„Globale Krisen führen uns vor Augen, welchen Herausforderungen unsere Wirtschaft und insbesondere auch unsere Landwirtschaft ausgesetzt ist. Wir müssen deshalb alles daran setzen, dass unsere landwirtschaftlichen Betriebe im internationalen Handel wettbewerbsfähig bleiben und wir die Lebensmittelproduktion im eigenen Land stärken. Bei der Agrarministerkonferenz haben wir uns deshalb unter anderem damit beschäftigt, wie die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beschleunigt und wie das Düngerecht unbürokratischer ausgestaltet werden kann. Darüber hinaus erwarten wir seitens des Bundes ein klares Bekenntnis zu Biogas. Dieses steht regional und flexibel zur Verfügung und kann uns von fossiler Energie aus dem Ausland unabhängiger machen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, im Nachgang zur Frühjahrs-Agrarministerkonferenz, in Bad Reichenhall (Bayern).
Berücksichtigung von Biogas in der Kraftwerkstrategie
Biogas, insbesondere aus Wirtschaftsdünger und Reststoffen, bietet neben der Wind- und Sonnenenergie eine klassische Form erneuerbarer und bilanziell klimaneutraler Energieversorgung. Dank seiner Speicherfähigkeit kann Biogas flexibel eingesetzt werden. „Wir brauchen für unsere Anlagenbetreiber verlässliche Perspektiven. Biogas muss als heimische Ressource in der Kraftwerkstrategie gewichtige Berücksichtigung findet. Darüber hinaus braucht es ein Biomassepaket 2.0, welches konkrete Maßnahmen vorsieht, um das Erneuerbare-Energien-Gesetz praxisgerecht auszugestalten und damit die Zukunft von bestehenden und geplanten Biogasanlagen zu sichern“, sagte Minister Hauk.
„Wir müssen unsere Resilienz und Unabhängigkeit bei der Energieversorgung erhöhen. Dabei spielt Biogas eine entscheidende Rolle. Biogas muss nicht durch die Straße von Hormus – es ist sofort verfügbar. Daher fordere ich den Bund auf, sofort Anreize für Übergangsregelungen bestehende Biogasanlagen zu schaffen sowie eine weitere Erhöhung des Flexibilitätszuschlages für Biogasanlagen und des Ausschreibungsvolumens ab 2027. Biogas ist ein zentraler Energieträger der Zukunft und kann wichtige Beiträge zur Stabilisierung unseres Stromnetzes leisten“, sagte Minister Hauk.
Hoher Mindestlohn gefährdet Wettbewerb in der Landwirtschaft
Baden-Württemberg hat sich im Rahmen der Agrarministerkonferenz für eine Absenkung der wettbewerbsgefährdenden, hohen Lohnkosten durch eine Differenzierung beim Mindestlohn in der Landwirtschaft eingesetzt. Die deutsche Landwirtschaft, insbesondere der arbeitsintensive Gemüse-, Obst-, und Weinbau, steht aufgrund kontinuierlich steigender Produktionskosten massiv unter Druck. Unternehmen aus dem europäischen und nichteuropäischen Ausland, können ihre Erzeugnisse zu deutlich geringeren Produktionskosten herstellen und mit einem günstigeren Verkaufspreis an den Markt gehen. Dadurch werden immer mehr heimische Betriebe aus dem Markt gedrängt.
„Der Bund muss sich dringend für einen europaweit faireren Wettbewerb einsetzen. Daher muss in Deutschland eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn in der Landwirtschaft ermöglicht werden. Schließlich ist es höchst ungerecht, wenn für die gleiche Arbeit der nicht in Deutschland ansässige Saisonarbeiter netto deutlich mehr Geld erhält, als der in Deutschland lebende Landarbeiter. Daher ist eine Differenzierung zwischen hier dauerhaft lebenden Beschäftigten, deren Mindestlohn zur Deckung der gestiegenen Lebenshaltungskosten beiträgt und Saisonarbeitskräften, die nur kurzfristig in Deutschland arbeiten und in ihrer Heimat keine vergleichbar hohen Lebenshaltungskosten haben, sinnvoll und vertretbar. Ein erster Schritt wäre die Aussetzung der für Anfang 2027 geplanten Anhebung des Mindestlohns für die Landwirtschaft“, so Minister Hauk.
Minister Hauk bekräftigte zudem die Forderung die Möglichkeit einer versicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung in der Landwirtschaft von 90 Tagen, für die Betriebe, praktikabel und rechtssicher auszugestalten. Bedauerlich war, dass kein Beschluss zu diesem Thema gefasst werden konnte.
Baden-Württembergisches Projekt „InVerantwortung“ als bundesweites Vorbild
Die Land- und Weinwirtschaft steht zudem unter dem Druck des Klima- und Strukturwandels, was die ökonomische Situation vieler landwirtschaftlicher Betriebe verschärft. Dies kann zu Spannungen und Belastungen führen, die sich bis auf das persönliche Befinden der Landwirtinnen und Landwirte und Winzerinnen und Winzer auswirken können. Damit Belastungssituationen nicht zur Überforderung und Betriebsaufgaben führen, oder noch gravierendere Folgen haben, hat Minister Peter Hauk mit dem Projekt „InVerantwortung“ eine Initiative gestartet, die persönlichen und betrieblichen Krisen von Landwirtinnen und Landwirten vorbeugen und gegebenenfalls Hilfe organisieren soll, um Landwirte in schwierigen Situationen zu unterstützen. Dazu etabliert Baden-Württemberg als erstes Land ein flächendeckendes Präventionssystem, welches niedrigschwellige Anlaufstellen für betroffene Landwirtinnen und Landwirte bereithält. Dabei wirken neben dem Ministerium auch verschiedene Verbände und Partner mit.
Die Agrarminister der Länder begrüßen die Initiative aus Baden-Württemberg und bitten den Bund um die Durchführung und Finanzierung einer bundesweiten Studie zur Thematik Suizid und mentale Gesundheit in der Landwirtschaft. Diese Statistik soll über die Notlage und psychischen Belastungen von Landwirtinnen und Landwirten Aufschluss liefern und zugleich wesentliche Einflussfaktoren und Rahmenbedingungen untersuchen, die die Belastungen verursachen. „Ziel ist es, eine fundierte Grundlage für passgenaue Unterstützungsangebote und weiterführende präventive Maßnahmen zu schaffen. Bis dato gibt es in Deutschland keine Studien zu den psychischen Problemen und Notlagen in der Landwirtschaft. Eine Erhebung solcher Daten ist für die weitere Arbeit unerlässlich“, sagte Minister Hauk.
„Uns geht es darum, hinter der anspruchsvollen Arbeit unserer Landwirte und Winzer nicht nur die harten Fakten zu sehen, sondern die Menschen und die Familien in den Mittelpunkt zu stellen. Die Herausforderungen, die jeden Tag an sie gestellt werden, sind groß. Wir wollen mehr Verständnis für die Arbeit auf unseren Betrieben wecken aber auch die Betriebe sensibilisieren, dass Beratung und Unterstützung kein Zeichen von Schwäche sind. Daher wollen wir gemeinsam Verantwortung übernehmen“, unterstrich Minister Hauk.
Schaffung einer rechtssicheren Düngeverordnung
Die Fachministerinnen und Minister der Agrarresorts der Länder haben sich in Bad Reichenhall deutlich für ein verursachergerechteres, wirksameres, rechtssicheres und vor allem unbürokratischeres Düngerecht ausgesprochen, welches Maßnahmen vorsieht, die sich direkt an die verursachenden Umstände erhöhter Nitratbelastung richten. Dabei soll der Großteil der Betriebe von erheblichen Bürokratielasten befreit und der Gewässerschutz konsequent vorangebracht werden. Die Länder haben sich für einen Prüfauftrag ausgesprochen, künftig auf die Ausweisung belasteter Gebiete zu verzichten und dabei die Möglichkeit einer Regionalisierung auf Länderebene mit aufzunehmen. „Es ist wichtig, dass wir eine pragmatische und rechtssichere Lösung bekommen – verursachergerecht, bürokratiearm und sich nicht nur einseitig an die Landwirtschaft richtet. Baden-Württemberg kann hier Vorbild sein. Wir betreiben bereits seit den 1980er Jahren einen erfolgreichen Wasserschutz. Es kommt für uns darauf an, dass bei der neuen Düngeverordnung ein erfolgreicher Wasserschutz nur mit der Landwirtschaft erfolgen kann und nicht gegen sie. Die Zielvorstellung ist klar: keine neue Bürokratie, am Verursacherprinzip ausgerichtet und den Vorgaben der EU gerecht“, so Minister Hauk. Maßnahmen müssten, dort wo nötig, konsequent umgesetzt werden. Aber es müssten auch die Verursacher außerhalb der Landwirtschaft ihren Teil zu einer Minimierung der Nitratbelastung beitragen.
„Wir wollen insbesondere auch dort, wo objektiv keine Gefährdungen des Grundwassers vorliegen, die Landwirte von Bürokratie, Dokumentation und Kalenderwirtschaft entlasten. Unsere Landwirte leisten heute schon einen großen Beitrag, wenn es um die Verbesserung des Grundwasserschutzes geht. Deshalb müssen wir die Landwirte auf diesem Wege weiter unterstützen und nicht eine Bürokratie aufzubauen, die nur Arbeit macht und keine Wirkung zeigt“, betonte Minister Hauk.
Verlässliche und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die Tierhaltung
„Wir müssen gerade auch beim Thema Tierhaltung unseren Landwirten Perspektive, Verlässlichkeit und Planungssicherheit geben. Als unionsgeführte Agrarressorts haben daher bekräftigt, dass es einen Bestandsschutz für neu- und umgebaute Tierwohlställe für mindestens 20 Jahre geben muss. Ansonsten wird doch niemand mehr investieren, wenn der neue Stall gerade fertig ist und es schon wieder neue Auflagen gibt“ betonte Minister Hauk.
Die unionsgeführten Agrarressorts begrüßten zudem die Verschiebung der Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennG) auf den 1. Januar 2027, um das System praxisgerechter und bürokratieärmer zu überarbeiten und umzusetzen. „Sollte es nicht möglich sein, bis dahin tragfähige Lösungen und eine praxistaugliche und bürokratiearme Umsetzung zu entwickeln, haben wir den Bund gebeten, das das Gesetz dann aufzuheben ist“, so Minister Hauk.















