Denkmalschutz

Land erleichtert Planung von Windrädern in Nähe von Kulturdenkmalen

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Ein Windrad ist auf der Holzschlägermatte bei Freiburg zu sehen.
Symbolbild

Bei der Planung von Windrädern in der Umgebung von Kulturdenkmalen ist in Zukunft grundsätzlich keine denkmalfachliche Prüfung mehr erforderlich. Nur bei bestimmten Denkmalen, die anhand eines Bewertungsrasters festgelegt werden, ist eine Einzelfallprüfung notwendig.

Ein von der Landesdenkmalpflege neu entwickeltes „Bewertungsraster für Windenergieanlagen in der Umgebung von Kulturdenkmalen“ bringt Denkmalschutz und Klimaschutz zusammen. Das Bewertungsraster bewirkt, dass der sogenannte Umgebungsschutz nach dem Denkmalschutzgesetz der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen bei weit über 99 Prozent der Kulturdenkmale nicht entgegenstehen wird – und dies ohne weitere Prüfung. Nur in Ausnahmefällen wird die denkmalfachliche Zulässigkeit im Einzelfall überhaupt noch geprüft. Damit macht das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) das Maximum möglich, um dem von Bund und Land vorgegebenen 1,8 Prozent-Ziel für Windkraftanlagen gerecht zu werden.

Objektive und systematische Kriterien

Baden-Württemberg hat jedoch auch eine Verantwortung für seine Denkmale. Das Bewertungsraster trägt dieser Verantwortung Rechnung – und zwar objektiv und systematisch. Dadurch können die Entscheidungen auch vor Ort vermittelt werden, sodass die Ergebnisse nachvollziehbar sind. Das Bewertungsraster schafft Transparenz und steigert damit die Akzeptanz. Die denkmalfachlichen Belange konzentrieren sich streng auf in höchstem Maße raumwirksame Kulturdenkmale. Das betrifft:

  • Kulturdenkmale mit herausragend exponierter topografischer Lage in der Landschaft, in der Regel Gipfel-, Bergsporn oder Hanglagen
  • Kulturdenkmale als unverzichtbar prägender Bestandteil einer Kulturlandschaft von herausragender landesgeschichtlicher Bedeutung („Landmarkencharakter“)
  • Kulturdenkmale mit in höchstem Maße bestehender Fernwirksamkeit, landschaftlicher Dominanz beziehungsweise Sonderstellung im Landschaftsraum und bedeutenden historischen beziehungsweise aktuellen Sichtbeziehungen
  • Kulturdenkmale von in höchstem Maße landesgeschichtlicher oder touristischer Bedeutung
  • UNESCO-Welterbestätten mit Kern- und Pufferzone sowie Tentativlistenanträge

Land will 1,8 Prozent-Ziel für Windkraftanlage bis 2025 erreichen

Bund und Land haben vorgegeben, dass mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen werden müssen. Baden-Württemberg will dieses Ziel bereits bis zum Jahr 2025 erreichen und damit deutlich schneller als das vom Bund vorgegebene zeitliche Endziel im Jahr 2032. Das ist ein ambitioniertes Ziel, dazu muss das bisherige Tempo der Flächenausweisung verdoppelt werden. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat deshalb mit allen zwölf Regionalverbänden eine Planungsoffensive gestartet – eine Art konzertierte Aktion, die es so noch nie gab.

Um die Regionalverbände in die Lage zu versetzen, dieses Ziel zu erreichen, hat die Landesregierung zahlreiche fachliche Erleichterungen beschlossen. Alle müssen mitziehen, um das Ziel zu erreichen, und selbstverständlich leistet auch der Denkmalschutz seinen Beitrag. Um möglichst viele Flächen für die Windkraft sichern zu können müssen die Regionalverbände wissen, ob sie in der Umgebung von Denkmalen Vorrangflächen planen dürfen – und wo genau. Diese Informationen liefert das „Bewertungsraster für Windenergieanlagen in der Umgebung von Kulturdenkmalen".

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