Gesundheitsförderung

Erste trägerübergreifende Projektförderung in Stuttgart

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Ein Hausarzt misst den Blutdruck einer Patientin (Bild: © dpa).

Die Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg führt künftig kassenübergreifende Projektförderungen durch. Die erste Förderung geht an das Projekt „Gesundheitslotsen für Migrantinnen und Migranten“ in Stuttgart.

Ein wichtiger Schritt zur weiteren Umsetzung des Präventionsgesetzes in Baden-Württemberg ist gemacht: Auf Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen und dem Land Baden-Württemberg wird die Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg künftig kassenübergreifende Projektförderungen durchführen. Dabei stellen die gesetzlichen Krankenkassen Mittel aus dem Präventionsgesetz zur Verfügung. Die erste Förderung geht an das Projekt „Gesundheitslotsen für Migrantinnen und Migranten“ in Stuttgart.

Zur konkreten Umsetzung wurde die Geschäftsstelle der Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg ausgebaut, die gemeinsam vom Land Baden-Württemberg und der gesetzlichen Krankenversicherung Baden-Württemberg finanziert wird. Auch die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW), die gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg sind der Vereinbarung beigetreten. Entsprechen die eingereichten Anträge deren gesetzlichen Vorgaben, ist sogar eine trägerübergreifende Förderung möglich.

Wie erfolgt die Zusammenarbeit?

Im Januar 2018 konnte der Koordinierungsausschuss, der den jeweiligen Themenschwerpunkt festlegt sowie über die Vergabe der Fördermittel entscheidet, seine Arbeit aufnehmen. Ministerialdirektor Wolf-Dietrich Hammann ist als Vorsitzender des Stiftungsrats zugleich Vorsitzender des Koordinierungsausschusses: „Es freut mich sehr, dass wir die Stiftung für gesundheitliche Prävention mit der Durchführung des Förderverfahrens beauftragen und somit auf bereits bewährte Strukturen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention aufbauen konnten. Neu ist, dass wir die kommunale Ebene im Rahmen des Förderverfahrens – insbesondere die Kommunalen Gesundheitskonferenzen sowie die kommunalen Netzwerke für Suchthilfe und Suchtprävention – stärker einbinden wollen“, sagte Hammann.

Die kassen- beziehungsweise trägerübergreifende Projektförderung folgt der Absicht, neue Präventionskonzepte zu initiieren sowie bewährte Konzepte in kommunalem Kontext zu verankern und auf eine nachhaltige Umsetzung hinzuwirken. Dabei soll insbesondere die gesundheitliche Chancengleichheit in den Blick genommen werden.

Mit der ersten trägerübergreifenden Projektförderung kommt die Landeshauptstadt Stuttgart mit dem Projekt „Gesundheitslotsen für Migrantinnen und Migranten“ zum Zuge. Das auf vier Jahre angelegte Vorhaben zielt darauf ab, dass gut integrierte Migrantinnen und Migranten zu sogenannten Gesundheitslotsen ausgebildet werden, um ihre Landsleute an Themen zur Prävention und Gesundheitsförderung heranzuführen und über das deutsche Gesundheitssystem zu informieren.

Antragstellung

Anträge können jederzeit von Trägern von Lebenswelten, Kommunen sowie ihren Einrichtungsträgern und Einrichtungen bei der Geschäftsstelle der Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg gestellt werden. Der Koordinierungsausschuss wird zunächst zwei Mal jährlich über die Anträge entscheiden.

Details zum Schwerpunktthema und Antragsverfahren einschließlich der entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg.

Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention

Mit der Unterzeichnung der Landesrahmenvereinbarung Baden-Württemberg im Oktober 2016 setzten die Partner eine entsprechende Vorgabe des 2015 in Kraft getretenen Bundesgesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) um. Dabei hatten sich die Pflege- und Krankenkassen bereit erklärt, mehr als doppelt so viele Mittel wie bisher für die Gesundheitsförderung und Prävention der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen. Die Landesrahmenvereinbarung Baden-Württemberg bietet eine Reihe von Möglichkeiten, um an eine Projektförderung zu gelangen. Eine Möglichkeit der Projektförderung wurde nun dank des Engagements der gesetzlichen Krankenversicherung Baden-Württemberg und des Landes Baden-Württemberg über die Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg geschaffen.

Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg: Infos zur Antragstellung und Antragsformulare

Stadt Stuttgart: Projekt „Gesundheitslotsen für Migrantinnen und Migranten“

Quelle:

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg / Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg

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