Förderung

Ausschreibung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum 2022

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Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.

Das Land hat das Jahresprogramm 2022 im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ausgeschrieben. In vier Förderschwerpunkten können sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Erstmals ist auch eine digitale Antragsstellung möglich.

„Von großer Bedeutung sind im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) besonders die Anträge von Gemeinden, in denen Wohnbaumaßnahmen und Projekte zur Sicherung der Grundversorgung einen zentralen Raum einnehmen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk anlässlich der Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2022.

Auch 2022 werden die Themen Grundversorgung und Wohnraum für viele Bürger des im Ländlichen Raum wichtig sein. Daher wird die Landesregierung die lokale Versorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie die Schaffung von Wohnraum wie bisher intensiv unterstützen. „Entsprechend den aktuell im Frühjahr beschlossenen Zielen der neuen Landesregierung, nimmt die Anpassung des ELR an digitale Zukunftschancen sowie die Umsetzung der Klimaziele eine wichtige Rolle ein“, so der Minister.

Digitalisierung und Lokalisierung

„Auch wenn die Digitalisierung alle Beteiligten, sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Verwaltungen, bisweilen vor große Herausforderungen stellt, so bin ich mir sicher, dass die Programmbearbeitung im ELR damit langfristig einfacher und somit zukunftsfest wird. Die Nutzung des digitalen Antragwegs (PDF) ist für das kommende Programmjahr noch freiwillig, aber ich ermutige Sie sehr, diesen neuen Weg zu gehen. Viel Papier und so manches Aktenpaket kann damit eingespart werden“, so Minister Hauk.

Inhaltlich bleiben die Schwerpunkte des ELR weitgehend unverändert. Wenn auch die Corona-Monate gezeigt haben, welch positives Potential der digitale Weg in vielen Bereichen mit sich bringt, so wurde auch klar, in welchen Bereichen sich das Leben in der Regel analog und vor Ort abspielt: „Das Wohnen in Verbindung mit einer gelungenen Innenentwicklung und die Grundversorgung, die für die Einwohner so elementar wie verbindend ist, für beides kann im Hintergrund digital gearbeitet werden, aber das echte Leben spielt sich vor Ort ganz analog ab. Der Einkauf beim Bäcker, der Besuch beim Hausarzt, das Treffen von Freunden im Dorfgasthaus, die Hilfe vom Klempner beim Wasserrohrbruch – all das soll direkt vor Ort und gegebenenfalls auch zügig möglich sein“, betonte Hauk. Im ELR werden daher weiterhin prioritär alle Projekte unterstützt, die zur Stärkung der breiten lokalen Grundversorgung beitragen.

Klimafreundliche und barrierefreie Anpassungen

Der wesentliche Fokus des ELR liegt weiterhin auf dem Bereich „Innenentwicklung/Wohnen“. Hier spielt der sogenannte Kohlenstoffdioxid(CO2)-Speicherzuschlag weiterhin eine richtige Rolle. „Für Projekte mit überwiegend ressourcenschonenden, CO2-bindenden Baustoffen wie zum Beispiel Holz, ist ein Zuschlag auf die sonst übliche Fördersumme möglich“, erläuterte der Minister. „Im Bereich Bauen und Wohnen wird viel CO2 emittiert, hier müssen wir am Ball bleiben und uns verstärkt klimafreundlich aufstellen“, so der Minister weiter.

Eine Vielzahl an Einrichtungen im öffentlichen Raum und zur Grundversorgung, sind nicht barrierefrei. Gerade bei Gebäuden älterer Baujahre ist der Zugang für Bürger mit Handicap häufig erschwert. Im ELR werden daher örtliche Koordinatoren bei der Durchführung sogenannter „Barrierefreiheitschecks“ gefördert. Auch investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in öffentlichen Bereichen können gefördert werden. „Hier fällt mir als Beispiel spontan der Umbau der Stufen vor einem Bürgerbüro in eine kinderwagen- und rollstuhlgerechte Rampe ein“, so der Minister abschließend.

2021 mehr als 1.700 Projekte gefördert

Das ELR ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum.

Mit der Programmentscheidung 2021 (PDF) hatte das Land über das ELR mit 100 Millionen Euro 1.746 Projekte in 516 Gemeinden gefördert

In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2022 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei ihrer Gemeinde.

Aufnahmeanträge bis 30. September 2021

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2022 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen.

Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2021 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen.

Neu ist im diesem Jahr die Möglichkeit der digitalen Antragsstellung. Die Gemeinden müssen sich bis zum 31. August 2021 verbindlich entscheiden, welchen Antragsweg sie für dieses Programmjahr wählen und dies dem zuständigen Regierungspräsidium mitteilen.

Regierungspräsidien Baden-Württemberg: "Merkblatt für die Gemeinden zur digitalen Übermittlung von Antragsunterlagen im ELR" (PDF)

Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

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