Migration

Europäische Asylreform muss echte Wirkung zeigen

Justizministerin Marion Gentges fordert mehr Ordnung, mehr Verlässlichkeit und klare Zuständigkeiten im europäischen Asylsystem.

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Justizministerin Marion Gentges hält am Pult des Bundesrates eine Rede.
Archivbild

Die baden-württembergische Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, äußerte im Bundesrat ihre Erwartungen an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Sie betonte die Bedeutung europäischer Zusammenarbeit, mahnte aber zugleich realistische und praktikable Regelungen an.

„Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems geht die Europäische Union einen wichtigen Schritt. Zum ersten Mal seit vielen Jahren haben sich die Mitgliedstaaten auf ein umfassendes Vertragswerk geeinigt. Damit hat Europa an entscheidender Stelle seine Handlungsfähigkeit bewiesen,“ sagte Gentges.

Reform darf kein Etikettenschwindel werden

Die Ministerin warnte jedoch davor, dass die Reform des europäischen Asylsystems nicht einfach eine Umbenennung alter Strukturen sein dürfe, und sagte: „Die Reform des europäischen Asylsystems darf kein Etikettenschwindel werden, der Probleme nur verschiebt, anstatt sie zu lösen. Die Reform müsse sicherstellen, dass die Probleme der Sekundärmigration, die aus einem starren Zuständigkeitsprinzip, reaktiven Überstellungsverfahren und faktischer Reisefreiheit resultieren, effektiv gelöst werden.“

Sie führte weiter aus, dass die Probleme des Dublin-III-Systems nicht allein durch eine Verschiebung in die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (PDF) gelöst werden können.

Gentges betonte: „Wir brauchen – bei aller gebotenen Humanität – mehr Ordnung, mehr Verlässlichkeit und klare Zuständigkeiten in unserem europäischen Asylsystem. Denn nur dann ist Europa stark und es kann mehr Vertrauen in die europäische Asylpolitik wachsen.“

Faire Lastenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen

Gentges machte deutlich, dass das nun vorliegende GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz nur dann erfolgreich sein werden, wenn die Lasten fair zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt werden.

„Die konkrete Umsetzung des Grenzverfahrens, des Verfahrens der Sekundärmigration und des Screeningverfahrens führt zu erheblichen finanziellen, personellen und infrastrukturellen Aufwänden auf der Landesebene“, so Gentges. „Der Bund muss bei der Umsetzung seiner Verantwortung gerecht werden, damit diejenigen, die vor Ort handeln müssen, dies auch können.“

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