Coronavirus

Ein- und Rückreisende aus dem Ausland müssen in Quarantäne

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Mann betrachtet auf einem Computermonitor die Elektronenmikroskopaufnahme eines MERS-Coronavirus, einem engen Verwandten des neuartigen Coronavirus. (Bild: Arne Dedert/dpa)

Das Sozialministerium hat eine Verordnung erlassen, wonach sich Ein- und Rückreisende aus dem Ausland in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Ausgenommen von der Regelung sind unter anderem Pendler und Saisonarbeiter.

Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat am Karfreitag eine Verordnung erlassen, die die Einreisebestimmung von Personen aus dem Ausland neu regelt. Es setzt damit einen aktuellen Beschluss des Bundeskabinetts zum Umgang mit Einreisenden aus dem Ausland um. Um die Ausbreitung der Corona-Pandemie weiter einzudämmen, müssen sich ab dem heutigen Samstag (11. April) Personen, die aus dem Ausland einreisen, bei der zuständigen Ortspolizeibehörde ihres Aufenthaltsortes melden und sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.

Die Verordnung umfasst folgende Regelungen:

  • Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Baden-Württemberg einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den betroffenen Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.
  • Die Personen sind verpflichtet, unverzüglich die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren. Sie sind ferner verpflichtet, beim Auftreten von Krankheitssymptomen die zuständige Behörde hierüber unverzüglich zu informieren.
  • Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landes Baden-Württemberg haben, dürfen innerhalb des Quarantäne-Zeitraums auf dem Gebiet des Landes Baden-Württemberg keine berufliche Tätigkeit ausüben.

Von der Regelung ausgenommen sind folgende Gruppen:

  • Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren,
  • deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen, der Funktionsfähigkeit des Rechtswesens, der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen, der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und internationaler Organisationen zwingend notwendig ist oder die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn-, oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten haben,
  • Pendler, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch oder aus Gründen des Besuchs einer Bildungseinrichtung in das Bundesgebiet einreisen,
  • oder die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben bzw. einen sonstigen triftigen Reisegrund haben; hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht unter dem gleichen Dach wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen.

Ausgenommen von der Reglung sind außerdem Saisonarbeitskräfte. Die Verordnung gilt explizit nicht für Personen, die zum Zweck einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme in das Land Baden-Württemberg einreisen, wenn am Ort ihrer Unterbringung und ihrer Tätigkeit in den ersten 14 Tagen nach ihrer Einreise gruppenbezogen betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden, die einer Absonderung vergleichbar sind, sowie das Verlassen der Unterbringung nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit gestattet ist.

Personen, die nur zur Durchreise aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Baden-Württemberg einreisen, müssen das Gebiet auf direktem Weg verlassen, d.h. sie dürfen beispielsweise nicht zum Einkaufen anhalten oder Freunde und Familie besuchen.

Verstöße gegen die Verordnung werden mit Bußgeldern geahndet.

Eine Ausnahme von der Quarantäne ist in begründeten Einzelfällen auf Antrag möglich. Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung Einreise – CoronaVO Einreise) vom 10.April 2020

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Bundeswehrjacke eines deutschen Soldaten
Landesverteidigung

Kabinett beschließt Bau-Turbo für die Bundeswehr

Landwirtschaft in Hohenlohe
Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Förder- und Ausgleichszahlungen ausgezahlt

Ein Lebkuchenherz mit der Aufschrift „Frohe Weihnacht“ hängt auf einem Weihnachtsmarkt (Bild: © dpa).
Verbraucherschutz

Weihnachtsgebäck und Kosmetik auf dem Prüfstand

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Land gibt 3,1 Millionen Euro zu EU-Förderprogramm LEADER

Gruppenbild: Ministerpräsident Winfried Kretschmann (vorne, Dritter von rechts) mit den Ordensträgerinnen und -trägern
Tag des Ehrenamtes

Auszeichnung für besonderes ehrenamtliches Engagement

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Bevölkerungsschutz

35 ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber ausgezeichnet

Blick in den Tagungsraum anlässlich der Sitzung der Europaministerkonferenz in der Landesvertretung in Brüssel
Europaministerkonferenz

Außenhandel der EU stärken und Regulierungen vereinfachen

Die Schüler Johannes (l.) und Felix (r.), ein Junge mit Down-Syndrom, sitzen in der Gemeinschaftsschule Gebhardschule in Konstanz an einem Klassentisch beim Malen. (Foto: © dpa)
Inklusion

Land fördert Inklusionsprojekte für Kinder und Jugendliche

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Baden-Württemberg erneuert Pakt für Integration

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Künstliche Intelligenz

1,3 Millionen Euro für die Zukunft der photonischen KI

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 9. Dezember 2025

Ein Mitarbeiter geht durch einen Büroraum.
Innovation

Neue Landesgesellschaft soll Start-ups stärken

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges im kindgerechten Vernehmungszimmer am Amtsgericht Karlsruhe
Justiz

Kindgerechtes Vernehmungszimmer vorgestellt

Ein Schild mit der Aufschrift "Universitätsklinikum" steht in Mannheim an einer Einfahrt zum Universitätsklinikum.
Universitätsklinika

Verträge zum Klinikverbund Heidelberg-Mannheim unterzeichnet

Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
Lieferkettengesetz

Einigung bei EU-Lieferkettengesetz und zu Nachhaltigkeitsberichten