Kommunen

Zusatzbezeichnungen für sechs weitere Städte und Gemeinden

Sechs weitere Städte und Gemeinden bekommen eine Zusatzbezeichnung. Damit stärkt das Land die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl in den Kommunen vor Ort.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Innenministerium Baden-Württemberg

„Rund 130 Gemeinden und Ortsteile im Land führen nun eine Zusatzbezeichnung. Wir haben jetzt den bisherigen Kreis um sechs weitere Städte, Gemeinden und Ortsteile erweitert. Mit Zusatzbezeichnungen stärken wir die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort, kurz: Wir stärken unsere Städte und Gemeinden. Deshalb habe ich mich dafür stark gemacht, dass unsere Kommunen diese Möglichkeit bekommen. Die neue Welt der Zusatzbezeichnungen ist schon recht bunt und sie wird immer bunter – so vielfältig wie unser Land und die kommunale Familie in Baden-Württemberg“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl, am Freitag, 21. November 2025.

Neue Zusatzbezeichnungen

Die Gemeinden dürfen die Zusatzbezeichnungen formal ab dem 1. Dezember 2025 führen.

Mit den nun erteilten sechs Genehmigungen dürfen nunmehr rund 130 Gemeinden beziehungsweise Ortsteile eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen. Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht. Am 2. Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg auf Initiative von Innenminister Thomas Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde.

Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element

Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils können mit einer entsprechenden Bezeichnung deutlicher hervorgehoben werden. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.

Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.

Weitere Meldungen

Pressekonferenz LKA zu Terrorgram
Sicherheit

Kriminologische Studie zur deutschen „Terrorgramszene“

Kisten mit Gemüse und Obst.
Ernährung

Sechster Förderaufruf für regionale Bio-Produkte

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht den Sternsingerinnen und Sternsingern eine Geldspende.
Aktion Dreikönigssingen

Kretschmann empfängt Sternsingergruppen

Eine Sozialarbeiterin führt in der Landeserstaufnahme für Asylbewerber in Karlsruhe eine Beratung mit einem Flüchtling durch.
Migration

Landkreis Karlsruhe erfolgreich bei Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Landeswahlausschuss lässt 21 Landeslisten zu

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Modernisierung der Wahlverfahren in der Justiz

Schmeck den Süden
Ernährung

Genussführer 2026 vorgestellt

bwshuttle
Öffentlicher Nahverkehr

Land fördert fünf neue bwshuttle-Angebote

Tasten einer beleuchteten Tastatur. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Justiz

Bund und Länder vereinbaren bundeseinheitliche Justizcloud

Sachbearbeiter Einsatz PP Freiburg Laptop Polizei
Polizei

eAkte bei Polizei landesweit eingeführt

Polizei Kontrolle Weihnachtsmarkt
Sicherheit

Friedliche Weihnachtsmarktsaison 2025

Icon eines Fahrrads. Darüber der Text "Mein Bike, mein Weg, mein Vorteil mit JobBike BW.
Radverkehr

Fünf Jahre JobBike BW für Landesbedienstete

Mehrere Kinder stehen nebeneinander in einem Kindergarten. (Bild: © Christian Charisius/dpa)
Armutsbekämpfung

EU und Land gemeinsam gegen Kinder- und Jugendarmut

Eine Hand hält ein Leerrohrbündel mit Glasfaserkabeln eines Breitband-Versorgers. (Foto: © dpa)
Digitalisierung

Neuer Rekord in der Breitbandförderung

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Polizei spendet an Stiftung Kinderland Baden-Württemberg