Soziales

5,3 Millionen Euro für Familienangebote und Schuldnerberatung

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Eine Familie sitzt am Frühstückstisch.

Mit dem Ausbau von Angeboten der Familienbildung und -beratung sowie der Schuldnerberatung will die Landesregierung die sozialen Folgen der Pandemie für Familien und armutsgefährdete Menschen mildern. Im Maßnahmenpaket „STÄRKER nach Corona“ stehen dafür 5,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit insgesamt 5,3 Millionen Euro baut die Landesregierung Angebote der Familienbildung und Familienberatung sowie die Schuldnerberatung aus. Dies hat Sozialminister Manne Lucha mitgeteilt. Damit wolle das Land die sozialen Folgen der Pandemie für Familien und armutsgefährdete Menschen mildern. „Mit diesem Paket wollen wir dafür sorgen, dass die soziale Schere bei uns im Land nicht weiter auseinandergeht. Wir unterstützen gezielt die Menschen, die von den sozialen Folgen der Pandemie am stärksten betroffen sind“, so Lucha. 

Zusätzlich 4,7 Millionen Euro für Angebote zur Unterstützung von Familien

Die pandemiebedingten Schließungen der Schulen und Betreuungseinrichtungen waren für alle Familien ein gravierender Einschnitt. Von den negativen Folgen besonders betroffen sind Familien, die auch schon vor der Pandemie belastet waren, wie zum Beispiel armutsgefährdete Familien, Familien mit Migrationsgeschichte, mit Kindern mit Beeinträchtigungen und Alleinerziehende. „Solange noch kein Impfstoff zur Verfügung stand, waren Kontaktbeschränkungen die einzige Möglichkeit zur Eindämmung der Pandemie. Dass wir vergleichsweise gut durch die ersten Wellen gekommen sind und nicht mehr Tote zu beklagen haben, verdanken wir vor allem der Solidarität von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern. Wir können gar nicht hoch genug schätzen, was sie zum Schutz der Risikogruppen in unserer Gesellschaft geleistet haben“, betonte Lucha. „Wir haben als Land und als Gesellschaft eine besondere Verantwortung, jetzt den Familien zu helfen, nicht nur bei den Lernrückständen. Kinder und Jugendliche sind nicht nur Schülerinnen und Schüler, sondern haben zuallererst emotionale und soziale Bedürfnisse. Hier setzen wir mit unseren zusätzlichen Maßnahmen an“, so der Sozialminister weiter.

Neben der Erweiterung bestehender Bildungs- und Beratungsangebote werden gezielt neue Angebote geschaffen. Diese sollen Familien dabei unterstützen, Belastungen konstruktiv zu bewältigen und Kinder beim Nachholen pandemiebedingt erschwerter Entwicklungsschritte im emotionalen, sozialen und motorischen Bereich gut zu begleiten. Zudem werden digitale Angebote zur Unterstützung von Familien ausgebaut und Wissenstransfer und lokale Vernetzung zur Verbesserung der Unterstützung von Familien gefördert. Die Maßnahmen sollen ab Januar 2022 umgesetzt werden und bis Ende 2023 laufen.

Stärkung der Schuldnerberatung

Auch für die Schuldnerberatungsstellen in Baden-Württemberg werden angesichts der Corona-Krise zusätzliche Landesmittel in Höhe von 600.000 Euro bereitgestellt. Damit, so Minister Lucha, reagiere das Land auf den durch die Corona-Krise gesteigerten Beratungsbedarf für Menschen in finanzieller Notlage. Die Verschuldung ist in der Corona-Krise gestiegen. Immer mehr Menschen erhoffen sich eine Restschuldbefreiung über ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Schuldnerberatungsstellen führen das nötige Vorverfahren durch. „Wir stellen den Schuldnerberatungsstellen in der Pandemie mehr Mittel zur Verfügung, damit sie überschuldeten Menschen auf dem Weg aus der Schuldenfalle helfen können“, so Lucha.

Familienbildung und -beratung

Mit dem Maßnahmenpaket „STÄRKER nach Corona“ werden Eltern und Familien gezielt unterstützt:

  • Mit dem 2008 geschaffenen und 2019 neu ausgerichteten Landesprogramm STÄRKE fördert das Land offene Treffs für Familien, Familienbildungsangebote und Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenslagen mit rund drei Millionen Euro jährlich. Für den Ausbau bestehender Angebote soll 2022 zusätzlich bis zu eine Million Euro zur Verfügung gestellt werden.
  • Weitere zwei Millionen Euro sollen 2022 und 2023 in die Förderung neu geschaffener Beratungs-, Bildungs- und Eltern-Kind-Angebote fließen, mit denen gezielt auf Folgen der Corona-Pandemie reagiert wird, zum Beispiel durch Angebote zur Stärkung belasteter Eltern-Kind-Beziehungen, zur Bewältigung psychischer Belastungen und zur Stärkung der Resilienz von Familien, zur Begleitung bei pandemiebedingt erschwerten Übergängen (zum Beispiel vom Kindergarten in die Grundschule), aber auch in anderen Feldern, in denen die Pandemie negative Folgen für Kinder und Jugendliche hatte, wie etwa bei der motorischen Entwicklung. Diese Angebote sollen allen betroffenen Familien offenstehen.
  • Ergänzend werden für den Ausbau landesweiter digitaler Bildungs- und Beratungsangebote für Familien in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung gestellt.
  • Weitere 1,1 Millionen Euro sind für die Stärkung des Wissensaufbaus und Wissenstransfers zu Corona-Folgen für Familien und Maßnahmen zu ihrer Bewältigung sowie die Verbesserung der Vernetzung zur Unterstützung von Familien auf regionaler Ebene vorgesehen.

Schuldnerberatung

Die Umsetzung des Maßnahmenpakets soll ab Januar 2022 in Kooperation mit den Kommunalen Landesverbänden, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales, dem Landesfamilienrat und Landesverbänden, die im Bereich der Familienbildung und Familienberatung in Baden-Württemberg aktiv sind, erfolgen.

Das Verbraucher- oder Privatinsolvenzverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren, bei dem mit Unterstützung von kommunalen oder freigemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in der ersten Stufe ein außergerichtliches Einigungsverfahren erfolgt. Dabei muss von Seiten der Schuldnerin beziehungsweise des Schuldners versucht werden, mit den Gläubigerinnen und Gläubigern eine Einigung über eine Schuldenbereinigung zu erreichen. Kommt diese Einigung nicht zustande, schließt sich das gerichtliche Verfahren an, nach dessen Abschluss das Restschuldbefreiungsverfahren mit einer in der Regel dreijährigen Wohlverhaltensperiode beginnt. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode erlässt das Gericht der Schuldnerin beziehungsweise dem Schuldner auf Antrag seine restlichen Schulden, wenn keine Versagungsgründe vorliegen.

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