Justiz

Modernisierung der Wahlverfahren in der Justiz

Die Landesregierung vereinfacht Wahlen von Richter- und Staatsanwaltsgremien und setzt stärker auf digitale Verfahren.

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Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen

Die Landesregierung treibt den Abbau bürokratischer Hürden weiter vor. Mit dem Zweiten Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse sollen auch die Wahlverfahren innerhalb der Justiz modernisiert und vereinfacht werden. Betroffen sind unter anderem die Wahlen der richterlichen und staatsanwaltlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses und des Staatsanwaltswahlausschusses sowie die Wahlen der Präsidialräte und des Hauptstaatsanwaltsrats.

„Wir machen die Verfahren in der Justiz einfacher, schneller und zeitgemäßer – ohne Abstriche bei Transparenz und Rechtssicherheit“, sagte Ministerin Marion Gentges. „Gerade dort, wo demokratische Mitwirkung und Selbstverwaltung organisiert werden, müssen Abläufe praktikabel und verlässlich sein.“

Konkrete Umsetzungen

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, verzichtbare Formerfordernisse abzubauen und digitale Verfahren stärker zuzulassen. Wahlvorschläge sollen künftig nicht mehr eigenhändig unterzeichnet werden müssen, sondern können auch einfach elektronisch über die dienstliche E-Mail-Adresse eingereicht werden. Ebenso soll die Zustimmung der Bewerberinnen und Bewerber durch eine einfache elektronische Erklärung möglich sein.

Darüber hinaus sollen Sitzungen der Wahlvorstände künftig auch per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden können. Damit wird den Wahlvorständen mehr Flexibilität bei der Organisation der zahlreichen Verfahrensschritte eingeräumt, die in engem zeitlichem Zusammenhang zu erledigen sind.

„Wir bauen Bürokratie ab und nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequent“, betonte Ministerin Gentges. „Das entlastet die Beteiligten spürbar, spart Zeit und stärkt die Akzeptanz der Wahlverfahren in der Justiz.“

Die Änderungen im Justizbereich sind Teil eines umfassenden Gesetzgebungsvorhabens der Landesregierung, mit dem landesweit zahlreiche Schriftformerfordernisse gestrichen oder durch einfache elektronische Verfahren ersetzt werden. Ziel ist es, Verwaltungsabläufe insgesamt zu vereinfachen und medienbruchfreie Prozesse weiter voranzubringen.

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