Das Land und die Kommunen in Baden-Württemberg haben am 16. März 2026 in Stuttgart eine neue, weitreichende E-Government-Vereinbarung geschlossen. Damit soll die Digitalisierung der Verwaltung weiter beschleunigt werden. Das gemeinsame Ziel ist eine durchgehend digitale Verwaltung im Land.
„Mit der neuen E-Government-Vereinbarung führen wir die Digitalisierung unserer Verwaltung Hand in Hand mit unseren Kommunen Schritt für Schritt weiter – typisch baden-württembergisch eben: miteinander, gemeinsam, vertrauensvoll. In den vergangenen Jahren haben wir bereits Einiges erreicht: Die Infrastruktur steht bereit, die Strukturen der Zusammenarbeit sind aufgebaut und über 600 Onlinedienste stehen zur Nutzung auf service-bw zur Verfügung. Jetzt schärfen wir mit der neuen E-Government-Vereinbarung nach und nehmen zudem gezielt zehn Millionen Euro in die Hand, damit wir die digitalen Dienste in die Fläche bei 1.101 Rathäusern und 35 Landratsämtern bekommen. Die heutige Vereinbarung sendet ein klares Signal an die über 1.100 Landkreise, Städte und Gemeinden in unserem Land: Wir packen das gemeinsam an“, erklärte der stellvertretende Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl anlässlich der Unterzeichnung.
Stimmen der Kommunalen Landesverbände
Die Kommunalen Landesverbände unterstützen den erneuerten Schulterschluss von Land und Kommunen.
Der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Dr. Achim Brötel, betonte: „Bürgerinnen und Bürger haben die berechtigte Erwartung, dass sie Verwaltungsdienstleistungen überall im Land genauso leicht digital abwickeln können wie etwa Bankgeschäfte oder Interneteinkäufe. Dem trägt die neue E-Government-Vereinbarung Rechnung, denn sie bietet die Chance, behördliche Onlinedienste schnell in der Fläche verfügbar zu machen. Auch schafft sie die Voraussetzung, dass die Sachbearbeitung in den Landratsämtern und Rathäusern ebenfalls digital ablaufen und dabei zunehmend auf Künstliche Intelligenz zurückgegriffen werden kann. Dies entlastet die Verwaltung und beschleunigt die Verfahren. Nun muss die Landespolitik nur noch dafür sorgen, dass die E-Government-Vereinbarung auch ab dem kommenden Jahr ausreichend finanziert wird.“
Der Präsident des Städtetages Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, erklärte: „Land und Kommunen tragen gemeinsam die Verantwortung, den berechtigten Erwartungen der Menschen an einen modernen und handlungsfähigen Staat gerecht zu werden. Dabei spielt die spürbare Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung eine entscheidende Rolle. Mit der heutigen Unterzeichnung der neuen E-Government-Vereinbarung senden wir dazu ein starkes Signal der Geschlossenheit. Ich hoffe, sie wird zur Initialzündung, um insbesondere Ende-zu-Ende-fähige Onlinedienste verstärkt in die kommunale Fläche zu bringen.“
Der Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg, Steffen Jäger, ergänzte: „Die Neufassung der E-Government-Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt für unsere Städte, Gemeinden und Landkreise und ein starkes Signal der Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und den Kommunen. Mit der Definition eines gemeinsamen Vorgehensmodells und einer klaren Aufgabenteilung zwischen Land und Kommunen verbessern wir die Grundlage für eine flächendeckende, medienbruchfreie Ende zu Ende Digitalisierung in Baden-Württemberg – vom Online Antrag bis zur digitalen Ergebnismitteilung. Wir freuen uns über die heute erfolgte Unterzeichnung, die den Abschluss der intensiven Verhandlungen zur Neufassung der Vereinbarung markiert. Jetzt heißt es gemeinsam Verantwortung übernehmen und die Onlinedienste zügig in die Fläche bringen.“
Gemeinsam anpacken: Was die neue Vereinbarung auszeichnet
Künftig sollen noch mehr Verwaltungsverfahren vom Online-Antrag bis zum digitalen Bescheid völlig digital bearbeitet werden. Gegenüber den vorherigen Fassungen aus den Jahren 2019 und 2021 entwickeln Land und Kommunen die neue E‑Government-Vereinbarung daher weiter. Zu den zentralen Neuerungen gehören:
- ein klares Vorgehensmodell: Das Verfahren für die Einführung neuer Onlinedienste wird verständlich und verbindlich strukturiert – von der ersten Idee bis zum flächendeckenden Einsatz in Rathäusern und Landratsämtern.
- die konsequente Standardisierung: Land und Kommunen setzen verstärkt auf einheitliche technische Schnittstellen und Datenformate, um die reibungslose Kommunikation zwischen den verschiedenen IT-Systemen auf allen Verwaltungsebenen sicherzustellen.
- die ressortübergreifende Zusammenarbeit: Digitalisierung ist nicht nur eine Aufgabe des Digitalisierungsministeriums; erstmals werden in dieser Vereinbarung alle Landesressorts aktiv einbezogen.
„Unser gemeinsames Ziel ist klar definiert: Wir wollen weg von digitalen Insellösungen und hin zu einer echten Ende-zu-Ende-Digitalisierung, damit die Verwaltung eine Entscheidung vom Online-Antrag bis zum digitalen Bescheid möglichst ohne Medienbrüche trifft“, betonte Digitalisierungsminister Thomas Strobl.
Gesteuert wird die Umsetzung der Vereinbarung über einen gemeinsamen Lenkungskreis, in dem Land und Kommunale Landesverbände auf Augenhöhe an einem Tisch sitzen.
Gezielte Investition für den flächendeckenden Rollout
Das Land Baden-Württemberg bekennt sich mit der E-Government-Vereinbarung klar zu seiner eigenen finanziellen Verantwortung und unterstützt die Kommunen darüber hinaus tatkräftig. Neben der Finanzierung der zentralen E-Government-Plattform service-bw und dem Betrieb der Landes-Onlinedienste stellt das Land gezielt Mittel für die Anbindung der Kommunen bereit. „Wir haben schon viele Onlineangebote. Freilich fehlt noch die durchgängige Digitalisierung bei den Kommunen in der Fläche. Ein guter Onlinedienst nützt wenig, wenn ihn die Bürgerinnen und Bürger vor Ort nicht nutzen können“, so Digitalisierungsminister Thomas Strobl. „Wir investieren daher in die Anschlussfähigkeit unserer Verwaltung vor Ort. Mit weiteren zehn Millionen Euro finanzieren wir ganz gezielt einen effizienten Flächenrollout. Ich bin mir sicher: Mit der neuen E-Government-Vereinbarung treiben wir die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Baden-Württemberg voran und stärken die Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Kommunen nachhaltig. Das müssen wir auch, denn wir sind lange noch nicht am Ziel.“
















