Zur weiteren Entlastung von Unternehmen in der Corona-Krise fordern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen vom Bund eine erhebliche Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags.
Baden-Württemberg, Bayern und Hessen fordern die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags, um Unternehmen in der Corona-Krise weiter zu entlasten. Gemeinsam bringen sie in der Wirtschaftsministerkonferenz am 30. November einen Beschlussvorschlag ein.
Zukunftsperspektiven der Unternehmen im Blick behalten
Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte anlässlich der Wirtschaftsministerkonferenz: „Wir müssen in der deutschen Wirtschaftspolitik neben den dringend erforderlichen Rettungs- und Unterstützungsmaßnahmen der letzten Monate auch die Zukunftsperspektiven der Unternehmen im Blick behalten. Durch die Wirtschaftskrise in Folge der Pandemie sind viele gesunde Unternehmen unverschuldet in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, was besonders zu Lasten von wichtigen Zukunftsinvestitionen geht. Wir müssen unsere Unternehmen in die Lage versetzen, wieder langfristige Perspektiven zu entwickeln und diese auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten finanzieren zu können.“
Die drei Länder setzen sich mit ihrem Beschlussvorschlag „Investitionsbedingungen der Unternehmen verbessern durch eine Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags“ dafür ein, dass der Bund den steuerlichen Verlustrücktrag erheblich ausweitet: durch die Anhebung der Obergrenze der Verlustverrechnung auf 50 Millionen Euro und die Ausdehnung des Rücktragzeitraums auf zwei Jahre – aktuell wären dies die Jahre 2019 und 2018. Diese zielgenaue Maßnahme empfiehlt auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung in seinem aktuellen Jahresgutachten. „Die Transformation ganzer Branchen, die Intensivierung des internationalen Wettbewerbs und wachsende Anforderungen an den Klimaschutz erhöhen den Handlungsdruck auf die Unternehmen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den Unternehmen dafür jetzt die notwendigen finanziellen Freiräume schaffen müssen“, so Hoffmeister-Kraut weiter.
In Anbetracht der gravierenden Haushaltsdefizite infolge der Corona-Pandemie verursache ein großzügigerer steuerlicher Verlustrücktrag zudem vergleichsweise geringe Steuerausfälle. Die Steuerausfälle würden zum Großteil nur temporär anfallen, da die bereits beim Verlustrücktrag berücksichtigten Verluste aus diesem Jahr in der Folge nicht mehr mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden könnten.
Mittel einfach umzusetzen
Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir: „Zusätzlich attraktiv ist, dass dieses Mittel einfach umzusetzen ist und genau den Unternehmen zielgenau hilft, die in den letzten Jahren ihre Steuern in Deutschland gezahlt haben. Das sind die Familienunternehmen und der deutsche Mittelstand: Unternehmen, die für Ausbildung, Mitarbeiterverantwortung und Innovationen stehen. Dies sollen sie auch in Zukunft tun.“
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die aktuellen Beschränkungen bei der Verlustverrechnung belasten gerade die gesunden Unternehmen, die vor der Krise Gewinne erwirtschaftet haben. Wir müssen ihnen helfen, damit sie durch die Krise nicht in existenzielle Schwierigkeiten geraten. Mit einer Verlängerung des Rücktragszeitraums und einer Anhebung des Rücktragsvolumens können wir unsere Betriebe zielgenau unterstützen und ihre Eigenkapitalbasis stärken. Die Unternehmen erhalten neue Liquidität und sind so für die Zukunft gerüstet. Damit können sie sich neuen Entwicklungen und Herausforderungen stellen. Denn unsere Wirtschaft steht vor erheblichen Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Klimaschutz sowie neue Mobilität. Nur so können wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen erhalten und langfristig sichern. Die Ausweitung des Verlustrücktrags ist eine einfache, wirkungsvolle und darüber hinaus fiskalisch leistbare Maßnahme, um von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffene Unternehmen auf den Erfolgspfad zurückzuführen.“
Quelle:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg / Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen / Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie