Innovation

16. Auswahlrunde der Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ abgeschlossen

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Ein Mitarbeiter der Robert Bosch GmbH überprüft mit einem Tablet die Betriebsdaten von vernetzten Maschinen für Metallspritzguss. (Foto: © dpa)

Die 16. Auswahlrunde der Technologie-Förderung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ ist abgeschlossen. Das Land unterstützt neun hoch innovative Unternehmen im Ländlichen Raum mit rund 3,6 Millionen Euro.

„Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa. Sein Ländlicher Raum ist stark in der Fläche – mit zahlreichen hoch innovativen Mittelständlern, die das Potenzial haben, in ihrem Bereich eine führende Position einzunehmen. Ich freue mich, dass in der 16. Auswahlrunde unserer Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ neun hervorragende Unternehmen zum Zuge gekommen sind, die jetzt einen Schub für ihre weitere Entwicklung bekommen. Das Land setzt mit insgesamt rund 3,6 Millionen Euro gezielte Impulse für einen attraktiven Ländlichen Raum“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

„Ganz besonders freue ich mich, dass wir in der aktuellen Auswahlrunde auch zwei Projekte unterstützen können, die mit dem Bau von Raumluftfiltern und der roboterbasierten Automatisierung von Impfstoffabfüllanlagen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beitragen“, sagte Minister Hauk.

Schwerpunkt der Förderlinie zukünftig auf Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie

Die Fördermittel stammen aus dem landeseigenen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Aktuell wird die Förderlinie mit zusätzlichen Geldern der Europäischen Union (EU) aus der Initiative ‚Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas‘ (REACT EU) als Teil der Reaktion der Europäischen Union auf die COVID-19-Pandemie aufgestockt.

Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ wird in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 fortgesetzt. Im Zeichen des Green Deals liegt der Schwerpunkt der Förderlinie zukünftig auf den Themen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.

Neu geförderte Unternehmen

Folgende neun Unternehmen wurden neu in die Förderlinie aufgenommen:

  • Balingen, Zollernalbkreis: Ernst Rehfuss Werkzeugbau GmbH
  • Balingen, Zollernalbkreis: Goldfuß engineering GmbH
  • Blumberg, Schwarzwald-Baar-Kreis: Steuer Bau GmbH
  • Gemmingen, Landkreis Heilbronn: Max Dörr GmbH
  • Heroldstatt, Alb-Donau-Kreis: 1 A Autenrieth Kunststofftechnik GmbH & Co. KG
  • Oberndorf am Neckar, Landkreis Rottweil: Industrie Team Service GmbH
  • Tuttlingen, Landkreis Tuttlingen: RZ Medizintechnik GmbH
  • Untermünkheim, Landkreis Schwäbisch Hall: AFS Airfilter Systems GmbH
  • Zimmern ob Rottweil, Landkreis Rottweil: Blaufaktor GmbH & Co. KG

Die ausgewählten Unternehmen können nun ihre konkreten Förderanträge bei der L-Bank, der Förderbank des Landes, einreichen. Diese nimmt eine abschließende Prüfung vor und bewilligt die Zuschüsse.

Kleine und mittlere Unternehmen mit Potenzial zur Technologieführerschaft

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ spricht das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt für gewöhnlich 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann dieser auf bis zu maximal 500.000 Euro erhöht werden. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte, insbesondere in den Bereichen Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR).

Im Bewertungsausschuss sind vertreten: der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e. V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Universität Hohenheim – Fachgebiet für Landwirtschaftliche Betriebslehre, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das MLR.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Spitze auf dem Land!

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Baden-Württemberg: REACT-EU – Spitze auf dem Land!

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