Justiz

Land schließt Einführung der eAkte in der Justiz ab

Baden-Württemberg schließt die Einführung der elektronischen Akte an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften ab. Seit dem 10. Dezember 2025 arbeiten alle Fachbereiche der Justiz elektronisch.

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Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Symbolbild

Mit der Ausstattung der letzten Amtsgerichte am 10. Dezember 2025 hat Baden-Württemberg die Einführung der elektronischen Akte (eAkte) an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie in sämtlichen Fachbereichen abgeschlossen. Damit erfüllt das Land die bundesgesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung, die ab dem 1. Januar 2026 gilt, bereits vorzeitig und meldet als erstes Bundesland Vollzug.

Erstmals sind nun auch Strafsachen und Zwangsvollstreckungsverfahren vollständig digitalisiert. Damit ist die Justiz Baden-Württembergs landesweit und fachübergreifend digital aufgestellt.

Baden-Württemberg ist bundesweit Vorreiter

Die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, sagte: „Baden-Württemberg zeigt, was möglich ist, wenn alle an einem Strang ziehen: Als erstes Bundesland können wir den vollständigen Abschluss der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte vermelden. Damit erreicht die Justiz einen weiteren spürbaren Modernisierungsschub. Dass wir als erstes Land Vollzug melden können, ist ein starkes Signal – auch für den digitalen Aufbruch der gesamten Justiz in Deutschland.“

Was 2016 am Arbeitsgericht Stuttgart und Landgericht Mannheim begann, wurde 2025 vollständig beendet. Die eAkte ist nun eingeführt bei:

  • 108 Amtsgerichten
  • 17 Landgerichten
  • beiden Oberlandesgerichten
  • 17 Staatsanwaltschaften
  • beiden Generalstaatsanwaltschaften
  • 25 Gerichten der Fachgerichtsbarkeiten

Rund 11.000 Beschäftigte der Justiz arbeiten nun mit der eAkte. Bis heute wurden über 2,7 Millionen Verfahren vollständig elektronisch geführt.

Alle Gerichtsbarkeiten und Fachbereiche digitalisiert

2025 wurden die letzten beiden Fachbereiche erfolgreich digitalisiert. Mit der Einführung der eAkte in Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) sowie in Zwangsvollstreckungsverfahren im Bezirk Stuttgart konnte Baden-Württemberg die bislang noch offenen Bereiche abschließen und damit die vollständige Ausstattung aller Gerichtsbarkeiten und Fachbereiche erreichen.

Damit ist das Land bundesweit Vorreiter und behauptet seine Spitzenposition.

„Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz sowie der Landespolizei, dem Hauptpersonalrat und dem Landesrichter- und -staatsanwaltsrat, die diesen anspruchsvollen Rollout im Jahr 2025 gemeinsam umgesetzt haben.“, sagt Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges.

Digitalisierungsprogramm eJustice BW

  • Start: 16. Januar 2015

  • Einführung der eAkte seit 2016 schrittweise in allen Gerichtsbarkeiten

  • Vollständige Einführung in:

    • Finanzgerichtsbarkeit (2018)

    • Arbeitsgerichte (2019)

    • Sozialgerichte (2020)

    • Verwaltungsgerichte (2022)

  • Abschluss im Zivilbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis 2023

  • 2025: Einführung der letzten beiden Fachbereiche (Strafverfahren, Zwangsvollstreckung)

Während auf Bundesebene eine Verschiebung der Verpflichtung auf 2027 möglich wäre, bedarf Baden-Württemberg keiner Verlängerung.

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