Corona-Massnahmen

Baden-Württemberg behält umsichtigen Kurs bei

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An einer Eingangstür hängt ein Zettel mit dem Hinweis auf 2G+.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat die Ergebnisse der Bund-Länder-Schalte begrüßt. Er kündigte an, dass die Regelungen der Alarmstufe II in Baden-Württemberg zunächst weiter gelten sollen.

Für die Bürger im Südwesten ändert sich nach der Corona-Schalte von Bund und Ländern am Freitag, 7. Januar 2022, nicht ganz so viel. Denn hierzulande besteht etwa in der Gastronomie oder in Fitnessclubs bereits eine Testpflicht für Geimpfte und Genesene, die noch nicht geboostert sind. Ministerpräsident Winfried Kretschmann lobte die am Freitag beschlossene flächendeckende Einführung der strengeren Testregeln. „Die heutigen Beschlüsse orientieren sich in weiten Teilen an dem, was in Baden-Württemberg bereits gilt – etwa mit Blick auf 2G plus in der Gastronomie oder der FFP2-Maskenregel“, so Kretschmann im Anschluss an die Besprechung von Bund und Ländern. „Es ist gut, dass hier nun bundesweit nachgeschärft wird.“

Kretschmann sagte, man müsse davon ausgehen, dass die Fallzahlen mit der zunehmenden Ausbreitung von Omikron deutlich an Dynamik gewinnen und damit auch die Krankenhauseinweisungen erneut ansteigen würden. „Das Signal von heute ist sehr klar: Wir wollen Risiken und Kontakte minimieren, die Omikron-Welle kontrollieren und das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur vor Überlastung schützen.“ Es sei in der aktuellen Lage verantwortbar und richtig, die Isolations- und Quarantänezeiten bundesweit ausgewogen anzupassen. Das Land werde seinen „Kurs der Umsicht“ fortsetzen. Die entsprechenden Regeln würden im Sinne des Beschlusses von Bund und Ländern kommende Woche am Dienstag, 11. Januar 2022, im Kabinett bis auf Weiteres verlängert. Das heißt, dass die Regeln der Alarmstufe II zunächst weiter gelten sollen.

Bundestag soll Impfpflicht zeitnah angehen

„Wichtig war mir, dass wir die Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht nochmals bekräftigt haben“, sagte Kretschmann. „Wir haben die klare Erwartung formuliert, dass der Bundestag dazu bald einen Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vorlegt.“

Bund und Länder bekräftigten am Freitag die geltenden Kontaktbeschränkungen, verschärften diese aber nicht. So bleibt es etwa dabei, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal zehn Personen erlaubt sind.

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Corona-Verordnung des Landes

Quelle:

red mit dpa/lsw

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Gruppenfoto der 54. Sportministerkonferenz. V.l.: Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport in Bremen, Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Florian Birkmeyer, Ministerialdirektor im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien des Landes Rheinland-Pfalz, Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport im Saarland, Franziska Becker, Staatssekretärin für Inneres und Sport in Berlin, Nils Thiede, Leiter der Abteilung Jugend, Familie und Sport im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Sandro Kirchner, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Ulf Bandiko, Amtschef im Ministerium des Inneren und Sport von Sachsen, Theresa Schopper, die für den Sport zuständige Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und Vorsitzende der Sportministerkonferenz, Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport von Niedersachsen, Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Diana Stolz, hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Andy Grote, Senator für Inneres und Sport in Hamburg, und Ronald Rauhe, Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.
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