Datenschutz

Behörden fit für die EU-Datenschutz-Grundverordnung machen

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Stefan Brink, Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg (Bild: © dpa).

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit führt Schulungen durch, um die Behörden auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung vorzubereiten. Diese tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

Der Countdown läuft. Am 25. Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Stefan Brink, hat nun die erste Schulung für Behörden mit über 200 Teilnehmern durchgeführt, damit sich diese frühzeitig auf die neue Rechtslage einstellen können.

Brink weiß um die Anforderungen, die mit der neuen Datenschutzgrundverordnung einhergehen und möchte diesen durch praxisgerechte Schulungen gerecht werden. Welche Auswirkungen hat die EU-Datenschutz-Grundverordnung für Behörden? Welche Vorbereitungen und Veränderungen müssen getroffen werden? Welche neuen Regelungen kommen und was bleibt vom bisherigen deutschen Datenschutzrecht übrig? Welche Folgen ergeben sich bei Nichteinhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und was sind die zukünftigen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten? Diese und noch mehr Fragen stellt sich der Landesbeauftragte mit seinen Kolleginnen und Kollegen.

„Mit den Schulungen kommen wir dem Bedürfnis der Städte, Gemeinden und Behörden und ihrer Datenschutzbeauftragten entgegen, Wissenslücken zu schließen und unterstützen sie bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung“, so Brink.

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Virtuelles Datenschutzbüro

Quelle:

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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