Justiz

Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts für die Amtsgerichte

Auf einem Tisch im Landgericht Karlsruhe liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe. (Foto: © dpa)

Die Justizministerkonferenz hat beschlossen, den Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte anzuheben und bestimmte Sonderzuständigkeiten zwischen Amts- und Landgerichten neu festzusetzen. Dadurch soll den sinkenden Verfahrenszahlen an den Amtsgerichten entgegengewirkt werden.

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich dafür ausgesprochen, den Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte auf 8.000 Euro anzuheben und bestimmte Sonderzuständigkeiten zwischen Amts- und Landgerichten neu festzusetzen. Dies haben sie auf der 94. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 25. und 26. Mai 2023 in Berlin beschlossen. Der Beschluss beruht auf einer baden-württembergischen Initiative und greift die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe unter Federführung von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auf.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Für Baden-Württemberg wollen wir eine bürgernahe und serviceorientierte Justiz der kurzen Wege. Dafür müssen wir das Potential unserer Amtsgerichte besser nutzen. Die Verfahrenszahlen an den Amtsgerichten gehen aufgrund der fortschreitenden Inflation aber deutlich zurück. Dem müssen wir entgegenwirken, indem wir den Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte anheben.“

Die aktuelle Streitwertgrenze liegt seit dem Jahr 1993 bei aktuell 5.000 Euro. Mit Blick auf die Inflationsentwicklung ist die Anhebung der Streitwertgrenze jedoch überfällig. Die Teuerungsrate für die Zeit von Anfang 1993 bis Ende Juli 2022 beläuft auf über 64 Prozent. Die erhebliche Geldentwertung in den vergangenen 30 Jahren hat – neben anderen Faktoren – zu einem überproportional starken Absinken des Geschäftsanfalls bei den Amtsgerichten geführt hat. Die Eingangszahlen in Zivilsachen sind seit vielen Jahren rückläufig. Bei den Amtsgerichten fällt dieser Rückgang besonders stark aus. In der Zeit von 1993 bis 2020 sind die Eingänge an erstinstanzlichen Zivilverfahren an den Amtsgerichten um rund 41 Prozent zurückgegangen.

Bund soll gemeinsamen Lösungsvorschlag zügig umsetzen

Marion Gentges weiter: „Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben jetzt ein konkretes Gesamtkonzept für die Neustrukturierung der Zuständigkeiten zwischen Amts- und Landgerichten vorgelegt. Notwendig sind die Heraufsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts für die Amtsgerichte auf 8.000 Euro und differenziertere Sonderzuständigkeitsregelungen. Der gemeinsame Lösungsvorschlag der Länder liegt nun auf dem Tisch. Es ist die klare Erwartungshaltung, dass er vom Bund zügig umgesetzt wird.“

Mit der flankierenden Einführung weiterer streitwertunabhängiger Zuständigkeiten für ausgewählte Materien wird dem Spezialisierungsgedanken Rechnung getragen. Bei den Amtsgerichten sollen Zuständigkeiten für Streitigkeiten betreffend Fluggastrechte und aus dem Nachbarrecht geschaffen werden. Bei den Landgerichten sollen die Sachgebiete für Vergabesachen, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen und Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen durch Druckerzeugnisse, Bild- und Tonträger jeder Art begründet werden.

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