Coronavirus

Erleichterungen für Geimpfte

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Ein Senior wird von einer medizinischen Fachkraft mit dem Pfizer-BioNTech-COVID-19-Impfstoff im Kreisimpfzentrum geimpft.

Das Robert Koch-Institut hat seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Die Landesregierung wird daher in mehreren Verordnungen entsprechende Ausnahmeregelungen aufnehmen. So werden Menschen mit vollständigem Impfschutz künftig von der Absonderungspflicht befreit.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat vergangene Woche seine Extern: Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert (Öffnet in neuem Fenster). Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben.

Ausnahmeregelungen für Geimpfte

„Wir setzen in Baden-Württemberg die Empfehlungen des RKI um. Die Landesregierung wird nun die Corona-Verordnung Absonderung und die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne entsprechend anpassen. Es wird eine Ausnahmeregelung in die jeweiligen Verordnungen aufgenommen, wonach sich geimpfte, symptomlose Personen künftig nicht mehr in Absonderung begeben müssen, wenn sie Kontakt zu einem COVID-19-Fall hatten. Gleiches gilt für Einreisende aus sämtlichen Extern: Risikogebieten im Ausland (Öffnet in neuem Fenster)“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. Nach der RKI-Empfehlung gilt ein Impfschutz als vollständig, wenn seit der letzten vorgeschriebenen Impfdosis 14 Tage vergangen sind. Anerkannt werden alle in der EU zugelassenen Impfstoffe. Die Änderungen werden diese Woche vorgenommen und sollen am nächsten Montag,19. April, in Kraft treten.

Weitere Änderungen im Hinblick auf geimpfte Personen ergeben sich für stationäre Einrichtungen der Pflege. Hier können bei einer Durchimpfungsrate von 90 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner wieder mehr Besuche ermöglicht werden. Die Hygienemaßnahmen, insbesondere die qualifizierte Maskenpflicht und die Testung vor Zutritt für Besucherinnen und Besucher gelten aber weiterhin fort.

Auf Betreiben einer gemeinnützigen Einrichtung im Landkreis Lörrach wird das Land dem Extern: Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 6. April 2021 (Öffnet in neuem Fenster) weitestgehend zustimmen. „Wir sind an einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Einigung interessiert. Dabei gilt es, das Bedürfnis älterer geimpfter Menschen nach Normalisierung genauso im Blick zu behalten wie alle Erkenntnisse des Gesundheitsschutzes“, so Lucha.

Minister Lucha hatte bereits in der vergangenen Woche mit einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn darauf hingewiesen, dass wichtige Fragen im Umgang mit Doppeltgeimpften ungeklärt seien und darum gebeten, bis heute Mittag eine Klarstellung für ein bundeseinheitliches Vorgehen zu erhalten. Vor dem Hintergrund, dass diese Klarstellung durch den Bund noch immer nicht erfolgt ist, übernimmt das Land jetzt die Initiative. Die Gerichte haben zurecht auf den entsprechenden Handlungsbedarf hingewiesen.

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Extern: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg: Impfberechtigte Personengruppen in Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster)

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