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Corona-Regeln auch an Fronleichnam beachten

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Polizeibeamte sprechen im Schlossgarten mit einer Gruppe von vier Leuten, die an einem Tisch sitzt (Bild: © picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Innenminister Thomas Strobl warnt mit Blick auf den Feiertag vor Nachlässigkeit bezüglich der Corona-Regelungen. Die Polizei wird auch an Fronleichnam landesweit die Einhaltung der Corona-Verordnung kontrollieren.

„Wir haben in den letzten Wochen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie vieles erreicht. Die Zahlen der Neuinfektionen sind auf niedrigem Niveau, wir haben die Lage derzeit im Griff. Das darf uns jetzt nicht dazu verleiten, an Fronleichnam, einem Feiertag, einem freien Tag, nachlässig zu werden – denn es gibt keine Verschnaufpause. Die Menschen im Land brauchen weiter das Bewusstsein: Wer den Infektionsschutz missachtet, der gefährdet sich und auch andere mit einer möglicherweise tödlichen Krankheit. Wie an den vergangenen Feiertagen wird die Polizei auch an Fronleichnam landesweit die Einhaltung der Regelungen der Corona-Verordnung kontrollieren“, sagte Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf den Feiertag Fronleichnam am Donnerstag, 11. Juni 2020.

Fronleichnamsprozessionen unter Auflagen

„Vielen Menschen christlichen Glaubens in unserem Land ist es ein inneres Bedürfnis, Fronleichnam gemeinsam mit anderen Christen zu feiern. Aufgrund der Corona-Pandemie sind Fronleichnamsprozessionen in diesem Jahr nur unter besonderen Auflagen möglich. Viele Kirchengemeinden führen gar keine Prozession durch. Andere Kirchen wiederum haben für sich über die Prozessionen und Gottesdienste viele Gedanken gemacht und Hygieneschutzkonzepte erarbeitet. Beachten Sie diese und schützen Sie so sich und andere!“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

„Der Feiertag ist auch ein schöner Anlass, in einer (Garten-) Wirtschaft ein gutes Essen zu genießen oder Zeit in der Natur zu verbringen. Auch hier gilt es, die Schutzvorschriften zu beachten – denn damit nähern wir uns jeden Tag einer neuen Normalität“, so Minister Thomas Strobl. Gaststätten gelten übrigens als öffentlicher Raum.

Digitaler Bescheidwisser „COREY“

„Wenn Sie unsicher sind, was erlaubt ist und was nicht: Informieren Sie sich. Auf der Internetseite des Innenministeriums finden Sie COREY, unseren digitalen Bescheidwisser. COREY ist ein Chatbot, der Ihre Fragen beantwortet – das reinste Cleverle in Sachen Corona“, sagte Innenminister Thomas Strobl abschließend.

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