Wohnen

Land fördert weiterhin Mietspiegel-Kooperationen

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Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
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Das Land fördert kommunale Kooperationen zur gemeinsamen Erstellung qualifizierter Mietspiegel mit 100.000 Euro. Anträge für das Förderjahr 2024 können bis 31. Oktober 2024 gestellt werden.

Seit 2018 fördert das Land kommunale Kooperationen zur gemeinsamen Erstellung qualifizierter Mietspiegel. Jede fünfte Gemeinde im Land konnte so seitdem erreicht werden. Auch für 2024 stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen den Kommunen Landesmittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung.

Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, sagte: „Qualifizierte Mietspiegel sind für Vermieter und Mieter gleichermaßen wertvoll. Sie schaffen Transparenz und Rechtssicherheit bei Fragen zur zulässigen Miethöhe. Mit unserer Förderung wollen wir noch mehr Kommunen motivieren, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen.“

Förderung bietet Kommunen Anreiz für Kooperationen

Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt werden. Die Förderung des Landes bietet Städten und Gemeinden einen Anreiz, um in Kooperation mit anderen großräumig und möglichst flächendeckend qualifizierte Mietspiegel zu erstellen. Für die kooperierenden Kommunen ergeben sich dadurch wichtige Synergieeffekte. Sie übernehmen die Projektsteuerung gemeinsam, die anfallenden Kosten verteilen sich auf alle Kooperationspartner und sie können die finanzielle Unterstützung des Landes in Anspruch nehmen.

Mietspiegelpflicht in Baden-Württemberg übererfüllt

Die Mietspiegelreform auf Bundesebene betont die Bedeutung von Mietspiegeln als verlässliche Quelle der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie hat die Transparenz und Rechtssicherheit insbesondere von qualifizierten Mietspiegeln weiter gestärkt und eine Mietspiegelpflicht für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern eingeführt. Diese Mietspiegelpflicht wurde in Baden-Württemberg bereits zum Inkrafttreten übererfüllt: Alle 25 Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern hatten bereits vorher nicht nur einen einfachen, sondern sogar einen qualifizierten Mietspiegel erstellt. Von diesen 25 Städten erhielten zehn Städte die Landesförderung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels.

Jede fünfte Gemeinde im Land bislang erreicht

Seit 2018 fördert das Land Baden-Württemberg kommunale Kooperationen zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel. Die Einrichtung des Förderprogramms ging auf eine Empfehlung der Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg zurück. Sie war damals die bundesweit erste Landesförderung qualifizierter Mietspiegel und diente zwischenzeitlich als Vorlage für das Förderprogramm in Hessen.

Seit 2018 wurden bisher 39 Projekte gefördert, in denen 220 Kommunen miteinander kooperierten. Die Kooperationsprojekte wurden mit Fördermitteln in Höhe von über einer Million Euro unterstützt. Durch die Förderung konnten bereits rund 20 Prozent aller Gemeinden in Baden-Württemberg sowie knapp 2,5 Millionen Einwohner des Landes, somit rund 22 Prozent der Gesamteinwohnerzahl von Baden-Württemberg, erreicht werden. Besonders hervorzuheben ist, dass im Bodenseekreis sowie im Landkreis Esslingen fast flächendeckend qualifizierte Mietspiegel gefördert werden konnten.

Anträge können bis 31. Oktober 2024 gestellt werden

Gefördert werden Kooperationsprojekte von mindestens zwei Kommunen zur gemeinsamen Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels, wenn die kooperierenden Gemeinden zusammen eine Einwohnerzahl von mindestens 10.000 Einwohnern erreichen.

Aufgrund der besonderen Bedeutung qualifizierter Mietspiegel in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten werden Kooperationsprojekte, bei denen sich mindestens eine Gemeinde in der Gebietskulisse der Landesverordnung zur Mietpreisbremse befindet, mit einem erhöhten Fördersatz von 0,50 Euro pro Einwohner unterstützt. Außerhalb der Gebietskulisse liegt die Förderung bei 0,25 Euro je Einwohner. Die Förderung ist auf einen Höchstbetrag von maximal 40.000 Euro je Kooperationsprojekt begrenzt. Anträge für das Förderjahr 2024 können noch bis 31. Oktober 2024 beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gestellt werden.

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