Kernenergie

Rückbau von Block I des Atomkraftwerks Neckarwestheim kann beginnen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Das Atomkraftwerk Neckarwestheim. (Bild: Patrick Seeger / dpa)

Das für die Atomaufsicht in Baden-Württemberg zuständige Umweltministerium hat die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim erteilt. Damit steht dem Rückbau des Reaktors aus Sicht der Atomaufsicht nichts mehr im Weg.

„Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist der erste Reaktor in Baden-Württemberg, der im Rahmen des 2011 beschlossenen Atomausstiegs zurückgebaut werden kann“, freute sich Umweltminister Franz Untersteller. „Damit beginnt eine neue Phase im Atomausstiegsprozess. Wir kommen der grünen Wiese an bisherigen Kernkraftwerksstandorten näher.“

Mit der 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (1. SAG) bestätigt und genehmigt das Umweltministerium das von der EnBW Kernkraft GmbH vorgelegte Rückbaukonzept mit allen darin enthaltenen Verfahrensschritten. Im Wesentlichen umfasst die Genehmigung das Recht der EnBW Kernkraft GmbH zur endgültigen Betriebseinstellung von Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN I), das Recht zur Vorbereitung und zum Abbau von Anlagenteilen und das Recht zur Herausgabe von nicht kontaminierten und nicht aktivierten Stoffen sowie zum Umgang (Behandlung, Lagerung und Verbleib) mit radioaktiven Reststoffen.

Gegen die 1. SAG kann jetzt innerhalb eines Monats nach Auslegung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Klage eingereicht werden. Eine solche Klage hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung.

Umweltministerium: Genehmigungsverfahren des Kernkraftwerks Neckarwestheim

Weitere Meldungen

Windräder
Windenergie

Land setzt sich für Ausbau der Windenergie ein

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Neu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets.
Bauen

Fristen für Förderaufrufe verlängert

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Flurneuordnung

Bescheidübergaben in drei Flurneuordnungsverfahren

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
Tierschutz

Land fördert Tierheim Dreherhof im Ostalbkreis

Ministerin für den Ländlichen Raum, Marion Gentges MdL
Verwaltung

Amtsübergabe im Ministerium Ländlicher Raum

Broschüre Kulturdenkmale und Photovoltaikanlagen
Denkmalpflege

Neue Broschüre zu Photovoltaik auf Kulturdenkmalen

Holzbau
Forst

Fünfter Fachkongress Holzbau

Biosphärengebiet Schwäbische Alb - Blick von Teck
Naturschutz

Erfolgsmodell Biosphärengebiet Schwäbische Alb wächst

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Süddeutscher Biogasgipfel in Ulm

Eine Autofahrerin fährt durch einen Autobahntunnel.
Straßenverkehr

Mehr Sicherheit und moderne Technik auf der B 463

Zahlreiche Menschen sind auf einem Radweg bei Sonnenschein auf ihren Fahrrädern und E-Roller unterwegs.
Radverkehr

STADTRADELN 2026 startet

Ein Messegast lässt sich eine so genannte ORC-Anlage erläutern.
Klimaschutz

Land fördert Energiefahrpläne für Unternehmen und Einrichtungen

Zitterpappel
Forst

Zitterpappel bereichert Wald und Bioökonomie

Ein Bauarbeiter schaut auf ein Gebäude, das als Testobjekt aus Recyclingbeton gebaut wird.
N!BBW

Neue Termine für Workshops „Nachhaltiges Bauen“