Ländlicher Raum

33. und 34. Juryentscheidung zum Projekt „Gut Beraten!“

Das Projekt „Gut Beraten!“ fördert zivilgesellschaftliche Initiativen kleiner Kommunen und setzt damit Impulse für eine lebenswerte Zukunft im Ländlichen Raum. Im Rahmen der 33. und 34. Jurysitzung wurden sechs Projekte im Schwerpunkt „Ländlicher Raum“ ausgewählt.

„In dieser Woche fand die 34. Jurysitzung des Projekts ‚Gut Beraten!‘ statt. Das Programm, das vom Kabinettsausschuss Ländlicher Raum unterstützt wird, fördert zivilgesellschaftliche Initiativen kleiner Kommunen, die mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung zur Zukunftssicherung des Ländlichen Raums beitragen möchten. Hierzu gehören unter anderem Beteiligungsprozesse zur Verbesserung der Infrastruktur sowie des gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Miteinanders vor Ort. Es hat sich zu einem wichtigen Förderprogramm für die Entwicklung der Ländlichen Räume entwickelt. Daher unterstützen das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz diesen Ansatz gemeinsam mit der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung Barbara Bosch“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und Vorsitzende des Kabinettsausschusses Ländlicher Raum, Peter Hauk, am Freitag, 21. Juli 2023, im Nachgang zur 34. Jurysitzung des Förderprogramms.

Mehr als nur eine finanzielle Unterstützung

Das Projekt „Gut Beraten!“ ist mehr als nur eine finanzielle Unterstützung. Es vermittelt eine nachhaltige Vision für die ländliche Entwicklung und ermöglicht es, innovative Ideen in die Tat umzusetzen. Das Programm fördert seit 2015 zivilgesellschaftliche Initiativen in Baden-Württemberg mit bis zu 4.000 Euro, die mit einem Beteiligungsprojekt zur Zukunftssicherung ihrer Gemeinde beitragen möchten. Themenschwerpunkte der Förderung sind „Ländlicher Raum“, „Quartiersentwicklung“ und „Mobilität“. Neu hinzugekommen ist außerdem der Themenbereich „Energie und Klimaschutz“.

Die vielfältigen Ideen im Schwerpunkt Ländlicher Raum reichen von der Errichtung eines Dorfladens, dem Einsatz von Bürgerbussen oder der neuen Gestaltung des Dorfplatzes bis hin zu Hilfsangeboten für Kinder oder ältere Menschen. Alle drei Monate findet eine neue Auswahlphase mit anschließender Jurysitzung statt. Im Rahmen der 33. Jurysitzung am 25. April 2023 und der 34. Jurysitzung am 18. Juli 2023 wurden insgesamt sechs Projekte im Schwerpunkt „Ländlicher Raum“ ausgewählt.

Die ausgewählten Projekte

Ausgewählt wurden folgende Projekte:

  • Das Projekt „Gemeinsam stark“ des Vereins K3 Winterlingen e.V. regt dazu an, Kooperationen zu schaffen, Vereine miteinander zu verbinden und somit eine vereinsübergreifende Zusammenarbeit zu kreieren und zu verankern.
  • Im Rahmen des Projekts „Evaluation und Weiterentwicklung des Fahrdienstes“ der Projektgruppe Bürgerfahrdienst Aspach wird die Teilhabe von älteren und mobilitätseingeschränkten Personen verbessert.
  • Die Gruppe „Projekt Gemeinschaftshaus“ der Initiative „Mach mit in Türkheim“ erarbeitet ein Nutzungskonzept für das Gemeinschaftshaus in Türkheim, welches derzeit nur noch sporadisch genutzt wird und veraltete Räumlichkeiten aufweist. Mit der Beteiligung entstehen Ideen zur Umnutzung, Modernisierung und Einbeziehung der Dorfgemeinschaft und Vereine.
  • Der Verein Ziegelhütte e.V. aus Bissingen hat ein brachliegendes historisches Gebäude übernommen und mit Spenden wiederaufgebaut. Um hier nach Fertigstellung Aktivitäten wie Kunst, Kultur, Vereinsarbeit und vieles mehr aufleben zu lassen, führt der Verein eine Bürgerbeteiligung durch.
  • Aufgrund der mangelnden Nahversorgung in Lahr Hugsweier hat sich die Initiative „DORV Leben Hugsweier“ entschlossen ein DORV-Konzept (Dienstleistung und ortsnahe Rundumversorgung) umzusetzen, bei dem der zentrale Ort der Begegnung neben der Nahversorgung auch der Kommunikation, Dienstleistungen und Unterstützungsangebote Raum bieten soll.
  • Die Sozialgemeinschaft Herrenzimmern aus Bösingen hilft älteren und betreuungsbedürftigen Bürgerinnen und Bürgern, indem sie unter anderen Nachbarschaftshilfe anbietet, bei Antragsstellungen zum Pflegegrad und bei Unterstützungs- und Entlastungsleistungen hilft. Gemeinsam mit der Gemeinde erarbeitet die Initiative ein Finanzierungskonzept, um ein ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen neu zu gestaltet und dort barrierefreie Wohnungen zu realisieren.

„Die geförderten Vorhaben sollen nicht nur als Einzelprojekte wirken, sondern als Inspiration und Vorbild für weitere Ideen im Ländlichen Raum dienen. Es geht darum, die Lebensqualität im Ländlichen Raum zu stärken und neue Perspektiven zu schaffen. Dies gilt es zu bestärken“, sagte Minister Peter Hauk.

Programm „Gut Beraten!“

Der Kabinettsausschuss Ländlicher Raum unterstützt das Programm „Gut Beraten!“ im Schwerpunkt „Ländlicher Raum“ und fördert damit zivilgesellschaftliche Initiativen kleiner Kommunen, die mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung zur Zukunftssicherung des Ländlichen Raums beitragen möchten. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Prozessbegleitung, indem die ausgewählten Projekte Beratungsleistungen zur Umsetzung erhalten.

Die Beratungsgutscheine sind sechs Monate gültig und jeweils bis zu 4.000 Euro wert. Der Themenschwerpunkt „Ländlicher Raum“ blickt seit September 2015 auf 195 geförderte Projekte und wird regelmäßig gut nachgefragt. Insgesamt wurden bislang 469 Initiativen in fünf verschiedenen Themen unterstützt.

Aktuell besteht die Möglichkeit sich im Rahmen der 35. Antragsphase noch bis zum 30. September 2023 zu bewerben.

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