Nachhaltige Stadtentwicklung

17 Bewerbungen für Landesgartenschau und Gartenschau

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Blick von Aussichtsturm auf das Gelände der Landesgartenschau 2014 in Schwäbisch Gmünd. (Bild: dpa)

Insgesamt 17 Städte und Gemeinden haben sich um die Ausrichtung einer Landesgartenschau oder Gartenschau in den Jahren 2031 bis 2036 beworben.

„Das Interesse an der Ausrichtung einer Extern: Landesgartenschau oder Gartenschau (Öffnet in neuem Fenster) ist in Baden-Württemberg ungebrochen hoch. Insgesamt 17 Städte und Gemeinden haben ihren Hut in den Ring geworfen und bis zum 19. Dezember 2019 eine Machbarkeitsstudie beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für die Gartenschautranche 2031 bis 2036 abgegeben. Im Sommer 2020 wird der Ministerrat nach erfolgter Bereisung der Bewerberstädte durch eine Fachkommission über den Zuschlag für die jeweils drei zu vergebenden Gartenschauen und Landesgartenschauen entscheiden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Eine Gartenschau sei ein wichtiger Entwicklungsimpuls, der in viele Bereiche ausstrahle und Antworten auf Herausforderungen gäbe, denen sich unsere Städte und Kommunen heute stellen müssten. „Klimawandel, Rückgang der Artenvielfalt, städtebauliche Erneuerung – das sind nur einige Themen, für die im Rahmen einer Gartenschau die Weichen für eine erfolgversprechende Zukunftsentwicklung gestellt werden können. Die sehr gute Resonanz auf die aktuelle Ausschreibung zeigt, dass unsere Städte und Gemeinden die umfassend positiven und langfristigen ökologischen, städtebaulichen, touristischen und wirtschaftlichen Auswirkungen unserer Gartenschauen für die jeweilige Kommune und ihr Umland zu schätzen wissen“, so der Minister.

Landesgartenschauen und Gartenschauen

Landesgartenschauen und Gartenschauen finden in Baden-Württemberg im Wechsel statt und sind derzeit bis 2030 vergeben. Über das Download: Landesprogramm Natur in Stadt und Land (PDF) (Öffnet in neuem Fenster) wird den ausrichtenden Städten und Kommunen ein Zuschuss in Höhe von maximal fünf Millionen Euro für eine Landesgartenschau und für eine Gartenschau in Höhe von maximal zwei Millionen Euro gewährt.

Bewerbungen für 2031 bis 2036

Folgende Städte haben eine Bewerbung für die Ausrichtung einer Gartenschau oder Landesgartenschau für den Zeitraum 2031 bis 2036 abgegeben:

  • Altensteig (Gartenschau)
  • Bad Bellingen (Gartenschau)
  • Bad Mergentheim (Landesgartenschau)
  • Bad Ditzenbach, Bad Überkingen, Deggingen, Mühlhausen im Täle, Wiesensteig (Gartenschau interkommunal)
  • Benningen, Marbach am Neckar (Gartenschau interkommunal)
  • Bretten (Gartenschau)
  • Crailsheim (Landesgartenschau)
  • Gaildorf (Gartenschau)
  • Leimen, Nußloch (Gartenschau interkommunal)
  • Ludwigsburg (Landesgartenschau)
  • Nürtingen (Landesgartenschau)
  • Offenburg (Landesgartenschau)
  • Rastatt (Landesgartenschau)
  • Riedlingen (Gartenschau)
  • Schwaigern (Gartenschau)
  • Schwaikheim, Winnenden (Landesgartenschau interkommunal)
  • Tübingen (Landesgartenschau)

Extern: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landesgartenschauen (Öffnet in neuem Fenster)

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