Landwirtschaft

Antragsstart für EU-Hilfen bei Frostschäden im Obst- und Weinbau

Obst- und Weinbaubetriebe, die durch das Frostereignis im April 2024 Ertragsverluste hinnehmen mussten, können vom 2. Dezember 2024 bis zum 8. Januar 2025 einen Antrag für die EU-Frostbeihilfe stellen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Winzer schüttet Trollinger-Trauben in einen großen Behälter. (Foto: dpa)
Symbolbild

Deutschland erhält aus der Agrarreserve der Europäischen Union (EU) insgesamt 46,5 Millionen Euro, um Obst- und Weinbaubetriebe, die durch das Frostereignis im April 2024 Ertragsverluste hinnehmen mussten, zu unterstützen. Das Antragsverfahren für die EU-Hilfen bei Frostschäden im Obst- und Weinbau startet am 2. Dezember 2024.

Antragsberechtigt für die EU-Frostbeihilfe sind nach den Vorgaben der EU und des Bundes Betriebe des Obst- und Weinbaus, die einen Betriebssitz in Baden-Württemberg haben und durch den Frosteinbruch im April 2024 substantiell betroffen wurden. Voraussetzung für die EU-Beihilfe ist ein frostbedingter Ertragsverlust im Vergleich zu einem dreijährigen Referenzzeitraum in Höhe von mindestens 30 Prozent und ein bereinigter Schaden von über 7.500 Euro. Damit wird sichergestellt, dass möglichst viele betroffene Betriebe von den EU-Frostbeihilfen profitieren. Auch frostgeschädigte Betriebe, die am Förderprogramm Ertragsversicherung Obst- und Weinbau des Landes teilnehmen und bereits eine Versicherungsentschädigung erhalten haben, können zusätzlich die von der EU bereitgestellten Frostbeihilfen in Anspruch nehmen. Eine Überkompensation darf jedoch nicht erfolgen.

Um die Höhe der Frostbeihilfe zu berechnen, wird für jeden Betrieb ein spezifischer Schadensbetrag ermittelt. Aufgrund des sehr kurzen Antragszeitraums erfolgt die Schadensberechnung zu einem großen Teil auf Basis von statistischen Durchschnittswerten beziehungsweise regionalen Referenzwerten. Nur für das Schadensjahr 2024 müssen die antragstellenden Betriebe einzelbetriebliche Daten und Nachweise vorlegen. Der Entschädigungssatz wird erst nach Ende der Antragsfrist vom Bund berechnet, um die bereitgestellten Mittel bestmöglich auf alle Antragsteller in Deutschland zu verteilen. Die Auszahlung der Frostbeihilfen erfolgt bis Ende April 2025.

Antragsfrist ist der 8. Januar 2025

Anträge für die Frostbeihilfe können bis zum 8. Januar 2025 bei den jeweils zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörden, die auch Bewilligungsbehörde sind, gestellt werden. Die Unterlagen zur Antragsstellung befinden sich ab Anfang Dezember auf der Internetseite des Infodienstes Landwirtschaft und sind beim Förderwegweiser zu finden.

Weitere Meldungen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (rechts) mit Pfadfinderinnen und Pfadfindern bei der Übergabe des Friedenslichts
Aktion

Friedenslicht aus Bethlehem erstrahlt in der Villa Reitzenstein

Ein Lebkuchenherz mit der Aufschrift „Frohe Weihnacht“ hängt auf einem Weihnachtsmarkt (Bild: © dpa).
Verbraucherschutz

Weihnachtsgebäck und Kosmetik auf dem Prüfstand

Visualisierung Neubau HLRS III an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Grundstein für Neubau an der Universität Stuttgart gelegt

Brücke an der Kessach
Flurneuordnung

Brücke über Kessach wird ersetzt

Bocksteinhöhle im Lonetal
UNESCO-Welterbe

Land fördert Welterbestätten mit rund 540.000 Euro

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Land gibt 3,1 Millionen Euro zu EU-Förderprogramm LEADER

Gruppenbild: Ministerpräsident Winfried Kretschmann (vorne, Dritter von rechts) mit den Ordensträgerinnen und -trägern
Tag des Ehrenamtes

Auszeichnung für besonderes ehrenamtliches Engagement

Ein Landwirt an einer automatischen Melkmaschine im Stall (Bild: © dpa).
Landwirtschaft

Hauk lädt zum Landwirtschafts­dialog über Erzeugerpreise

Blick in den Tagungsraum anlässlich der Sitzung der Europaministerkonferenz in der Landesvertretung in Brüssel
Europaministerkonferenz

Außenhandel der EU stärken und Regulierungen vereinfachen

Das Logo von Invest BW
Invest BW

Mobilität stärken, Wandel prägen, Zukunft sichern

Logo Start-up BW
Start-up BW

Neue Start-ups für das Frühphasenförderprogramm ausgewählt

Richter im Landgericht Stuttgart
Justiz

Neues KI-Tool für die Justiz

Eine junge Frau mit gelbem Pullover hält ein Smartphone in der Hand.
Digitalisierung

Ausweis auf dem Handy ab 2. Januar 2027

Weg im ländlichen Raum
Flurneuordnung

Ländliche Wege in zwölf Kommunen modernisiert

Ein Hauskaninchen wartet in seinem Stall in einem Gartengeschäft auf einen neuen Besitzer.
Tierschutz

Tierschutz in der Vorweihnachtszeit