Das von Extern: Vermögen und Bau Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster) in Auftrag gegebene Download: Umweltgutachten zum Gebiet Schanzacker in Ludwigsburg (PDF) (Öffnet in neuem Fenster) in unmittelbarer Nähe zu den Gemeinden Tamm und Asperg kommt zu dem Ergebnis, dass eine Bebauung aus ökologischer Sicht grundsätzlich möglich ist. Unter Berücksichtigung der im Umweltgutachten dargelegten Erkenntnisse ist das Untersuchungsgebiet bebaubar, wenn die aufgeführten naturschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten und geeignete Vermeidungs-, Minimierungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz mehrerer Vogelarten sowie von Fledermäusen und Reptilien umgesetzt werden.
Vertiefte Prüfung wird fortgesetzt
Die vertiefte Prüfung des Standortes auf Eignung zur Erstaufnahme von Geflüchteten wird daher fortgesetzt. Als nächster Schritt ist nun vorgesehen, dass das Extern: Regierungspräsidium Stuttgart (Öffnet in neuem Fenster) und Vermögen und Bau Baden-Württemberg die bauplanungs- und raumordnungsrechtliche Situation vertieft untersuchen. Wann diese Prüfung abgeschlossen ist, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Erst nach Abschluss dieser Prüfung kann über weitere Schritte entschieden werden.
Grundsätzlich ist der Betreiber von (Landes-)Erstaufnahmeeinrichtungen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die jeweiligen Regierungspräsidien (RP) im entsprechenden Regierungsbezirk. Standortprüfungen führt das RP im Auftrag des Justizministeriums Baden-Württemberg durch. Für die konkreten Planungen sind Extern: Vermögen und Bau (hier Amt Ludwigsburg) (Öffnet in neuem Fenster) mit Unterstützung durch das Regierungspräsidium zuständig.
Extern: Ministerium der Justiz und für Migration: Erstaufnahme (Öffnet in neuem Fenster)