Mit einem Soforthilfeprogramm unterstützt das Wirtschaftsministerium Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe. Eine Antragstellung ist ab Mittwoch möglich.
Das Wirtschaftsministerium hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Eine Antragstellung ist ab Mittwoch, 25. März 2020, möglich.
Hinweis des Wirtschaftsministeriums: Wir arbeiten rund um die Uhr mit Hochdruck an Ihrem Programm. Bitte haben Sie noch bis Mittwochabend, 25. März 2020, Geduld, bis Sie den vollelektronischen Antragsprozess in Anspruch nehmen können.