Pflege

Ausbau und Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege

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Die Bewohner einer Wohngemeinschaft für Senioren unterhalten sich. (Foto: © dpa)

Für den Ausbau von Angeboten der Kurzzeitpflege stellt das Land mit dem Förderprogramm „Solitäre Kurzzeitpflege“ insgesamt 7,6 Millionen Euro bereit, von denen nun 2,7 Millionen Euro an die ersten drei Einrichtungen in Bruchsal, Wertheim und Bad Schönborn fließen.

In der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen für einen befristeten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung betreut, häufig nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Rehabilitation. Auch wenn die häusliche Pflege wegen Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen für eine bestimmte Zeit nicht möglich ist, helfen Angebote der Kurzzeitpflege. 

„Angebote der Kurzzeitpflege sind stark nachgefragt und werden auch in Zukunft immer wichtiger. Kurzzeitpflege trägt dazu bei, Menschen in der häufig sehr anstrengenden häuslichen Pflege zu entlasten und zu stärken. Es braucht eine breite Palette vielfältiger, klug miteinander vernetzter Angebote und Strukturen. Ich freue mich deshalb, dass wir durch unser Aktionsbündnis nun die ersten Kurzzeitpflegeplätze fördern können“, so Minister Manne Lucha.

Neue Kurzzeitpflegeplätze stehen bald zur Verfügung

Mit den ersten Zuwendungsbescheiden in Höhe von 2,7 Millionen Euro werden 55 Kurzzeitpflegeplätze geschaffen. Im Evangelischen Altenzentrum in Bruchsal entstehen insgesamt fünf Plätze. Ältere und pflegebedürftige Menschen, die beispielsweise aufgrund einer Erkrankung in ihrer Selbständigkeit vorübergehend eingeschränkt sind, können dort neben therapeutischen auch soziale Angebote nutzen. Die Caritas errichtet in Bad Schönborn 20 Kurzzeitpflegeplätze, die auch für Verhinderungspflege zur Verfügung stehen. In Wertheim errichtet der DRK-Kreisverband 30 geförderte Kurzzeitpflegeplätze, die mit einer weiteren Tagespflegeeinrichtung ein breit gefächertes Angebot schaffen. 

Förderprogramm als Teil des Aktionsbündnis Kurzzeitpflege

Das Ministerium für Soziales und Integration hat die Partner der Selbstverwaltung von Kassen, Einrichtungsträgern und Kommunalen Landesverbänden zu einem „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ eingeladen. Die Partner im Aktionsbündnis sind sich einig, dass eine Stärkung und Weiterentwicklung der Kurzzeitpflegeangebote notwendig ist. Dies gilt besonders für aktivierend und rehabilitativ ausgerichtete Angebote, die gerade nach einem Krankenhausaufenthalt die gesundheitliche Situation stabilisieren. Das Förderprogramm richtet sich vorrangig an Einrichtungen, die qualitativ anspruchsvolle therapeutische und rehabilitativ ausgerichtete Konzeptionen in die Praxis umsetzen wollen. 

„Unser jetziges Sonderförderprogramm kann allerdings nur ein erster Impuls zur Weiterentwicklung der baden-württembergischen Pflegeinfrastruktur sein“, betonte Lucha. „Wir werden gemeinsam mit allen Beteiligten weiter hart daran arbeiten, dass pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ein erstklassiges, bedarfsgerechtes Angebot an Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen in Baden-Württemberg erhalten.“

Ministerium für Soziales und Integration: Aktionsbündnis Kurzzeitpflege

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