Sicherheit

Bundesrat stimmt Änderung des Waffenrechts zu

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Waffe der Polizei Baden-Württemberg (Bild: © Polizei Baden-Württemberg)

Der Bundesrat hat den Verschärfungen im Waffenrecht zugestimmt. Auf Initiative Baden-Württembergs wird der Zugang zu Waffen erschwert.

„Jüngste schreckliche Straftaten mit Schusswaffen haben uns allen erneut vor Augen geführt, welche Gefahr von bewaffneten Extremisten ausgeht. Hierzu ist meine klare Position: Waffen haben in den Händen von Verfassungsfeinden nichts verloren! Gleichzeitig dürfen wir legale Waffenbesitzer in Schützen- und Brauchtumsvereinen oder bei den Jägern nicht pauschal kriminalisieren und verdächtigen. Mit diesem Anspruch haben wir Hand am Waffenrecht angelegt und es entsprechend geändert. Am Ende dieser langen Diskussionen steht jetzt ein ausgewogener Entwurf, der sich sehen lassen kann“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bei der Sitzung des Bundesrates in Berlin.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung einer Änderung des Waffenrechts zugestimmt. Mit der Änderung soll die EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Das bedeutet in erster Linie, dass die Waffenhändler und -hersteller an das Nationale Waffenregister angeschlossen werden. Zudem gilt fortan: Wer Mitglied einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist oder in den vergangenen fünf Jahren war, gilt als unzuverlässig, ihm kann also die Waffe entzogen werden. Dieser Vorschlag geht auf eine Initiative Baden-Württembergs auf der Innenministerkonferenz im Frühjahr 2019 zurück.
 
„Der Entwurf trägt die klare Handschrift Baden-Württembergs. In Baden-Württemberg haben wir in den vergangenen Jahren schon viel erreicht: Wir haben Reichsbürgern und Extremisten hunderte legal erworbene Waffen abgenommen – ein großartiger Erfolg, ein absoluter Sicherheitsgewinn. Das Waffengesetz war aber inkomplett. Funktionäre verfassungsfeindlicher Organisationen gelten heute schon als unzuverlässig. Bloße Mitglieder der gleichen Vereinigung haben freilich legal Zugang zu Waffen. Das ist schlicht und ergreifend absurd. Niemand kann doch behaupten, er trete in eine solche Organisation ein, ohne deren Ziele zu verfolgen oder deren Gesinnung zu teilen. Das geht ganz eindeutig an der Realität vorbei. Der Deutsche Bundestag hat die Initiative aus Baden-Württemberg nun aufgegriffen und das genauso gesehen und jetzt eine sehr gute Regelung in den Gesetzentwurf aufgenommen. Damit gelten schon einfache Mitglieder von verfassungsfeindlichen Organisationen automatisch als unzuverlässig, das halte ich für wichtig und richtig. Zukünftig können wir damit noch wirksamer als bisher verhindern, dass Extremisten legal Zugang zu Waffen erhalten. Ein toller Erfolg und ein echter Sicherheitsgewinn für unser Land. Ich freue mich sehr, dass uns das gelungen ist“, so Minister Thomas Strobl.

Weitere Meldungen

Die IBK-Regierungschefs bei der symbolischen Steuerradübergabe im Zeppelin-Hangar Friedrichshafen, im Hintergrund steht ein Zeppelin.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bodenseeraum als Modellregion weiterentwickelt

Minister Manne Lucha und Staatsministerin Madhuri Misal des indischen Bundesstaats Maharashtra sitzen nebeneinander an einem Tisch und unterzeichnen Dokumente.
Delegationsreise

Baden-Württemberg und Maharashtra vertiefen Partnerschaft

Gruppenbild Agrarministertreffen
Landwirtschaft

Deutsche Agrarminister treffen sich in Brüssel

Stuttgart: Abgeordnete der Fraktionen sitzen im Landtag. (Foto: © dpa)
Direkte Demokratie

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

von links nach rechts: Leiter der Abteilung Justizvollzug des Ministeriums der Justiz und für Migration Martin Finckh, Leiterin der JVA Offenburg Annette Hügle, Justizministerin Marion Gentges und Amtschef Elmar Steinbacher
Justiz

Neue Leiterin der Justizvollzugsanstalt Offenburg

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Innovationen und nachhaltige Technologien

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
Landeshilfen

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Weintrauben
Weinbau

Klare Regeln und weniger Bürokratie für Weinbaubetriebe

Ein Polizist sitzt im Polizeipräsidium an einem Arbeitsplatz der sogenannten intelligenten Videoüberwachung. (Foto: ©dpa)
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Autos fahren bei Gosbach (Baden-Württemberg) auf der Autobahn A 8 München - Stuttgart am Drackensteiner Hang über eine Brücke.
Verkehr

Baufreigabe für Albaufstieg

Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Auf dem Display sieht man die Startseite der Ehrenamtskarten-App für Baden-Württemberg.
Bürgerengagement

Ehrenamtskarte jetzt auch per App verfügbar

Landtag, Plenarsaal von oben
Bürgerbeteiligung

Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ im Landesabstimmungsausschuss