Justiz

Einheitliches Europäisches Patentgericht in Mannheim

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Paragrafen-Symbole an Türgriffen (Foto: © dpa)

Das Einrichtung einer Lokalkammer des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts in Mannheim ist ein weiteres Leuchtturmprojekt mit europaweiter Bedeutung für die baden-württembergische Justiz.

Der Justizstandort Mannheim wird durch die Einrichtung einer Lokalkammer des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts zu einem der wesentlichen Standorte in Europa, wenn es um Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit sowohl von Einheitspatenten als auch von europäischen Patenten geht. Mit Dr. Peter Tochtermann und Dr. Holger Kirchner vom Landgericht Mannheim sind zwei baden-württembergische Richter dieser Lokalkammer zugewiesen worden. Dr. Tochtermann, der seinen neuen Dienst bereits zum 1. November 2022 antritt, wurde zudem in das Präsidium des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts gewählt. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde am 25. Oktober 2022 gratulierte Justizministerin Marion Gentges und wünschte für die neue Herausforderung viel Erfolg.

Sie sagte: „Die Entscheidung für Mannheim und die beiden Richter unterstreicht abermals die herausgehobene Bedeutung, Qualität und den Ruf des Standortes für das Patentrecht. Für die deutsche Industrie, die rund 40 Prozent aller aus Europa angemeldeten europäischen Patente hält, ist ein besserer Schutz im europäischen Binnenmarkt von fundamentaler Wichtigkeit. Der Standort Mannheim erhält eine zentrale Rolle im europäischen Patentsystem. Das ist auch eine bedeutende Wertschätzung für den Justizstandort Baden-Württemberg insgesamt.“

Insbesondere für den Innovations- und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg sei diese Entscheidung ebenfalls von großer Tragweite, betonte Gentges. „Das Land der Tüftler und Denker hat ein gesteigertes Interesse daran, dass angemeldete Patente zügig einen europaweiten Patentschutz genießen und Patentstreitigkeiten schnell und rechtssicher entschieden werden“, so Gentges weiter.

Einheitliches Europäisches Patentgericht

Das Einheitliche Europäische Patentgericht ist ein von den teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) errichtetes internationales Gericht, das für Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit sowohl von Einheitspatenten als auch von europäischen Patenten zuständig ist. Die Schaffung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit ist Teil einer umfassenden europäischen Patentreform, mit der für die innovative Wirtschaft ein zügiger grenzüberschreitender Patentschutz in Europa eingerichtet werden soll.

Das Gericht bietet allen, die in Europa an Patentstreitigkeiten beteiligt sind, einen besseren Rahmen. Insbesondere reduzieren sich die Kosten, da die Beteiligten nicht in mehreren Mitgliedstaaten parallele Patentstreitigkeiten führen müssen. Voneinander abweichende Entscheidungen verschiedener nationaler Gerichte zur Verletzung und Rechtsgültigkeit desselben Patents wird es nicht mehr geben, da das Einheitliche Europäische Patentgericht eine europäische Rechtsprechung entwickeln und damit die Rechtssicherheit für alle Nutzer erhöhen wird.

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