Frühkindliche Bildung

Eingeschränkter Betrieb von Kitas und Kindertagespflege ab 18. Mai

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Kleinkind auf Rutsche

Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege sollen ab 18. Mai 2020 die Betreuung schrittweise in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweiten können. Das Land setzt mit einer Verordnung den rechtlichen Rahmen. Für die Umsetzung und Ausgestaltung vor Ort sind die Träger und Einrichtungen in eigener Zuständigkeit verantwortlich.

Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege können vom 18. Mai 2020 an die Betreuung schrittweise in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweiten. Die Lenkungsgruppe der Landesregierung hat am 13. Mai einem entsprechenden Vorschlag des Kultusministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Damit setzt das Land den rechtlichen Rahmen für die schrittweise Öffnung – für die Umsetzung vor Ort und die Konzepte dafür sind die Kommunen, Träger und Einrichtungen in eigener Zuständigkeit verantwortlich.

Spielraum für individuelle Konzepte vor Ort

„Mit dem Rahmen ermöglichen wir den Einrichtungsträgern bewusst Spielräume, damit sie im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Kapazitäten individuelle Konzepte entwickeln können, wie sie die schrittweise Öffnung der Betreuung umsetzen können. Durch den Beschluss haben nun alle Beteiligten eine gute Grundlage, um gemeinsam wieder mehr Familien im Land eine Betreuung anbieten zu können. Das Land wird den Wiedereinstieg konstruktiv begleiten“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Die Ausweitung kann selbstverständlich nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Die Träger der Einrichtungen benötigen Vorlauf für ihre Planungen und die Organisation. Wie die zeitliche Umsetzung in der jeweiligen Einrichtung vor Ort erfolgt, hängt darüber hinaus maßgeblich von der jeweiligen räumlichen und personellen Situation ab. Was die Kommunen, freien Träger und Tagespflegepersonen in dieser außergewöhnlichen Situation leisten, verdient große Anerkennung.“ Der beschlossene rechtliche Rahmen wird in der nächsten Änderung der Corona-Verordnung der Landesregierung aufgenommen, die voraussichtlich diesen Samstag notverkündet wird.

Dr. Peter Kurz, Präsident des Extern: Städtetags Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster), sagt: „Grundsätzlich ist es sehr zu begrüßen, dass wir mehr Eltern und ihren Kindern wieder mehr Betreuungsangebote machen können. Die Mehrheit derer, die bisher keinen Platz in der Notbetreuung hatten, werden allerdings auch bei der jetzigen Ausweitung durch die Begrenzung auf 50 Prozent der Kapazität keinen bekommen können. Auch werden wir nicht direkt am Montag die erweiterten Plätze anbieten können – die Städte und Träger müssen eine nachvollziehbare Vergabe vorbereiten und vornehmen, den Personaleinsatz planen, und die Umsetzung organisieren. Das Ministerium schafft hier die rechtliche Voraussetzung – das ist nicht gleichbedeutend mit offenen Kita-Türen am Montagmorgen. Die Umsetzung ist der zweite Schritt.“

Kommunen begrüßen Klarstellung des Kultusministeriums

Roger Kehle, Präsident des Extern: Gemeindetags Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster), ergänzt: „Kommunen sind in dieser Krise Garanten für eine möglichst reibungslose und sachgerechte Umsetzung staatlich beschlossener Maßnahmen. Den Verantwortlichen vor Ort ist auch bewusst, wie viele Eltern darauf warten, dass die Kitas schrittweise wieder geöffnet werden und wie wichtig es für die Kinder ist, wieder Kontakt zu Gleichaltrigen zu haben. Gerade eine schrittweise Ausweitung der Kinderbetreuung ist aber hochkomplex und braucht einen angemessenen zeitlichen und inhaltlichen Vorlauf, damit wir vor Ort alle notwendigen organisatorischen Vorbereitungen treffen können.

Wir begrüßen daher die nun erfolgte Klarstellung des Kultusministeriums, dass es nicht möglich sein wird, dass alle Kinder bereits am 18. Mai in ihre Kitas zurückkommen können. Dennoch müssen wir offen darauf hinweisen, dass coronabedingt auch weiterhin nicht alle Betreuungsbedarfe und -wünsche der Eltern erfüllt werden können. Für die Vorgehensweise bei weiteren Öffnungsschritten muss den Städten und Gemeinden ein ausreichender zeitlicher Vorlauf zum Inkrafttreten einer neuen Vorschrift gegeben werden.“

Auch Kindertagespflegestellen öffnen wieder

Für viele Eltern ist die Kindertagespflege ein besonders flexibles und familienfreundliches Angebot. Auch der Betrieb der Kindertagespflegestellen kann vom 18. Mai an wieder über die erweiterte Notbetreuung hinaus erweitert werden. Voraussetzung ist, dass die Betreuung in konstant zusammengesetzten Gruppen stattfindet. Das bedeutet, dass ein Betreuungsplatz nicht von mehreren Kindern geteilt werden kann (Platzsharirng).

Joachim Walter, Präsident des Extern: Landkreistages Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster), betont: „Ich freue mich, dass wir mit der weiteren Öffnung der Kindertagespflegestellen auch für die Jüngsten in unserer Gesellschaft einen großen Schritt in Richtung Normalität gehen können. Ich habe immer die Auffassung vertreten, dass die Kindertagespflege eine wichtige Ergänzung zu den kommunalen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen darstellt. Mit dem heutigen Schritt leisten wir deshalb einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Eltern und Familien in Baden-Württemberg.“

Infektionsschutz hat weiterhin Priorität

„Uns ist bewusst, wie stark die Eltern durch die Schließungen der Kitas und der Kindertagespflege betroffen und belastet sind. Und auch für die Kinder waren die vergangenen Wochen nicht einfach, vielen fehlt schlicht der Kontakt mit Gleichaltrigen. Gleichzeitig dürfen wir aber nicht vergessen, dass wir durch die strengen Hygienevorgaben auch bei der Kinderbetreuung bei weitem noch keine Normalbedingungen wie vor der Corona-Krise haben werden“, sagt die Ministerin.

Priorität habe weiterhin der Infektionsschutz. Dies habe auch der Extern: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit seinem Beschluss am Montag (Öffnet in neuem Fenster) deutlich gemacht. Für die Kindertagesrichtungen und die Kindertagespflege haben der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, die Unfallkasse Baden-Württemberg und das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg deshalb Extern: Schutzhinweise (Öffnet in neuem Fenster) entwickelt, die von den Trägern umgesetzt werden müssen.

Maximal 50 Prozent der Kinder jeweils gleichzeitig vor Ort

Darüber hinaus sieht der Rahmen für den Wiedereinstieg vor, dass nur maximal 50 Prozent der Kinder – bezogen auf die in der Betriebserlaubnis genehmigte Gruppengröße – jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden können. Vorrang haben dabei weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung betreut werden, sowie Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf besteht. Sofern darüber hinaus gehende Betreuungskapazitäten vorhanden sind, sollen die Träger und Einrichtungen diese für ein zeitweises, gegenüber dem Normalbetrieb reduziertes Angebot für weitere Kinder nutzen, die die Einrichtung vor der Schließung besucht haben.

Eckpunkte für Umsetzungskonzepte

  • Anzahl der Kinder: Maximal zulässig ist die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße, das heißt: nur maximal 50 Prozent der Kinder können jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden.
  • Vorrang haben weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung betreut werden, sowie Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf besteht.
  • Die darüber hinaus gehenden Betreuungskapazitäten sollen für ein zeitweises, gegenüber dem Normalbetrieb reduziertes Angebot für weitere Kinder genutzt werden, die die Einrichtung vor der Schließung besucht haben. Um möglichst viele Familien und Kinder in die Betreuung einbeziehen zu können, bieten sich Konzepte an, die zum Beispiel ermöglichen, dass Kinder in festen Gruppen abwechselnd an einzelnen Wochentagen in die Kita kommen können. Gemeinsames Ziel muss sein, möglichst allen Familien und Kindern zumindest zeitweise eine Betreuung anbieten zu können.
  • Kindertagespflegestellen: Voraussetzung ist, dass die Betreuung in konstant zusammengesetzten Gruppen stattfindet. Das bedeutet, dass ein Betreuungsplatz nicht von mehreren Kindern geteilt werden kann (Platzsharing).
  • Voraussetzung ist, dass der Gesundheitsschutz vor Ort gewährleistet ist. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, die Unfallkasse Baden-Württemberg und das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg haben hierfür Extern: Schutzhinweise für Kindertageseinrichtungen (Öffnet in neuem Fenster) entwickelt, die umgesetzt werden müssen.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Quelle:

Gemeinsame Pressemitteilung von Kultusministerium, Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag

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