Verbraucherschutz

Unbeschwertem Ostergenuss steht nichts im Weg

Die Untersuchungen bei Eiern, Spargel und Co. geben kaum Grund zur Beanstandung. Die Lebensmittelbehörden geben grünes Licht für ein frohes Osterfest.

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Gefärbte Eier stehen in einer Palette (Foto: © dpa)
Symbolbild

„Ob Eier, Osterlamm oder Hefegebäck: Österliche Bräuche und Traditionen sind eng mit bestimmten Lebensmitteln verbunden. Egal ob in mühevoll gestalteten Nestern oder auf dem gedeckten Feiertagstisch finden Ostereier, Schokohasen, Spargel- oder Lammgerichte ihren Platz. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen bei der Sicherheit und der Deklaration von typischen Lebensmitteln zur Osterzeit keine Abstriche machen müssen. Daher haben unsere vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) in Baden-Württemberg gerade solche Produkte besonders im Blick“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Eier zu Ostern sehr gefragt

Gefärbte und gekochte Eier sind als „Vespereier“ ganzjährig im Handel. Traditionell sind sie jedoch besonders zu Ostern sehr gefragt. Bunte Eier werden im Handel in der Regel ungekühlt angeboten. Ihre Mindesthaltbarkeit beträgt mehrere Wochen. Nicht zum Verzehr geeignete Eier waren Proben aus acht von insgesamt 114 Eierpackungen. Diese wurden im Zeitraum von Januar bis Mitte März 2026 untersucht. Außerdem wurde überprüft, ob die zum Färben der Eierschalen verwendeten Farbstoffe korrekt gekennzeichnet sind. Bei drei von 80 untersuchten Proben wurden Farbstoffe nachgewiesen, die zwar zulässig sind, aber nicht gekennzeichnet waren.

„Beim Kauf der Eier sollte man auf das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Unversehrtheit der Eierschale achten. Auch sollten die Produkte gekühlt aufbewahrt und offene Ware möglichst rasch verzehrt werden. Dann steht einem unbeschwerlichen Genuss nichts im Weg“, erläuterte der Minister.

Neben den klassischen Hühnereiern haben die CVUAs auch Eier aus Schokolade im Blick: Im vergangenen Jahr hat das CVUA Stuttgart insgesamt 34 Schokoladen und Schokoladenerzeugnisse mikrobiologisch untersucht. Dabei wurde sowohl auf krankheitserregende Keime wie Salmonellen oder Listerien als auch Verderbniserreger wie Hefen, Schimmelpilze oder Pseudomonaden geprüft. „Erfreulicherweise waren in den untersuchten Proben keine Krankheitserreger nachweisbar“, teilte der Verbraucherminister mit.

Lamm- und Schaffleisch unauffällig

Osterlamm zum festlichen Ostermenü? Um die Lebensmittelsicherheit an den Osterfeiertagen zu sichern, werden Lamm- und Schaffleisch auch auf Rückstände und Kontaminanten untersucht. Die Ergebnisse der letztjährigen Untersuchungen bei insgesamt acht Proben waren allesamt unauffällig beziehungsweise lagen durchweg deutlich unter den geltenden Höchstmengen. Auch die Herkunft von Lammfleisch wird wieder überprüft. Neben der regionalen Erzeugung ist die Schafhaltung auch für die Landschaftspflege von Bedeutung, sodass sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst für Lammfleisch regionaler Herkunft entscheiden. Im vergangenen Jahr bestätigte sich die Herkunftsangabe der acht Proben Lammfleisch.

Pünktlich zu Ostern befindet sich wieder der erste heimische Spargel im Angebot. „Gerade zu Beginn der Saison ist das Angebot an heimischer Ware noch rar und der Preis hoch. Durch falsche Herkunftsangaben können Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht, aber auch ehrliche heimische Erzeuger geschädigt werden“, so Minister Hauk weiter. Daher findet wieder zu Beginn der Spargelsaison eine Untersuchungskampagne zur Überprüfung der Herkunftsangaben bei regional ausgelobtem Spargel statt. Auch das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit ist vor Ort an diesen Kontrollen beteiligt. Erfreulich waren die Ergebnisse aus 2025: Es gab keine Anhaltspunkte dafür, dass die Auslobung als deutscher Spargel nicht korrekt war.

Auch österliches Gebäck darf auf keiner gedeckten Kaffeetafel fehlen. Hefezopf und -kranz, Osterlamm aus Rührteig oder verzierte Muffins mit Marzipankarotten sind zu Ostern gute Tradition. Diese Leckereien werden in Konditoreien und Bäckereien meist an der Bedientheke verkauft. Erfreulicherweise war die Zusammensetzung dieser Produkte in der Regel in Ordnung. „Was einigen Unternehmen jedoch Schwierigkeiten bereitet, ist die rechtskonforme Darstellung der verpflichtenden Informationen über allergieauslösende Zutaten und Zusatzstoffe“, führt Minister Hauk aus. Daher stellen die CVUAs auf ihren Internetseiten Informationen und Dokumente als Hilfestellung zur Verfügung, etwa zur Pflichtkennzeichnung bei unverpackten oder zum direkten Verkauf vorverpackten Lebensmitteln.

Bewährte Kontrollen vor Ostern

Insgesamt konnte Minister Hauk ein positives Fazit der Untersuchungen ziehen: „Unsere jährlichen Kontrollen vor Ostern haben sich bewährt. Wir wünschen allen Verbraucherinnen und Verbrauchern frohe Ostern“, so der Verbraucherschutzminister abschließend.

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