Justiz

Automatisierter Datenabruf bei Nachlass- und Grundbuchverfahren

Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen fordern das „Once-Only-Prinzip“ auch im Nachlass- und Grundbuchverfahren. Ein automatisierter Datenabruf und effizienter Datenaustausch würde Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden entlasten.

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Ein Beamter sitzt an seinem papierlosen Schreibtisch und arbeitet an einer E-Akte.
Symbolbild

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich fordert die Einführung des sogenannten „Once-Only-Prinzip“ auch im Nachlass- und Grundbuchverfahren: „Die Menschen erwarten zu Recht eine moderne, schnelle und bürgernahe Extern: Justiz (Öffnet in neuem Fenster). Wer aber beispielsweise einen Erbschein beantragen will, muss teilweise eine ganze Reihe von Urkunden bei den Standesämtern anfordern und beim Nachlassgericht einreichen. Nach einem Sterbefall befinden sich die Angehörigen ohnehin in einer emotionalen Ausnahmesituation. Solche unnötigen Zusatzbelastungen gilt es zu vermeiden. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung nutzen.“

Digitalisierung bietet viele Chancen

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges sagte: „Gerade bei der Erteilung von Erbscheinen und der Berichtigung von Grundbüchern braucht es zügige Entscheidungen, um den Zugang zu Vermögenswerten nicht unnötig zu verzögern und die trauernden Angehörigen nicht zusätzlich zu belasten. Deshalb sollten Nachlassgerichte künftig die Möglichkeit haben, die zum Nachweis des Todeszeitpunkts des Erblassers oder der Verwandtschaftsverhältnisse nötigen Dokumente automatisiert bei den Standesämtern abzurufen. Das Grundbuchverfahren soll zudem durch die Möglichkeit des Zugriffs auf die nachlassgerichtliche elektronische Akte verschlankt werden. Die Digitalisierung bietet viele Chancen, die wir gezielt zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren im Sinne einer bürgerfreundlichen und modernen Justiz nutzen wollen. Für Elterngeldanträge gibt es schon heute eine rechtliche Grundlage für den automatisierten Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden. Was dort geht, muss auch in Erbscheinverfahren möglich sein.“

Bayern bringt dazu gemeinsam mit Baden-Württemberg und Sachsen einen Antrag bei der Extern: 96. Justizministerkonferenz (Öffnet in neuem Fenster) vom 4. bis 6. Juni in Bad Schandau in Sachsen ein.

Daten und Dokumente automatisiert abrufen

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich erklärte: „Das ,Once-Only-Prinzips‘ sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Daten und Dokumente nur einmal bei der öffentlichen Verwaltung vorlegen müssen. Danach können sie von allen Behörden direkt automatisiert abgerufen werden.“ Das Prinzip soll in zwei Bereichen eingeführt werden:

Minister Eisenreich sagte: „Der elektronische Datenaustauch erleichtert nicht nur allen Beteiligten das Verfahren. Vor allem Nachlassverfahren können so deutlich schneller erledigt werden. Wir bitten den Bund, die vorgeschlagenen Reformen zeitnah umzusetzen.“

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