Antidiskriminierung

Roadmap Antidiskriminierung 2026 bis 2030 veröffentlicht

Die Roadmap Antidiskriminierung soll bis 2030 umgesetzt werden. Sie umfasst eine strategische Vision mit 25 konkret umsetzbaren Maßnahmen in sechs zentralen Handlungsfeldern.

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Titelseite der Broschüre Roadmap Antidiskriminierung „Stark gegen Diskriminierung – Unser gemeinsamer Weg“

Unter dem Motto „Stark gegen Diskriminierung – Unser gemeinsamer Weg“ hat das Sozialministerium Baden-Württemberg die Roadmap Antidiskriminierung veröffentlicht. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg bringt damit die Antidiskriminierungsarbeit des Landes durch gezielte Maßnahmen systematisch weiter voran. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen stellt das Land jährlich je eine Million Euro zur Verfügung.

Sechs Handlungsfelder mit konkreten Maßnahmen im Fokus

Die Roadmap Antidiskriminierung soll bis 2030 umgesetzt werden. Sie umfasst eine strategische Vision mit 25 konkret umsetzbaren Maßnahmen in sechs zentralen Handlungsfeldern. Ziel ist es, Diskriminierung nachhaltig abzubauen und Betroffene wirksam zu stärken. Viele Menschen erleben immer noch Benachteiligung im Alltag – etwa bei der Arbeit, bei der Wohnungssuche oder im Zugang zu Dienstleistungen. Die Maßnahmen verteilen sich daher auf sechs zentrale Bereiche:

  • Staatliches Handeln
  • Alltagsgeschäfte
  • Beratungs- und Beschwerdestrukturen
  • Diskriminierungssensible Organisationsentwicklung
  • Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

Schwerpunkt auf Prävention

Daher fördert das Land Sensibilisierungsmaßnahmen gegen Diskriminierung in zentralen Lebensbereichen, etwa im Gesundheitswesen. Fachkräfte in Verwaltung, Bildung und Sozialarbeit werden durch gezielte Bildungsangebote in ihrer präventiven Arbeit gegen Diskriminierung unterstützt. Für die Kinder- und Jugendarbeit werden praxisnahe Materialien sowie passgenaue Fortbildungsangebote bereitgestellt. Ergänzend sind verschiedene Förderprogramme vorgesehen, unter anderem zur Unterstützung von Kommunen bei der Bekämpfung von Diskriminierung. Auch bestehende Beratungsangebote werden weiter ausgebaut und gestärkt.

Beteiligung von Betroffenen als wichtiges Leitprinzip

Ein zentrales Leitprinzip der Roadmap ist die konsequente Einbeziehung der Perspektiven von Betroffenen. Ihre Erfahrungen und Expertise fließen systematisch in die Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen ein. Ziel ist es, praxisnahe und wirksame Lösungen zu entwickeln, die tatsächliche Bedarfe aufgreifen und bestehende Hürden abbauen. So wird sichergestellt, dass Antidiskriminierungsarbeit gemeinsam mit den von Diskriminierung betroffenen Menschen gestaltet wird.

Breiter Diskriminierungsbegriff

Die Roadmap Antidiskriminierung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Daher liegt ihr auch ein weiter Begriff von Diskriminierung zugrunde. Dieser geht über die gesetzlichen Mindeststandards des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) hinaus. Neben Merkmalen wie beispielsweise ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität werden in der Roadmap Antidiskriminierung auch Merkmale wie sozialer Status beziehungsweise soziale Herkunft, Körperbild, Staatsangehörigkeit, Sprache und die Übernahme von Fürsorgeverantwortung berücksichtigt. Auch Mehrfachdiskriminierungen (Intersektionalität) werden berücksichtigt.

Prozess mit Perspektive

Die 25 Maßnahmen werden schrittweise bis 2030 umgesetzt. Ziel ist eine nachhaltige Wirkung. Dabei ist die Roadmap der Beginn eines langfristigen Prozesses. Die Maßnahmen werden regelmäßig geprüft und weiterentwickelt. Die Umsetzung der Roadmap Antidiskriminierung wird von der Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS) koordiniert. Diese ist im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration angesiedelt und setzt die Maßnahmen um.

Zahlen, Daten, Fakten

Quelle:

Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS)

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