Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum fördert unterjährig 162 Projekte

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Hofwirtschaft und Hotel „Ellgass“ in Eglofs

Mit der unterjährigen Förderung von 8,8 Millionen Euro ermöglicht das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum die Umsetzung von 162 zukunftsweisenden Projekten.

„Wenn man die Baugenehmigung im Briefkasten hat, möchte man auch gerne loslegen. So freue ich mich sehr, dass es möglich ist, 162 strukturell bedeutsame und zugleich schnell umsetzbare Projekte mit dieser unterjährigen Programmentscheidung in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aufzunehmen. Mit dem zusätzlichen Zuschussvolumen von 8,8 Millionen Euro ermöglicht das ELR so die Umsetzung zukunftsweisender Projekte im privaten, kommunalen und im gewerblichen Bereich“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 11. August 2023 anlässlich der Bekanntgabe der unterjährigen ELR-Programmentscheidung 2023.

„Gute Ideen und durchdachte Maßnahmen machen den Ländlichen Raum auch für die Zukunft attraktiv. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum erhalten wir lebendige Gemeinden mit einer stabilen Grundversorgung, schaffen zeitgemäßes Leben und Wohnen in den Ortskernen und bringen zukunftsfähige Arbeitsplätze aufs Land. Gerade im Wohnungsbau haben wir weiterhin eine sehr hohe Nachfrage. In den Fokus dieser Programmentscheidung haben wir dringliche Vorhaben gestellt, die von den Antragstellern jetzt zügig umgesetzt werden können“, erläuterte Minister Hauk.

Moderne Strukturförderung hat auch Klimaschutz im Blick

Erfreulich viele der Projekte (rund 30 Prozent) erhalten den Förderaufschlag für Kohlenstoffdioxid(CO2)-speichernde Bauweisen in der Tragwerkskonstruktion. Dahinter verbergen sich in aller Regel Gebäude oder bauliche Erweiterungen, die den ökologisch und ökonomisch vorteilhaften Baustoff Holz nutzen. „Holz als ökologisch sinnvoller und wertvoller Baustoff wird von vielen Investoren im ELR auch dieses Mal wieder innovativ eingesetzt. Der aktuell immer deutlicher werdende Bedarf einer regionalbasierten, klimafreundlichen Wirtschaftsweise wird damit von vielen Projektträgern klar mitgetragen“, so Minister Hauk.

„Klimaschutz und Strukturentwicklung sind bedeutende und zukunftsrelevante Querschnittsaufgaben. Beide Ziele lassen sich im ELR ideal miteinander verbinden. Die für das Programmjahr 2024 getroffenen Neuregelungen machen die Schnittmenge nun noch deutlicher“ so Minister Hauk. Im ELR sind ab dem Programmjahr 2024 Neubauten in den Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch dann förderfähig, wenn diese CO2-speichernd errichtet werden. Zudem können die Gemeinden innerörtliche Wohnumfeldmaßnahmen zur Klimaresilienz oder auch Anpassung an den Klimawandel als Modellprojekt mit bis zu 50 Prozent gefördert bekommen“.

Zukunftsorientierte Projekte sind gefragt

„Im ELR werden vielfältige Investitionen gefördert, die strukturverbessernd wirken. Dies sind kommunale Maßnahmen, aber auch private oder gewerbliche Projekte. Zentral für viele Gemeinden ist die Bewahrung und Verbesserung der vorhandenen Bausubstanz. Daher wurden die Förderbedingungen im ELR in diesen Förderkategorien weiter ausgebaut. So sollen Ressourcen und Flächen gespart werden“, so Minister Hauk.

Die Bewerbungsfrist für Aufnahmeanträge zum ELR 2024 läuft in vielen Gemeinden noch bis Mitte September 2023. Die Programmentscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Frühjahr 2024. Antragssteller können mit der Umsetzung ihrer Projekte im Anschluss an die Programmentscheidung beginnen.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2024 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort).

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2024 (PDF) ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde.

Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 29. September 2023 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: ELR-Erklärfilm

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