Landwirtschaft

Antragsstart für EU-Hilfen bei Frostschäden im Obst- und Weinbau

Obst- und Weinbaubetriebe, die durch das Frostereignis im April 2024 Ertragsverluste hinnehmen mussten, können vom 2. Dezember 2024 bis zum 8. Januar 2025 einen Antrag für die EU-Frostbeihilfe stellen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Winzer schüttet Trollinger-Trauben in einen großen Behälter. (Foto: dpa)
Symbolbild

Deutschland erhält aus der Agrarreserve der Europäischen Union (EU) insgesamt 46,5 Millionen Euro, um Obst- und Weinbaubetriebe, die durch das Frostereignis im April 2024 Ertragsverluste hinnehmen mussten, zu unterstützen. Das Antragsverfahren für die EU-Hilfen bei Frostschäden im Obst- und Weinbau startet am 2. Dezember 2024.

Antragsberechtigt für die EU-Frostbeihilfe sind nach den Vorgaben der EU und des Bundes Betriebe des Obst- und Weinbaus, die einen Betriebssitz in Baden-Württemberg haben und durch den Frosteinbruch im April 2024 substantiell betroffen wurden. Voraussetzung für die EU-Beihilfe ist ein frostbedingter Ertragsverlust im Vergleich zu einem dreijährigen Referenzzeitraum in Höhe von mindestens 30 Prozent und ein bereinigter Schaden von über 7.500 Euro. Damit wird sichergestellt, dass möglichst viele betroffene Betriebe von den EU-Frostbeihilfen profitieren. Auch frostgeschädigte Betriebe, die am Förderprogramm Ertragsversicherung Obst- und Weinbau des Landes teilnehmen und bereits eine Versicherungsentschädigung erhalten haben, können zusätzlich die von der EU bereitgestellten Frostbeihilfen in Anspruch nehmen. Eine Überkompensation darf jedoch nicht erfolgen.

Um die Höhe der Frostbeihilfe zu berechnen, wird für jeden Betrieb ein spezifischer Schadensbetrag ermittelt. Aufgrund des sehr kurzen Antragszeitraums erfolgt die Schadensberechnung zu einem großen Teil auf Basis von statistischen Durchschnittswerten beziehungsweise regionalen Referenzwerten. Nur für das Schadensjahr 2024 müssen die antragstellenden Betriebe einzelbetriebliche Daten und Nachweise vorlegen. Der Entschädigungssatz wird erst nach Ende der Antragsfrist vom Bund berechnet, um die bereitgestellten Mittel bestmöglich auf alle Antragsteller in Deutschland zu verteilen. Die Auszahlung der Frostbeihilfen erfolgt bis Ende April 2025.

Antragsfrist ist der 8. Januar 2025

Anträge für die Frostbeihilfe können bis zum 8. Januar 2025 bei den jeweils zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörden, die auch Bewilligungsbehörde sind, gestellt werden. Die Unterlagen zur Antragsstellung befinden sich ab Anfang Dezember auf der Internetseite des Infodienstes Landwirtschaft und sind beim Förderwegweiser zu finden.

Weitere Meldungen

Die deutsche und französische Flagge. (Bild: picture alliance/Rainer Jensen/dpa)
Europa

Deutsch-Französischer Tag 2026

Seitlich geöffnetes Feuerwehrfahrzeug. Quelle: Gertrud-Luckner-Gewerbeschule Freiburg, Klasse D3FG, Schuljahr 09/10
Kommunen

Land beschafft Löschfahrzeuge für Städte und Gemeinden

Ein Smartphone wird in Händen gehalten.
Verbraucherschutz

Betrugsmaschen auf Social-Media-Plattformen erkennen

Gisela Splett mit Patenschaftsurkunde
Vermögen und Bau

Patenschaft für Kronenkranich in der Wilhelma

Die Strohgäubahn steht im Bahnhof von Korntal. (Foto: dpa)
Schienenverkehr

Land stärkt kommunale Nebenbahnen

Traktor auf einem Feld
Ökolandbau

Land fördert überregionale Koope­rationen der Bio-Musterregionen

Das Thermostat einer Heizung.
Energie

Energieberatung für einkommens­schwache Haushalte verlängert

Logo des Dr.-Rudolf-Eberle-Preises: Der Stauferlöwe in einem gelben Kreis steht vor dem Schriftzug „INNOVATION BW – Innovationspreis Baden-Württemberg – Dr.-Rudolf-Eberle-Preis“ auf weißem Hintergrund
Innovation

Ausschreibung für Innovationspreis des Landes 2026 gestartet

Ein Biber, fotografiert an einem Fluss (Quelle: dpa).
Artenschutz

Biberverordnung hilft bei Konfliktfällen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 20. Januar 2026

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Grand Est und Land mobilisieren für Zukunft der Bioökonomie

von links nach rechts: Thomas Strobl, Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister, Sandra Boser, Staatssekretärin im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration, Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Florian Haßler, Staatssekretär im Staatsministerium
Kabinettsausschuss

46 Maßnahmen gegen Hass und Hetze

Gesprächsrunde mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (rechts) am 26. November 2025 an der Wilhelmsschule in Stuttgart-Wangen, an der ein Pilotprojekt der Familiengrundschulzentren eingerichtet wird.
Bildung

Land stärkt Erziehungspartnerschaft

Ein Apotheker holt eine Medikamentenverpackung aus einer Schublade in einer Apotheke.
Gesundheit

Kritische Arzneimittel wieder stärker in Europa produzieren

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) mit den Mitgliedern des Normenkontrollrats Baden-Württemberg
Bürokratieabbau

Normenkontrollrat übergibt Tätigkeitsbericht 2025