Arbeitsmarkt

Arbeitsmarktpolitische Reise in den Regierungsbezirk Stuttgart

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Eine Auszubildende steht am Schaltpult einer computergesteuerten Fräsenmaschine (Symbolbild, © dpa).

Im Rahmen ihrer arbeitsmarktpolitischen Reise im Regierungsbezirk Stuttgart hat sich Staatssekretärin Katrin Schütz zu Fragen der beruflichen Ausbildung, Möglichkeiten für chancenbenachteiligte Frauen und Arbeitsstandards ausgetauscht.

Staatssekretärin Katrin Schütz besuchte im Rahmen ihrer arbeitsmarktpolitischen Reise den Regierungsbezirk Stuttgart. Ziel der Reise war es, sich mit unterschiedlichen Akteuren über verschiedene Facetten der Arbeitsmarktpolitik auszutauschen.

Austausch zur beruflichen Ausbildung

Zunächst stand ein Besuch bei der Schnaithmann GmbH in Remshalden auf der Agenda der Staatssekretärin, bei dem sie sich mit Geschäftsleitung, Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern zur beruflichen Ausbildung austauschte. Die direkten Gespräche mit Auszubildenden vor Ort seien ihr sehr wichtig, betonte Schütz. „Die meisten Auszubildenden sind mit ihrer betrieblichen Ausbildung sehr zufrieden, das ist die beste Werbung für unsere attraktive Berufsausbildung. Und es ist immer wieder toll zu sehen, was sich Betriebe alles für ihre Auszubildenden einfallen lassen“, zeigte sich die Staatssekretärin vom Engagement des Betriebs, der seine Auszubildenden mit einer Reihe von Zusatzleistungen in der Ausbildungszeit unterstützt, beeindruckt.

Austausch über Möglichkeiten für chancenbenachteiligte Frauen

Der zweite Besuch führte Schütz nach Stuttgart zur ZORA gGmbH. Dort tauschte sie sich mit den Verantwortlichen über Möglichkeiten für chancenbenachteiligte Frauen aus. ZORA ist ein Sozialunternehmen und bietet neben Beschäftigung, Ausbildung und Qualifizierung auch eine Ganztageseinrichtung für Kinder bis zum Schuleintritt an. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau fördert seit 2017 ein Modellprojekt zur besseren Verknüpfung von Beschäftigungsförderung und Jugendhilfe (BeJuGa) mit insgesamt 600.000 Euro. Im Rahmen des Landesprogramms „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ wird das Projekt unter anderem von ZORA umgesetzt. „Nicht nur wer selber Kinder hat weiß, welche wichtige Vorbildfunktion Eltern haben. Darum wollen wir Eltern stärken, damit sie wieder Mut fassen und erreichbare Perspektiven entwickeln. So können sie nicht zuletzt positive Vorbilder für ihre Kinder sein“, zeigte sich Schütz überzeugt von der Wichtigkeit, solche ganzheitlichen Angebote zu schaffen.

Besuch der Beratungsstelle „Faire Mobilität“

Weiter stand der Besuch der Beratungsstelle „Faire Mobilität“ in Stuttgart auf dem Programm, ein DGB-Projekt, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, meist aus dem europäischen Ausland, dabei hilft, gerechte Löhne und faire Arbeitsbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt durchzusetzen. „Sofern Arbeitsstandards unterlaufen oder rechtswidrig gehandelt wird, muss solches Fehlverhalten aufgedeckt und konsequent verfolgt werden. Die betroffenen Menschen brauchen kompetente Beratung und eine bestmögliche Unterstützung“, so Katrin Schütz. Über die Beratungsstellen würden immer wieder Fälle ausbeuterischer Verhältnisse bekannt. Von Arbeitsausbeutung Betroffene würden etwa unangemessen oder gar nicht entlohnt, erläuterte Schütz. Weitere Merkmale von Arbeitsausbeutung seien dubiose Vertragsvereinbarungen oder das Fehlen eines schriftlichen Arbeitsvertrages. Dabei würden Betroffenen sowohl Ansprüche aus der Sozialversicherung als auch Schutzrechte wie Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregelungen oder Mindestlohnbestimmungen vorenthalten. Staatssekretärin Schütz zeigte sich beeindruckt von dem Engagement der Beratungsfachkräfte: „Wir hoffen, dass der Bund für diese Beratungsstellen eine dauerhafte und verlässliche Finanzierungsgrundlage schafft“, sagte Schütz.

Der Besuch der Staatssekretärin erfolgte im Nachgang zum „Runden Tisch zur Bekämpfung von Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung“. Dieser kam Ende September 2019 unter der Leitung von Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zusammen und veröffentlichte einen bundesweit einmaligen Leitfaden. Die Einberufung des Runden Tischs wurde im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbart.

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