Klimaschutz

Bürgerbeteiligung zum Klima-Maßnahmen-Register gestartet

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Person zeigt am Tablet auf Klima-Maßnahmen-Register

Im Klima-Maßnahmen-Register sind rund 250 konkrete Maßnahmen und Instrumente enthalten, mit denen das Land sein Klimaziel für 2030 erreichen will. Bis zum 8. Mai 2023 können Bürgerinnen und Bürger das Register über das Beteiligungsportal kommentieren und auch eigene Maßnahmen einbringen.

Seit dem 14. Februar 2023 liegt es vor: das Extern: Klima-Maßnahmen-Register (KMR) (Öffnet in neuem Fenster) der Landesregierung. Darin enthalten sind rund 250 konkrete Maßnahmen und Instrumente, mit denen das Land sein Klimaziel für 2030 erreichen will. Das KMR ist ein lebendes Verzeichnis – das heißt, die jeweils zuständigen Landesministerien bestücken es fortlaufend mit weiteren Maßnahmen, um die notwendigen Kohlenstoffdioxid-Emissionen einzusparen. Zu den Sektoren gehören Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Landnutzung. 

Nun sind auch die Bürgerinnen und Bürger gefragt. Welche Maßnahmen, die das Land zum Extern: Schutz des Klimas (Öffnet in neuem Fenster) ergreifen kann, fehlen im bisherigen KMR noch? Bis zum 8. Mai 2023 können die Menschen in Baden-Württemberg über das Extern: Bürgerbeteiligungsportal des Landes (Öffnet in neuem Fenster) das KMR kommentieren und auch eigene Maßnahmen einbringen.

Das Klima-Maßnahmen-Register

Bis zum Jahr 2040 will Baden-Württemberg netto-klimaneutral sein; bis 2030 sollen die Treibhausgase um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Welche Treibhausgas-Mengen die einzelnen Sektoren bis 2030 einsparen müssen – von der Industrie über den Verkehr bis hin zur Landwirtschaft, hat ein wissenschaftliches Konsortium errechnet. Die errechneten Sektorziele und das KMR sind im neuen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz verankert, das Anfang Februar 2023 vom Landtag verabschiedet wurde.

Das KMR ersetzt das bisherige Extern: Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (PDF) (Öffnet in neuem Fenster) mit seinem fünfjährigen Fortschreibungsturnus durch einen kontinuierlichen Prozess. Es gewährleistet mehr Flexibilität, Schlagkraft und Verbindlichkeit, um die im Klimagesetz verankerten Klimaschutzziele des Landes zu erreichen; Abstimmungsprozesse werden verschlankt.

Die folgende Übersicht zeigt, welches Ministerium für das Einhalten des jeweiligen Sektorziels verantwortlich ist sowie das festgelegte Minderungsziel für den jeweiligen Bereich bis 2030. Die jeweiligen Ressorts benennen Maßnahmen und sind für deren Umsetzung verantwortlich. Neue Maßnahmen können fortlaufend ins KMR aufgenommen werden. Die Bürgerbeteiligung zum KMR über das Beteiligungsportal wird künftig einmal pro Jahr stattfinden.

Sektor Verantwortliches Ministerium Reduktionsziel (gegenüber 1990)
Energiewirtschaft Umweltministerium 75 Prozent
Industrie Wirtschaftsministerium 62 Prozent
Verkehr Verkehrsministerium 55 Prozent
Gebäude Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen 49 Prozent
Landwirtschaft Ministerium Ländlicher Raum 39 Prozent
Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft Ministerium Ländlicher Raum -4,4 Prozent
Abfallwirtschaft und Sonstiges Umweltministerium 88 Prozent

Das KMR umfasst Maßnahmen, die Treibhausgas-Emissionen mindern sollen. Vorsorgende Maßnahmen, um sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen, finden sich hingegen in der Strategie zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels. Diese wird für Baden-Württemberg aktuell weiterentwickelt. In den kommenden Wochen wird hierzu ebenfalls eine Bürgerbeteiligung beginnen. Dabei handelt es jedoch um ein separates Verfahren.

Extern: Klima-Maßnahmen-Register (KMR) (Öffnet in neuem Fenster)

Extern: Beteiligungsportal Baden-Württemberg: Klima-Maßnahmenregister 2023 (Öffnet in neuem Fenster)

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