Landwirtschaft

Antragsstart für EU-Hilfen bei Frostschäden im Obst- und Weinbau

Obst- und Weinbaubetriebe, die durch das Frostereignis im April 2024 Ertragsverluste hinnehmen mussten, können vom 2. Dezember 2024 bis zum 8. Januar 2025 einen Antrag für die EU-Frostbeihilfe stellen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Winzer schüttet Trollinger-Trauben in einen großen Behälter. (Foto: dpa)
Symbolbild

Deutschland erhält aus der Agrarreserve der Europäischen Union (EU) insgesamt 46,5 Millionen Euro, um Obst- und Weinbaubetriebe, die durch das Frostereignis im April 2024 Ertragsverluste hinnehmen mussten, zu unterstützen. Das Antragsverfahren für die EU-Hilfen bei Frostschäden im Obst- und Weinbau startet am 2. Dezember 2024.

Antragsberechtigt für die EU-Frostbeihilfe sind nach den Vorgaben der EU und des Bundes Betriebe des Obst- und Weinbaus, die einen Betriebssitz in Baden-Württemberg haben und durch den Frosteinbruch im April 2024 substantiell betroffen wurden. Voraussetzung für die EU-Beihilfe ist ein frostbedingter Ertragsverlust im Vergleich zu einem dreijährigen Referenzzeitraum in Höhe von mindestens 30 Prozent und ein bereinigter Schaden von über 7.500 Euro. Damit wird sichergestellt, dass möglichst viele betroffene Betriebe von den EU-Frostbeihilfen profitieren. Auch frostgeschädigte Betriebe, die am Förderprogramm Ertragsversicherung Obst- und Weinbau des Landes teilnehmen und bereits eine Versicherungsentschädigung erhalten haben, können zusätzlich die von der EU bereitgestellten Frostbeihilfen in Anspruch nehmen. Eine Überkompensation darf jedoch nicht erfolgen.

Um die Höhe der Frostbeihilfe zu berechnen, wird für jeden Betrieb ein spezifischer Schadensbetrag ermittelt. Aufgrund des sehr kurzen Antragszeitraums erfolgt die Schadensberechnung zu einem großen Teil auf Basis von statistischen Durchschnittswerten beziehungsweise regionalen Referenzwerten. Nur für das Schadensjahr 2024 müssen die antragstellenden Betriebe einzelbetriebliche Daten und Nachweise vorlegen. Der Entschädigungssatz wird erst nach Ende der Antragsfrist vom Bund berechnet, um die bereitgestellten Mittel bestmöglich auf alle Antragsteller in Deutschland zu verteilen. Die Auszahlung der Frostbeihilfen erfolgt bis Ende April 2025.

Antragsfrist ist der 8. Januar 2025

Anträge für die Frostbeihilfe können bis zum 8. Januar 2025 bei den jeweils zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörden, die auch Bewilligungsbehörde sind, gestellt werden. Die Unterlagen zur Antragsstellung befinden sich ab Anfang Dezember auf der Internetseite des Infodienstes Landwirtschaft und sind beim Förderwegweiser zu finden.

Weitere Meldungen

Ein Mähdrescher erntet in Langenenslingen-Andelfingen ein Getreidefeld mit Wintergerste ab. (Bild: picture alliance/Thomas Warnack/dpa)
Klimaschutz

Gutachten zu Klimaschutz­maßnahmen in der Landwirtschaft

Ein Integrationsmanager erarbeitet mit zwei jugendlichen Flüchtlingen aus Eritrea Bewerbungsschreiben. (Foto: © dpa)
Ausbildung

Land fördert Integration von Zugewanderten in Ausbildung

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
Gründungsvorhaben

Hohe Nachfrage nach Frühphasenförderung

Salbei-Glatthafer-Wiese auf einer Böschung im Frühsommer (Foto: © Dr. Tillmann Stottele)
Verkehrsflächen

Preisverleihung bei Wettbewerb „Straßenoasen“

Studierende gehen an der Mensa der Universität Hohenheim vorbei. (Bild: picture alliance/Marijan Murat/dpa)
Hochschulen

Zusätzlich rund 5,8 Millionen Euro für Studierendenwerke

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei seiner Eröffnungsrede bei der sechsten Jahresveranstaltung des Forums Gesundheitsstandort Baden-Württemberg.
Gesundheit

Forum Gesundheitsstandort diskutiert über Innovationen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und Thomas Speidel (rechts) mit der Staufermedaille in Gold und der Urkunde. Im Hintergrund stehen Fahnen.
Auszeichnung

Staufermedaille in Gold für Thomas Speidel

Bildmarke des Economic Summit Wirtschaftsgipfel
Wirtschaft

Wirtschaftsministerin fordert Kurswechsel der EU

Ein Waldweg an einem nebligen Herbsttag.
Forst

Waldböden als wichtige Klimaschützer

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. Dezember 2024

Eine Hand hält ein Leerrohrbündel mit Glasfaserkabeln eines Breitband-Versorgers. (Foto: © dpa)
Digitalisierung

Mehr als 36 Millionen Euro für Breitbandausbauprojekte

Personen auf einer Bühne
Start-up BW

Gründungsfreundliche Kommunen ausgezeichnet

Hände von Personen und Unterlagen bei einer Besprechung an einem Tisch.
Entlastungsallianz

Weitere spürbare Fortschritte beim Bürokratieabbau

Screenshot aus Video-Reihe „Teilhabe Jetzt!“ zeigt animierte weibliche Figur mit Bahnticket in der Brusttasche.
Inklusion

Video-Reihe „Teilhabe Jetzt!“ gestartet

Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur..
Gesundheit

Barrieren im Gesundheitssektor abbauen