Digitalisierung

Open Data schafft Transparenz gegen Korruption

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Deutschland sollte das Potential von Open Data besser nutzen, um den Erfolg von Antikorruptionsmaßnahmen zu verbessern. Dies geht aus der kürzlich veröffentlichen Studie von Transparency International und World Wide Web Foundation hervor. Auch in Bezug auf die Einrichtung von Transparenz- und Lobbyingregister besteht Nachholbedarf.

Im Jahr 2015 erarbeitete die G20 Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe eine Reihe von Open-Data-Prinzipien, die Schritt für Schritt von den G20-Staaten übernommen wurden. Open Data wird dabei als zentrales Werkzeug angesehen, um Korruption entgegen-zutreten und eine Kultur der Transparenz in den beteiligten Staaten zu etablieren. Transparency International und die World Wide Web Foundation nahmen dies zum Anlass nach fast zwei Jahren in fünf Staaten, darunter auch Deutschland, zu untersuchen, welche Maßnahmen umgesetzt, auf dem Weg dahin sind oder noch nicht angepackt wurden. Die Ergebnisse der Studie wurden im Februar 2017 veröffentlicht und sind für Deutschland mit dem Ranking auf Platz drei eher ernüchternd. Die Studie ist auf der Internetseite der World Wide Web Foundation abrufbar. Alle untersuchten Ländern (Brasilien, Deutschland, Frankreich, Indonesien und Südafrika) haben es bisher versäumt, Open Data mit Antikorruptionsmaßnahmen zu verbinden. Trotz deutscher G20-Präsidentschaft und der Teilnahme an der Open Government Partnership seit Dezember 2016 sind die Maßnahmen im Hinblick auf Open Data und Open Government eher zurückhaltend.

Aus Sicht der Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder ist diese Zurückhaltung nicht nachvollziehbar. Mit der Entschließung vom 24. April 2017 „Open Data: Gesetzentwurf der Bundesregierung greift zu kurz!“ (PDF) fordern sie den Deutschen Bundestag auf, statt des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines Open-Data-Gesetzes das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zu einem umfassenden Transparenzgesetz zu entwickeln. Bereits im Dezember letzten Jahres hatte die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland ihre Bedenken und Forderungen angesichts des geplanten Open-Data-Gesetzes zum Ausdruck gebracht. Im Rahmen der Studie von Transparency werden Handlungsempfehlungen für Deutschland (Key Recommendations) gegeben, die genau diese Forderungen jetzt bestätigen:

  • Schaffung eines Open Data Gesetzes, das generelle Veröffentlichungspflichten mit sehr beschränkten Ausnahmetatbeständen vorsieht,
  • Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes zu einem Transparenzgesetz mit den dazugehörigen Open-Data-Regelungen.

Das Informationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern seit seinem Inkrafttreten am 21. Dezember 2015 den Zugang zu Informationen von Ministerien und Behörden und erlegt diesen teilweise eine proaktive Informationspflicht auf. Andere deutsche Länder wie Hamburg oder Rheinland-Pfalz haben schon eigens Transparenzgesetze erlassen. Auch hier wird angesichts dieser Entwicklungen über mehr Transparenz und deren gesetzliche Verankerung diskutiert werden müssen.

Wie man bereits heute schon Daten durch Visualisierungen zum Leben erwecken kann, zeigt bspw. das Programm der Open Knowledge Foundation Deutschland oder eine Agentur für Datenjournalismus und Datenvisualisierungen.

Extern: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster)

Extern: Virtuelles Datenschutzbüro (Öffnet in neuem Fenster)

Quelle:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

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