Tierschutz

Bedürfnisse von Pferden in Haltung und Sport stärken

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Vollblutaraber-Stuten stehen in Marbach im Haupt-und Landgestüt mit ihren Fohlen auf einer Koppel. (Foto: dpa)

Anlässlich des Weltpferdetags möchte die Landestierschutzbeauftragte Dr. Julia Stubenbord die Bedürfnisse von Pferden in Haltung und Sport stärken. Pferde und Ponys benötigen ein hohes Maß an täglichem Auslauf.

Nicht nur am 20. August, dem Weltpferdetag, schaut die Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten auf den Tierschutz in Pferdehaltung- und Reitsport. Landestierschutzbeauftragte Dr. Julia Stubenbord und Expertinnen und Experten aus dem Pferdebereich haben sich vernetzt, um über den Umgang mit Pferden und Ponys zu beraten.

Leitlinien zur Pferdehaltung und Pferdesport

Eine Verordnung zur Haltung und Umgang mit Pferden gibt es nicht. Das Bundesministerium hat aber mit „Leitlinien für den Tierschutz in Pferdehaltungen“ und „Leitlinien für den Pferdesport“ wichtige Erkenntnisse unter anderem zum Umgang mit Pferden, den Grundbedürfnissen, der Ausbildung, der Nutzung und der Gesunderhaltung zusammengefasst.

Gerade hatte der Pferdesport neuerlich mit seinem Image zu kämpfen. In den zu Ende gegangenen Olympischen Spielen zeigte sich, dass die Kritik am Reitsport nicht unberechtigt ist. Gemäß dem Regelwerk der Deutschen Reiterlichen Vereinigung sind beim Reiten Ausrüstungsgegenstände, wie Sporen oder Gerten zulässig, die im Falle der Sporen zwar nur angewendet werden dürfen, wenn sie nicht geeignet sind, den Pferden Stich- oder Schnittverletzungen zuzufügen. Der Einsatz verursacht jedoch grundsätzlich Schmerzen oder Angst bei den Tieren und wird zu Recht von Tierschützern kritisiert. Wird die Zäumung zu eng verschnallt, können während des Reitens Verletzungen im sensiblen Pferdemaul entstehen. Auch hier gibt es klare Vorgaben, wie ein Reithalfter zu sitzen hat, um Verletzungen am Pferdekopf vorzubeugen. Untersuchungen in einer Doktorarbeit haben leider gezeigt, dass die schmerzhaften Maulwinkelläsionen bei Turnierpferden den größten Anteil an tierschutzwidrigen Befunden darstellen. Daneben gibt es Reitweisen, wie zum Beispiel die Rollkur, bei der das Genick und der Hals des Pferdes übermäßig gebeugt werden und dem Pferd neben Atemproblemen auch Schmerzen und Schäden an der Halswirbelsäule zugefügt werden können. Diese Reitweise wird bei Hobby- und Profitunieren gesehen, ist grundsätzlich abzulehnen und erfordert eine tierschutzrechtliche Sanktionierung.
„Es liegt vor allem in der Eigenverantwortung aller Personen, die mit Pferden umgehen, Pferde sowohl bei der Ausbildung, als auch beim Training schonend und schmerzfrei zu behandeln. Nicht nur weil es gewohnte Bilder sind, die man im Fernseher sieht, sind die Reitmethoden im Hochleistungssport tierschutzkonform“, sagt Dr. Stubenbord.
Auch ein früher Ausbildungsbeginn von Reitpferden kann den Pferden schaden. So sei es für Jungpferde wichtig, sie, ganz im Sinne der Leitlinie „Tierschutz im Pferdesport“, bis zum Alter von 30 Monaten in Gruppen zu halten und erst danach die zielgerichtete Ausbildung zu beginnen.

Pferdehaltung im Land

Zum Weltpferdetag werfen wir auch einen kritischeren Blick auf die Pferdehaltungen in Baden-Württemberg. Die Haltung der Pferde ist zwar in vielen Ställen bereits durch artgemäße Bewegungsmöglichkeiten und Sozialkontakte vorbildlich, müsse jedoch an zahlreichen Orten im Sinne des Tierschutzes nach verhaltensbedingten Gesichtspunkten überdacht werden.

„Eine Haltung von Pferden in Einzelboxen ohne Freilauf ist nicht mehr zeitgemäß“, so Dr. Julia Stubenbord am 19. August 2024 in Stuttgart, „Pferde sind Bewegungstiere, die sich unter naturnahen Bedingungen bis zu 16 Stunden täglich in ihrer Herde fortbewegen. Diese Verhaltensweisen müssen bei der Haltung durch ausreichende Sicherstellung von Auslauf und Sozialkontakten bedacht werden, sonst entstehen den Pferden vermeidbare Leiden, oft in Form von Verhaltensstörungen.“
Mehrere Gerichtsurteile bestätigen, was die Landestierschutzbeauftragte betont. So müsse man Pferden, die in Einzelboxen gehalten werden, täglich mehrstündigen, freien Auslauf auf einer Koppel ermöglichen, um dem arteigenen Bedürfnis nach Bewegung gerecht zu werden. In mehreren Urteilen wird eine Zeitspanne von 3 bis 4 Stunden angegeben, auch von 6 Stunden verpflichtendem Auslauf pro Tier und Tag ist die Rede. Teure Sportpferde seien davon nicht ausgeschlossen, ebenso wie die Bewegungsmöglichkeit der Tiere unabhängig von der Witterung zu sehen sei.
„Pensionspferdehaltungen, die artgemäße Pferdehaltung mit Auslauf in Gruppen ermöglichen, sind Betriebe, die eine pferdegerechte Haltung für Pferdefreunde ermöglichen,“ so Stubenbord.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Die Landesbeauftragte für Tierschutz

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