Bürgerbeteiligung

Die Schweiz als Vorbild

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Staatssekretärin Theresa Schopper

Die Landesregierung steht für eine Politik des Gehörtwerdens. Vorbild dafür ist die Schweiz mit ihrer lebendigen direkten Demokratie. Wie diese genau funktioniert und wie die Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg voranschreitet, zeigt eine Ausstellung an der Universität Stuttgart.

Die Schweiz und Baden-Württemberg passen gut zusammen. Die Politik des Gehörtwerdens der Landesregierung nutzt Elemente direkter Demokratie und seit 2011 baut die Landesregierung die Bürgerbeteiligung im Land massiv aus. Die direkte Demokratie in der Schweiz und die Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg sind nun Themen einer Ausstellung an der Universität Stuttgart. „Direkte Demokratie ist ein Markenzeichen der Schweiz und die Schweiz hat hier Vorbildcharakter“, sagte Staatssekretärin Theresa Schopper bei der Eröffnung der Ausstellung „Moderne Direkte Demokratie“ an der Universität Stuttgart. Die Ausstellung ist in Zusammenarbeit des Generalkonsulats der Schweiz mit dem Institut für Sozialwissenschaften der Universität Stuttgart mit Unterstützung des Staatsministeriums Baden-Württemberg entstanden.

Bereicherung der politischen Debatte

„In der Diskussion, ob wir in Deutschland oder in den Bundesländern mehr direkte Demokratie wagen sollten, dient die Schweiz als positives wie negatives Beispiel“, sagte Schopper. Skeptiker führten oft schwierige Voten wie die späte Einführung des Frauenwahlrechts, das Minarettverbot oder die Masseneinwanderungsinitiative als Argumente an. „Wer die Schweiz aber kennt, weiß, dass es auch ganz, ganz andere Voten gibt“, betonte die Staatsekretärin.

Alleine schon die politische Agenda zu beeinflussen und eine Debatte anzustoßen, seien ein Wert an sich. Eine Abstimmung bringe die Debatte in die Familien, an den Arbeitsplatz und eröffne damit erst viele Diskussionen, fasst Schopper zusammen.

Die Bürger wollen gehört werden

Gemeinsam mit dem Kanton Aargau habe die Landesregierung vor kurzem die mittlerweile vierte Demokratiekonferenz durchgeführt, erläuterte die Staatsekretärin. Themen waren dort unter anderem die direkte Demokratie und informelle Bürgerbeteiligung. „Diese beiden Formen von Partizipation – das konkrete Entscheiden und das Mitgestalten an politischen Entscheidungen – haben unterschiedliche Qualitäten.“

„Menschen rechtzeitig einbinden und sie mitnehmen, ihre Ideen aufnehmen oder auch verwerfen. Das ist es, was die Bürgerinnen und Bürger wollen“, hält die Staatssekretärin fest. Bürgerbeteiligung, wie sie in deutschen Kommunen gemacht werde, ergänze die repräsentativen Strukturen sinnvoll, so Schopper, und bereichere die direktdemokratischen Verfahren. Deshalb betreibe die Landesregierung auch die „Politik des Gehörtwerdens“, mit der sie Ideen mitnehme und die Anliegen der Bürger anhöre.

Volksabstimmungen und Volksentscheide sorgten für eine hohe Akzeptanz von politischen Entscheidungen. Wenn die Bürger angehört würden, habe das einen befriedenden Charakter, sagte Schopper.

„Für Nicht-Schweizer ist direkte Demokratie oft ein Erlebnis; für Schweizer dagegen das Normalste der Welt“, betonte Professor Andre Bächtiger von der Universität Stuttgart. Er selbst ist Schweizer, der in Deutschland lebt und arbeitet. Hier gebe es hingegen kein direktdemokratisches Element auf Bundesebene, so Bächtiger. Die baden-württembergische Landesregierung habe ein besonderes Interesse an Bürgerbeteiligung und die Ausstellung eröffne Horizonte für andere Arten der Demokratie.

Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg

Die Landesregierung baut die Bürgerbeteiligung im Land stetig aus. Der Landtag hat 2015 ein Reformpaket zur direkten Demokratie verabschiedet. Die Hürden für direktdemokratische Entscheidungen auf Landesebene und in den Kommunen wurden gesenkt und bürgerfreundlicher gestaltet. Mit dem Volksantrag wurde auf Landesebene außerdem ein neues direktdemokratisches Instrument eingeführt.

Der Leitfaden zur Planungskultur sieht vor, dass die Landesverwaltung die Menschen bei Großprojekten in Zukunft umfassend beteiligen muss. Auch in der Verwaltung wird die Bürgerbeteiligung gestärkt. Auf dem Online-Beteiligungsportal können Bürgerinnen und Bürger Gesetzentwürfe der Landesregierung kommentieren und sich frühzeitig zu aktuellen Projekten und Vorhaben einbringen.

Die Volksabstimmung über das S21-Kündigungsgesetz oder die Beteiligungsprozesse um den Nationalpark Schwarzwald oder das Klimaschutzkonzept (IEEK) sind positive Beispiele von mehr direkter Demokratie und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg.

Interview: „Wir haben eine herausgehobene Stellung“

Extern: Beteiligungsportal der Landesregierung (Öffnet in neuem Fenster)

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