Feuerwehr

Brandrisiken durch Adventskränze und Weihnachtsbäume

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau entzündet an einem selbst gebundenen Adventskranz eine Kerze. (Foto: © dpa)

Gerade in der Advents- und Weihnachtszeit kommt es immer wieder zu schicksalhaften Bränden, bei denen auch Menschenleben in Gefahr geraten. Deshalb weist die Feuerwehr auf die Brandrisiken durch Adventskränze und Weihnachtsbäume hin. Wer auf den besonderen Schein von Kerzenlicht nicht verzichten möchte, der sollte entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen.

„Gerade in der Advents- und Weihnachtszeit kommt es immer wieder zu schicksalhaften Bränden, bei denen auch Menschenleben in Gefahr geraten. Oftmals sind Unachtsamkeit oder Leichtsinn im Umgang mit Kerzen Grund für diese Brände. Vergessene oder falsch angebrachte brennende Kerzen können leicht zu einer lebensbedrohlichen Gefahr werden. Oftmals reicht dabei ein kleiner Funke, um aus einem ausgetrockneten Adventskranz oder dem Weihnachtsbaum schlagartig einen großen Brandherd entstehen zu lassen“, darauf wies Landesbranddirektor Dr. Karsten Homrighausen zu Beginn der Adventszeit hin.

Daher der Hinweis, dass Adventskränze und Weihnachtsbäume stets auf einer nicht entflammbaren Unterlage stehen sollen. Außerdem wird dringend empfohlen, nichtbrennbare Kerzenhalter zu verwenden und abgebrannte Kerzen rechtzeitig auszuwechseln. „Denken Sie dran, brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt zu lassen – vor allem wenn sich Kinder und Haustiere in der Nähe aufhalten. Auch bei einem kurzzeitigen Verlassen des Zimmers sind immer alle Kerzen zu löschen“, so der Landesbranddirektor. Wer auf den besonderen Schein von Kerzenlicht nicht verzichten möchte, der sollte entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Dies sind vor allem: Ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien vor allem bei Vorhängen oder Verkleidungen an Wänden und Decken. Verwendung nur nichtbrennbarer Produkte bei Weihnachtsschmuck und Dekorationsmaterial. Bereithaltung eines geeigneten Löschmittels – hierbei eignet sich ein mit Wasser gefüllter Eimer oder eine so genannte Haushaltslöschdecke.

Landesbranddirektor Dr. Homrighausen weiter: „Machen Sie durch die Beachtung der Brandschutzhinweise Ihre Advents- und Weihnachtszeit nicht nur zu ruhigen und besinnlichen Stunden, sondern auch zu einer sicheren und unvergesslichen Zeit im Kreise Ihrer Lieben.“

Brandschutz in der Advents- und Weihnachtszeit

Immer wieder kommt es in der (Vor)Weihnachtszeit zu schweren Wohnungsbränden. Ursache sind oftmals der falsche Umgang mit offenem Feuer und trockene Weihnachtsdekorationen. Damit Ihre Feiertage ruhig und besinnlich bleiben, gibt der Landesbranddirektor folgende Hinweise:

Schnelles Austrocknen verhindern: Verwenden Sie nur frisch gebundene Adventskränze und bewahren Sie den Weihnachtsbaum bis zur Aufstellung in kühlen und möglichst nicht beheizten Räumen auf. Stellen Sie den Baum dabei am besten in einen mit Wasser gefüllten Topf oder Kübel, damit dieser nicht so stark austrocknet.

Sicheres Aufstellen: Für Adventskranz und Weihnachtsbaum gelten: Verwenden Sie eine nicht brennbaren Unterlage. Für einen Weihnachtsbaum verwenden Sie weiterhin eine kipp- und standsichere Vorrichtung. Bewährt haben sich im Handel erhältliche Christbaumständer mit wasserbefüllbaren Behältnissen, die eine möglichst große Standfläche haben.

Vorsicht mit echten Kerzen: Falls Sie echte Kerzen verwenden, nutzen Sie nicht abtropfende Kerzen auf Kerzenhaltern aus Metall mit Wachsauffangschale. Die Kerzen müssen stets senkrecht und nicht zu nah an einem Zweig in den Haltern stecken. Achten Sie auf eine sichere Befestigung. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn kleine Kinder oder freilaufende Haustiere anwesend sind. Zünden Sie die Kerzen nur an, wenn der Kranz beziehungsweise der Weihnachtsbaum noch nicht ausgetrocknet ist und die Kerzen noch nicht heruntergebrannt sind. Trockene Zweige brennen schnell und heftig ab und stellen deswegen ein großes Brandrisiko dar. Verzichten Sie auf Sternwerfer (Wunderkerzen), schon alleine der Umwelt zuliebe. Bleiben Sie immer im Zimmer, solange die Kerzen brennen.

Zusätzlich gilt: Bei einem Weihnachtsbaum zünden Sie die Kerzen immer von oben nach unten an und löschen diese immer in umgekehrter Reihenfolge, also von unten nach oben.

Geprüfte elektrische Lichterketten verwenden: Greifen Sie bei der Weihnachtsbeleuchtung nach Möglichkeit immer auf mit Prüfzeichen (VDE, GS) gekennzeichneten elektrischen Advents- und Weihnachtschmuck zurück. Das ist auf jeden Fall die sicherste Wahl.

Freihalten von Fluchtwegen: Stellen Sie Weihnachtsbäume immer so auf, dass im Falle eines Brandes der Raum noch ungehindert verlassen werden kann. Stellen Sie sie deshalb niemals unmittelbar neben Ausgangstüren auf.

Abstand einhalten: Halten Sie beim Aufstellen des Baumes einen Schutzabstand von mindestens 50 Zentimetern zu brennbaren Vorhängen, Decken und Möbeln.

Nicht brennbaren Schmuck verwenden: Verwenden Sie als Weihnachtsschmuck möglichst keine brennbaren Stoffe (Papier, Watte, Zelluloid, Zellwolle und so weiter).

Beseitigung ausgetrockneter Stellen: Entfernen Sie ausgetrocknete Zweige, Teile und Bäume rechtzeitig.

Löschmittel bereithalten: Halten Sie einen mit Wasser gefüllten Eimer bereit. Ein Funke genügt oft schon, damit ein ausgetrockneter Weihnachtsbaum fast explosionsartig abbrennt.

Rauchwarnmelder verringern Risiko der unbemerkten Brandausbreitung

Beachten Sie auch, dass die inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen Rauchwarnmelder in der Wohnung durch die rechtezeitige akustische Warnung das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm verringern. Vergessen Sie dabei nicht, die installierten Geräte regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls die Batterien zu erneuern. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einem Brand kommen, melden Sie dieses unverzüglich Ihrer Feuerwehr über den europaweiten und kostenfreien Notruf 112.

Weitere Meldungen

Die IBK-Regierungschefs bei der symbolischen Steuerradübergabe im Zeppelin-Hangar Friedrichshafen, im Hintergrund steht ein Zeppelin.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bodenseeraum als Modellregion weiterentwickelt

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
Landeshilfen

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen

Ein Polizist sitzt im Polizeipräsidium an einem Arbeitsplatz der sogenannten intelligenten Videoüberwachung. (Foto: ©dpa)
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Auf dem Display sieht man die Startseite der Ehrenamtskarten-App für Baden-Württemberg.
Bürgerengagement

Ehrenamtskarte jetzt auch per App verfügbar

Stefan Behnke
Polizei

Neue Polizeivizepräsidenten in Konstanz und Ravensburg

Innenminister Thomas Strobl bei seiner Ansprache beim siebten CyberSicherheitsForum
Cybersicherheit

Siebtes CyberSicherheitsForum

Schülerinnen mit Smartphones
Aktionsplan

Baden-Württemberg entschlossen gegen Desinformation

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl spricht im Bundesrat
Bundesrat

Land unterstützt Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Kommunen

Zusatzbezeichnungen für sechs weitere Städte und Gemeinden

Gedenkfeier Polizei Mannheim
Polizei

Gedenkfeier für die im Dienst getöteten Polizistinnen und Polizisten

Pressestatements
Sicherheit

Sicherheitspolitischer Dialog zu Sicherheit und Verteidigung

CSF 2025
Digitalisierung

CyberSicherheitsForum 2025 – Jetzt anmelden!

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Sicherheit

Gesetz zum Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Das Eingangsschild vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (Foto: © Christoph Schmidt/dpa)
Sicherheit

Landtag beschließt neues Verfassungsschutzgesetz