Wahlrecht

Änderung des Kommunalwahlrechts

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel in eine Wahlurne.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen. Damit sind und bleiben Landkreise, Städte und Gemeinden die Orte, an denen Demokratie gelebt wird. Das neue Gesetz setzt einen Schwerpunkt bei der Liberalisierung des Wahlalters.

„Baden-Württemberg ist ein starkes Land mit starken Kommunen. Die 1.101 Städte und Gemeinden sowie die 35 Landkreise in unserem Land sind die Keimzelle und Grundlage unserer Demokratie. Nirgendwo sonst ist Demokratie so erlebbar, so unmittelbar spürbar, wie dort. Damit das so bleibt, schaffen wir ein modernes Wahlrecht, das auch in Zukunft eine lebendige Demokratie in den Kommunen ermöglicht und die kommunalen Amts- und Mandatsträger, vor allem die Bürgermeister, stärkt“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Änderung des Kommunalwahlrechts. Der Landtag hatte am 29. März 2023 in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen.

Die wichtigsten Änderungen

  • Das Mindestalter für die Wählbarkeit in kommunale Gremien wird von 18 Jahre auf 16 Jahre abgesenkt.
  • Das Mindestalter für die Wählbarkeit zum Bürgermeister wird von 25 Jahre auf 18 Jahre abgesenkt. Die Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit (unter 68 Jahre) und die Ruhestandsaltersgrenze (73 Jahre) entfallen.
  • Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Körperschaft (Gemeinde, Landkreis, Verband Region Stuttgart) haben, erhalten – analog zum Landtagswahlrecht – das kommunale Wahl- und Stimmrecht.
  • Beim zweiten Wahlgang von Bürgermeisterwahlen wird die Neuwahl durch eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ersetzt. Eine Rücknahme der Bewerbung nach dem ersten Wahlgang ist nicht mehr möglich.
  • Für ehemalige Beamte, Richter und Tarifbeschäftigte des Landes wird ein Rückübernahmeanspruch nach Ende der Amtszeit als Bürgermeister eingeführt.
  • Für Bewerbungen zu Bürgermeisterwahlen müssen künftig in allen Gemeinden Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten eingeholt werden. Bislang waren Unterstützungsunterschriften nur für Bewerbungen in Gemeinden über 20.000 Einwohner erforderlich.
  • Der Begriff des „Amtsverwesers“ wird – je nach Anwendungsfall – durch die zeitgemäßeren Begriffe „bestellter Bürgermeister“ beziehungsweise „Amtsverwalter“ ersetzt.

Klarer Schwerpunkt bei Liberalisierung des Wahlalters

„Das heute vom Landtag beschlossene Gesetz setzt einen klaren Schwerpunkt bei der Liberalisierung des Wahlalters. Damit kommen wir unserem Ziel, junge Menschen stärker und früher an demokratischen Prozessen zu beteiligen, ein großes Stück näher. Über den Weg kann man sicherlich, wie so oft, politisch streiten. Denn das perfekte Wahlrecht, das gibt es schlichtweg nicht. Da wir bundesweit beim Mindestalter für die Wählbarkeit in kommunale Gremien ab 16 Jahren Neuland betreten, haben wir uns mit der Frage nach der Rechtmäßigkeit ausgiebig auseinandergesetzt. Auch in der Anhörung im Innenausschuss wurde von einem juristischen Sachverständigen ausdrücklich betont und klargestellt, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Absenkung des Mindestalters bestehen. Und auch für die Einführung der Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen gibt es gute Argumente: Insbesondere kann sich der in der Stichwahl gewählte Bewerber zukünftig stets auf eine absolute Mehrheit der gültigen Stimmen stützen und erhält damit eine stabile demokratische Legitimation. Insgesamt schaffen wir mit den heutigen Änderungen eine gute Grundlage für die Kommunalwahlen im Jahr 2024 und darüber hinaus sowie für künftige Bürgermeisterwahlen. Zudem steigern wir die Attraktivität des Bürgermeisteramts“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

Weitere Meldungen

Straßenbegleitgrün
Artenschutz

Straßenräume grüner gestalten

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Stuttgart: Abgeordnete der Fraktionen sitzen im Landtag. (Foto: © dpa)
Direkte Demokratie

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

von links nach rechts: Leiter der Abteilung Justizvollzug des Ministeriums der Justiz und für Migration Martin Finckh, Leiterin der JVA Offenburg Annette Hügle, Justizministerin Marion Gentges und Amtschef Elmar Steinbacher
Justiz

Neue Leiterin der Justizvollzugsanstalt Offenburg

Staatspreis Baukultur 2024: Anerkennung in der Kategorie Mischnutzung, Alte Brauerei Mannheim
Baukultur

Land fördert Gestaltungsbeiräte in sechs Kommunen

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
Landeshilfen

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Weintrauben
Weinbau

Klare Regeln und weniger Bürokratie für Weinbaubetriebe

Ein Polizist sitzt im Polizeipräsidium an einem Arbeitsplatz der sogenannten intelligenten Videoüberwachung. (Foto: ©dpa)
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Auf dem Display sieht man die Startseite der Ehrenamtskarten-App für Baden-Württemberg.
Bürgerengagement

Ehrenamtskarte jetzt auch per App verfügbar

Verschiedene Mobilitätsicons von Bus über Auto bis Bahn liegen auf einer Baden-Württemberg-Karte.
Mobilität

Landesweites Verkehrsmodell bildet Verkehr digital ab

Landtag, Plenarsaal von oben
Bürgerbeteiligung

Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ im Landesabstimmungsausschuss