Beflaggung

Trauerbeflaggung aus Anlass des Attentats in Manchester

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Fahnen von Europa, Deutschland und Baden-Württemberg mit Trauerflor

Anlässlich des Attentats in Manchester hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann für Mittwoch, 24. Mai, auch für die Dienstgebäude des Landes Trauerbeflaggung angeordnet.

Aus Anlass des Anschlages am 22. Mai 2017 in Manchester hat das Bundesministerium des Innern für den 24. Mai 2017 für die obersten Bundesbehörden und deren Geschäftsbereiche sowie für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, die Trauerbeflaggung der Dienstgebäude angeordnet.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat entschieden, Trauerbeflaggung - wie für die obersten Bundesbehörden und deren Geschäftsbereiche – auch für die Dienstgebäude des Landes gem. der Bekanntmachung des Staatsministeriums über die Beflaggung der Dienstgebäude i.d.F. vom 23. August 2011 – Az.: I / Prot. 0224.1, GABl. Nr. 9 vom 26. Oktober 2011, S. 526 für Mittwoch, 24. Mai 2017 anzuordnen.

Den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

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