeit: 3 Minuten
  • Teilen
  •  
Ein Radfahrer fährt über eine Fahrradspur in der Innenstadt von Karlsruhe. (Bild: dpa)

Mit der vom Bundesrat beschlossenen Novelle der Straßenverkehrsordnung soll das Radfahren sicherer werden, etwa durch einen Mindestabstand bei Überholmanövern zwischen Autos und Radverkehr. Verkehrsminister Winfried Hermann sprach sich für eine weitergehende Förderung und Sicherung des Rad- und Fußverkehrs aus.

Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil bis 2030 zu verdoppeln. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein Rechtsrahmen erforderlich, der ein besseres Miteinander im Verkehr unterstützt. Eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde im Bundesrat beschlossen. Verkehrsminister Winfried Hermann erklärt dazu: „Die nun beschlossene StVO-Novelle baut wichtige Konfliktpunkte zwischen Auto- und Radverkehr ab und verbessert damit den Schutz der Radfahrerinnen und Radfahrer. Nebeneinander zu fahren wird grundsätzlich erlaubt und macht Radfahren attraktiver. Natürlich darf damit nicht mutwillig der KFZ-Verkehr behindert werden. Aber so, wie man in Bus, Auto und Fußwegen nebeneinander unterwegs ist, so geht es nun auch auf dem Rad.“

Baden-Württemberg stößt Fahrradnovelle an

Bei wesentlichen Gefahrenquellen gibt es konkret Verbesserungen. Der Überholabstand, den Autos gegenüber dem Radverkehr einhalten müssen, wird zukünftig mit anderthalb Metern innerorts und zwei Meter außerorts in der StVO verankert. Lkw dürfen an Kreuzungen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Damit Radfahrerinnen und Radfahrer an Kreuzungen nicht durch parkende Autos verdeckt werden, sind zukünftig die letzten acht Meter vor einer Kreuzung für parkende Autos Tabu. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr darf nicht mehr gehalten werden und die Bußgelder für das Parken auf Rad- und Gehwegen werden spürbar erhöht. So steigt beispielsweise die Geldbuße für das Parken auf Gehwegen von bisher 20 Euro auf nun 55 Euro, Parken in der zweiten Reihe hat ebenfalls ein Bußgeld von 55 Euro statt bisher 15 Euro zur Folge.

Das Verkehrsministerium hat vor zwei Jahren die Initiative übernommen und über den Bundesrat eine Fahrradnovelle der StVO beim Bund eingefordert. 2019 wurden Eckpunkte für eine entsprechende Fahrradnovelle durch den Bundesrat einstimmig verabschiedet. Die nun beschlossenen Änderungen der StVO greifen wesentliche Punkte der Länder auf. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg begrüßt diese Änderungen als ersten Schritt.

Verkehrsminister Hermann fordert weitere Änderungen

Noch nicht umgesetzt wurden bereits angekündigte Schritte, die den Kommunen mehr Handlungsmöglichkeiten für eine Förderung und Sicherung des Rad- und Fußverkehrs geben. Dazu Verkehrsminister Winfried Hermann: „Diese StVO-Novelle ist ein erster Schritt. Weitergehende Veränderungen müssen folgen. Die StVO muss den Verkehrsbehörden und den Kommunen mehr Handlungsmöglichkeiten geben, um Tempo 80 auf schmalen Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften und Tempo 30 auf Straßen ohne Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften anzuordnen und Flächen zugunsten des Rad- und Fußverkehrs umzuverteilen. Dies sind zentrale Handlungsfelder einer kommunalen Verkehrswende.“

Leider bleibt der Entwurf insbesondere in Punkten mit großer Relevanz für die Sicherheit des Radverkehrs hinter den Forderungen der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zurück. Hier muss der Bund nach Auffassung von Verkehrsminister Winfried Hermann noch in diesem Jahr nachlegen.  „Eine Verkehrswende und damit wichtige Klimaschutzziele lassen sich – vor allem auf kommunaler Ebene – nur dann verwirklichen, wenn nachhaltige und umweltverträgliche Verkehrsformen sicher geführt werden und ihnen ein deutlich größerer Anteil des öffentlichen Verkehrsraums zugestanden wird“, so der Verkehrsminister abschließend.

Weitere Meldungen

Eine Frau tippt auf einem Tablet. Daneben liegt ein Smartphone.
Ländlicher Raum

Praxisleitfaden stärkt Bürgerkommunikation im Ländlichen Raum

Radfahrer fahren auf dem neuen Radschnellweg zwischen Böblingen/Sindelfingen und Stuttgart.
Radverkehr

Erstes Teilstück des Radschnellwegs RS 3 eröffnet

Rinder mit Kälbern auf der Weide
Landwirtschaft

Fristverlängerung für Ökobetriebe mit Weidepflicht

Eine Wildbiene sucht an Blüten des Mehlsalbeis nach Nektar. (Bild: © Uwe Anspach/dpa)
Biodiversität

Sonderprogramm zur biologischen Vielfalt zeigt positive Wirkung

Die Bewohner einer Wohngemeinschaft für Senioren unterhalten sich. (Foto: © dpa)
Quartiersimpulse

Mehr als 1,1 Millionen Euro für soziale Quartiersentwicklung

Schüler eines Gymnasiums essen in der Mensa der Schule. (Foto: © dpa)
Ernährung

Neues Projekt zu nachhaltiger Schulverpflegung

Visualisierung Polizeirevier Bad Säckingen
Vermögen und Bau

Spatenstich für zwei neue Landesgebäude in Bad Säckingen

Kernkraftwerk Philippsburg ohne Türme (Aufnahme vom 03.06.2020)
Kernenergie

Defekte Brandschutztür im Kernkraftwerk Philippsburg

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 29. April 2025

Feuerwehrmann beim Hochwassereinsatz (Foto: © dpa)
Bevölkerungsschutz

Feuerwehren rüsten sich für Extremwetter und Waldbrände

Unterzeichnung des fünften Klimapakts 2025/2026 (von links nach rechts): Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetages, Umweltministerin Thekla Walker, Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags, und Professor Dr. Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags.
Klimapakt

Land und Kommunen bekennen sich zum Klimaschutz

Stromleitungen (Quelle: dpa)
Energie

Kritik an Vorschlag zur Aufteilung in mehrere Stromgebotszonen

Ein Baufahrzeug hobelt auf einer Brücke den Asphalt ab.
Kommunaler Straßenbau

Land unterstützt Kommunen mit 120 Millionen Euro

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Straßenverkehr

Umbau der B 28 bei Bad Urach beginnt

Staatliche Kunsthalle Baden-Baden
Kunst und Kultur

Neue Leitung für Staatliche Kunsthalle Baden-Baden